Mietrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich habe meine Wohnung Ende Juni fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt. Jedoch mit dem Hinweis das die Wohnung auch schon zum 01.09. frei wäre. Der Vermieter schrieb die Wohnung zum 01.09. auch aus. Es kamen dann auch ein Paar, der die Wohnung gefiel und zu uns sagte, dass sie die Wohnung zum 01.09. nehmen würden. Allen anderen Interessierten wurde daruafhin abgesagt. Jetzt erfuhr ich aber, das Sie Wohung erst ab dem 01.10. nehmen.

  1. ich jetzt für den September trotzdem die Miete bezahlen, obwohl die Wohnung ab den 01.09. ausgeschrieben war? Und auch die Interessierten sie ab den 01.09. nehmen wollten.

  2. Falls ich den September auch bezahlen müsste, kann der Vermieter dann schon im September das Renovieren anfangen ohne meine Zustimmung( ich wohne ab dem 01.09. schon woanders)?

  3. Der Nachmieter kann auch nicht schon früher rein ohne mein Zustimmung, wenn ich bis zum 30.09. bezahlen muss oder?

mfg

Boessla

Sie müssen tatsächlich den September auch noch bezahlen, da kommen sie leider nicht drum rum. Selbstverständlich darf der Vermieter in dieser Zeit nicht in Ihre Wohnung und auch nicht mit Renovierungen beginnen und auch der neue Mieter darf noch nicht in die Wohnung, weil die Wohnung während der Mietzeit nur Ihnen alleine zusteht.
Sie müssen die Wohnung NACH Ende der Mietzeit, also nicht, wie oft irrtümlich angenommen am letzten Tag (dem 30. September), sondern sogar erst im Verlauf des 1. Oktobers an den Vermieter herausgeben.

Viele Grüße!

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bereits beantwortet.

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Hallo Boessla,
Deine Kündigungsfrist läuft bis 30.9.09. Wenn Du keinen Nachmieter hast, der zum 1.9. einzieht, musst Du auch noch die volle Miete für September zahlen. Dein Vermieter darf erst hinein und renovieren, wenn er die Wohnung von Dir übernommen hat (also eigentlich erst nach dem 30.9…
Versuche mit ihm nochmal zu reden und biete ihm an, dass Du vielleicht nur einen halben Monat für September zahlst und er ab 15./16.September in die Wohnung kann, um zu renovieren. Dann wäre doch beiden geholfen und es ist ein guter Kompromiss.
Ich hoffe ich konnte helfen. Chris

Hallo Carsten, 19.07.2009

nach Lage der Dinge wirst du nicht umhin können, die Miete für September noch zahlen zu müssen. So wie ich es beurteile, trägt nicht nur der Vermieter an dieser Entwicklung eine gerüttelt Maß schuld, sondern die „Nachmieter" haben daran auch ein gutes Stück mit gewirkt an dieser Entscheidung. Man weis ja nicht was in ihren Vorstellungen sich entwickelt haben mag, nach dem sie sich die Wohnung nochmals ohne euer Beisein besichtigigten und besonderes Gestalten der Wohnung entstanden ist. Da haben sie vielleicht darauf spekuliert, in der Zeit, in der ihr die Wohnung bereits verlassen habt, in der Wohnung ihre Neugestaltungspläne ohne Kosten der Miete umsetzen zu zu können.

Auf solche Gedanken könntet ihr kommen und diesen Ambitionen zuvor kommen, in dem ihr den Schließzylinder in der Wohnungstür austauscht. Diese Zylinder sind heute preiswert zu erhalten. Eben so sollte man alle Verschlussteile (Schlösser et cetera) an all denen Räumen austauschen, die zu dem Zubehör der Mietsache gehören. Dann sind eventuell die Mietinteressenten eventuell bereit, die Mietsache eventuell zu einem früheren Zeitpunkt anzumieten.
In einem soche Fall des Handelns müßt ihr daran Denken, dass ihr dem Vermieter mitteilen müsst, die Wohnung zurück zugeben. Die Rückgabe könnte am 1.10.2009 bis 12.00 Uhr vormittags geschen, bis zu diesem Zeitpunkt habt ihr Zeit. Dies ergibt sich daraus, dass der 30.09.2009 noch ein von euch gegen entgelt angemieteter Tag ist. Folglich hat der Vermieter noch nicht das Recht über die Mietsache zu verfügen, damit muss er sich halt abfinden.
Mit freundlichen Grüßen – Willi -

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Sorry, das ich jetzt erst antworte.
Die Sachlage ist eigentlich recht einfach.
Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, von
beiden Seiten.
Wichtig wäre schon, wie der Mietvertrag ausschaut, den
die Nachmieter unterschrieben haben, ob Sie diesen
sehen werden ist fraglich.
Es schaut für mich so aus, als ob die Nachmieter ab dem 01.09. schon tätig werden.
Der Vermieter hat kein Recht, den Schlüssel vor dem
01.10. auszuhändigen! Wenn er es doch tun sollte sofort zum Anwalt und die Septembermiete zurückfordern.
Mein Tip, Schlüssel abgeben, zum 01.09. und mal schauen, ob die Nachmieter früher drin sind oder
renovieren!!! Das wäre Betrug.
Wünsche viel Erfolg! LG

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Ich habe meine Wohnung Ende Juni fristgerecht zum 30.09.2009
gekündigt. Jedoch mit dem Hinweis das die Wohnung auch schon
zum 01.09. frei wäre. Der Vermieter schrieb die Wohnung zum
01.09. auch aus. Es kamen dann auch ein Paar, der die Wohnung
gefiel und zu uns sagte, dass sie die Wohnung zum 01.09.
nehmen würden. Allen anderen Interessierten wurde daruafhin
abgesagt. Jetzt erfuhr ich aber, das Sie Wohung erst ab dem
01.10. nehmen.

  1. ich jetzt für den September trotzdem die Miete bezahlen, obwohl die Wohnung ab den 01.09. ausgeschrieben war? Und auch die Interessierten sie ab den 01.09. nehmen wollten.

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Ja, Sie müssen die Miete für den September auch bezahlen, wenn keine schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde, dass der neue Mieter die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist übernimmt und nun doch lieber zum 1.10. einziehen möchte!
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  1. Falls ich den September auch bezahlen müsste, kann der Vermieter dann schon im September das Renovieren anfangen ohne meine Zustimmung( ich wohne ab dem 01.09. schon woanders)?

_______________________________________________________
Wenn der Vermieter im September renovieren möchte und gleichzeitig von Ihnen Miete kassieren will, widerspricht das dem Verwendungszeck der im Mietvertrag vereinbarten Nutzung der Wohnung und ist somit nicht zulässig!
Entweder renovieren ohne Miete zu kassieren, oder warten bis zum 1.10.!
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  1. Der Nachmieter kann auch nicht schon früher rein ohne meine Zustimmung, wenn ich bis zum 30.09. bezahlen muss oder?

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Wenn der Nachmieter für September keine Miete bezahlt und keine anderen Vergleichsvereinbarungen schriftlich getroffen wurden, dürfen Sie dem Nachmieter bis zum Ende des Mietvertrages den Zutritt zu Ihrer Wohnung verweigern!
Wer zahlt, bestimmt!

Hoffe, ich konnte helfen!

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich habe meine Wohnung Ende Juni fristgerecht zum 30.09.2009 gekündigt. Jedoch mit dem Hinweis das die Wohnung auch schon zum 01.09. frei wäre. Der Vermieter schrieb die Wohnung zum
01.09. auch aus. Es kamen dann auch ein Paar, der die Wohnung gefiel und zu uns sagte, dass sie die Wohnung zum 01.09. nehmen würden. Allen anderen Interessierten wurde daruafhin abgesagt. Jetzt erfuhr ich aber, das Sie Wohung erst ab dem 01.10. nehmen.

  1. ich jetzt für den September trotzdem die Miete bezahlen, obwohl die Wohnung ab den 01.09. ausgeschrieben war? Und auch die Interessierten sie ab den 01.09. nehmen wollten.
  2. Falls ich den September auch bezahlen müsste, kann der Vermieter dann schon im September das Renovieren anfangen ohne meine Zustimmung( ich wohne ab dem 01.09. schon woanders)?
  3. Der Nachmieter kann auch nicht schon früher rein ohne meine Zustimmung, wenn ich bis zum 30.09. bezahlen muss oder?

mfg Boessla
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Zu 1) Wenn die neuen Mieter tatsächlich erst ab dem 1.10. anmieten, müssen Sie die Miete für September gemäß Ihrem Mietvertrag auch noch zahlen.
Zu 2) Der Vermieter kann die Wohnung ohne Ihre Zustimmung im September renovieren, sofern Sie schon ausgezogen sind.
Zu 3) Diese Frage erübrigt sich, da die neuen Mieter ja ohnehin erst ab dem 1.10. anmieten wollen.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo Carsten,

So wie ich das lese, hasst Du den Einzugstermin leider nicht schriftlich. Wenn Dein Vermieter kulant ist, verzichtet er auf die Miete. Sollte er dies nicht tun, musst Du auch die Schlüssel nicht vorher abgeben. Eine Renovierung seitens des Vermieters wäre also nicht möglich und auch nicht zulässig. Es währe aber bestimmt ratsam, ein Gespräch zu suchen und sich eventuell auf die halbe Miete (ohne Nebenkosten, da bei der Renovierung erhebliche Kosten entstehen können) zu einigen. Mehr zu diesem Thema findest Du unter www.alles-ums-wohnen.de

Grüße Ideenfuchs

Sehr geehrter „Carsten“,
wenn die Wohnung zum 30.09.2009 gekündigt ist, müßten!!! Sie die Miete auch bis dahin zahlen, egal was vorher an Zu-oder Absagen gewesen ist. Solange niemand einen verbindlichen Mietvertrag unterschrieben hat, gilt Ihre Kündigungsfrist-leider!
Mein Vorschlag in diesem Fall ist, mit dem Vermieter nochmal das Gespräch zu suchen, denn er kann durchaus auch abgesagten Mietern nochmals das Angebot unterbreiten. Die Ausschreibung zum 01.09. hat keinen Einfluß auf Ihre Kündigung.
Sie müssen bei Mietzahlung für Sept.den Vermieter weder die Schlüssel geben, noch eine Renovierung dulden!!! Solange Sie zahlen, sind SIE MIETER. Nur bei Kulanz eines Zahlunsverzichtes vom Vermieter (die bitte schriftlich geben lassen!), kann er den Schlüssel mit Übergabeprotokoll, wo Mietende 30.08.2009 stehen muss, erhalten und renovieren. Gibt es gar keine Lösung, habe ich noch einen Geheimtipp: Falls Sie Kaution gezahlt haben, lassen Sie die Sept.-Miete weg, zahlen nur die Nebenkosten und damit verrechnet automatisch der Vermieter den Sept.-Fehlbetrag mit Ihrer Kautions-Rückzahlung. Ein Mahnbescheid wäre für ihn dann zu aufwendig und teuer.
Ist nicht die feine Art, aber eine hilfreiche Entlastung für Sie.
Viel Glück wünscht Ihnen
J.Z.

Hallo,

eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte lautet: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist bereits an jemanden anders vermietet wird. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, Ihren Schaden, der durch eine (zulässige) spätere Vermietung resultiert so gering wie möglich zu halten, indem er die Wohnung schon vorher vermietet. Deswegen: Schade, dass er die Mieter nicht schon zum 01.09. genommen hat, aber ist so.

Die Antwort auf Frage 1 lautet demnach: Ja, Sie müssen zahlen… aber bitte noch weiter lesen, denn mit der Antwort auf Frage 2 - und das ist die gute Nachricht! - entfällt Ihre Zahlungspflicht wieder.

Nimmt der Vermieter nämlich die Wohnung vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder in Besitz, entfällt Ihre Mietzahlungspflicht! Sie sollten also dem widersprechen bzw. ihm die Schlüssel erst Ende September aushändigen oder vorher, aber mit Hinweis darauf, dass mit einer früheren Inbesitznahme Ihre Zahlungspflicht endet!

Ein Nachmieter darf ebenfalls nicht früher rein. Ansonsten gilt auch das als Inbesitznahme, die Ihre Zahlungspflicht enden lässt.

Viele Grüße aus Freiburg
Heidi Schnurr

Sie müssen Ihre Kündigungsfrist unabhängig vom Nachmieter einhalten. Sollte schon vorher ein Mietvertrag mit dem Nachmieter zustandekommen oder der Vermieter den Besitz der Wohnung übernehmen (Schlüssel), dann endet der ietvertrag mit Ihnen zu diesem Zeitpunkt

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Hallo Carsten,

  1. die Septembermiete ist von Dir zu bezahlen, da das Mietverhältnis erst am 30.09. endet. Ich bin der Ansicht, dass eine Treuwidrigkeit des VM nicht vorliegt, nur weil es andere Interessenten zum 01.09. gab. Es ist grundsätzlich sein Recht, den alten Mieter bis zum Vertragsende (30.09.) in Haftung zu behalten, zummal nicht bekannt ist, warum das Paar doch erst zum 01.10. anmietete.

  2. Sofern Du selbst keine Renovierungsarbeiten schuldest, kannst Du dem VM das Betretungsrecht zwecks Renovierung untersagen. Ohne Deine Zustimmung läuft nichts.

  3. Auch der Nachmieter kann erst ab dem 01.10. in die Wohnung rein, oder Du läßt ihn vorher freiwillig rein. Ist aber Deine Entscheidung.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

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Hallo,

das ist ganz einfach so: Ihr Mietvertrag läuft bis 30.09., solange bezahlen Sie auch die Miete. Das bedeutet, dass Sie auch erst am 30.09. die Schlüsselübergabe machen müssen!
Wenn der Vermieter schon vorher renovieren möchte, was er ja streng genommen könnte, da Sie nicht mehr in der Wohnung sind, muss er Sie um Erlaubnis fragen! Sie könnten dann z.B. ihm eine Woche vorher die Schlüssel übergeben. Dann würde ich aber auch die Mietzahlung entsprechend kürzen. Wichtig: dies vorher genau mit dem Vermieter vereinbaren (schriftlich). Und denken Sie an die hinterlegte Kaution! Also keinen Ärger anfangen, sonst wird dies eventuell noch teilweise einbehalten.

Grüße, Zita

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Hallo,

ad1.) da Sie zum 1.10 gekündigt haben, müssen Sie auch bis dahin miete zahlen -
vorausgesetzt der vermieter hat nicht (mit ihrem einverständnis) den neuen
mietvertrag bereits zum 1.9 ausgestellt. Dann müsste ab 1.9 der neue Meiter
zahlen.

ad2.) nein, kann er nicht

ad3.) nein, kann er nicht

bei 2+3 lohnt sich "nachverhalndlung mit dem neuen mieter/vermieter, da sie die
whg bis 1.10 „blockieren“ können. ev lässt sich die miete für den monat 9 teilen,
womit beide parteien einen vorteil hätten (da sie ja offenbar dann bereits
woanders wohnen)

gruss

j.kühl

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Hallo,

zu 1: Ja, die Miete muß bezahlt werden. Der Vermieter kann erst zum 01.10. vermieten. Kündigungsfrist muß eingehalten werden.

zu 2: Nein kann er nicht. Die Wohnung kann bis zum 30.09. genutzt werden. Schlüssel müssen nicht abgegeben werden.

zu 3: Nein. Sie sind Mieter bis zum 30.09. Der Vermieter oder der Nachmieter haben keinerlei Anspruch. Mietvertragsende ist erst der 30.09.

Hoffe geholfen zu haben.

MFG Tine

Hallo Boessla,

grundsätzlich muss ein Vermieter Nachmieter nicht akzeptieren, ausgenommen du hast in deinem Mietvertrag eine diesbezügliche Vereinbarung.

  1. Die Miete ist von dir bis zur Beendigung des Mietverhältnisses, d.h. bis einschließlich September 2009 zu zahlen.
  2. Nein, die Wohnungsübergabe muss erst Ende September erfolgen.
  3. Nein, sh. 2.

Gruß,

Brigitte

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Hallo Boessla,

sobald der Vermieter die Schlüssel hat, kann er machen was er will. Die Schlüssel werden im Anschluss an die Wohnungsabnahme übergeben.

Wenn Du also (zu Recht) nicht einsiehst, wieso Du Miete zahlen sollst, während der Vermieter die Wohnung nutzt (zur Renovoerung oder um die Nachmieter früher reinzulassen), dann lege die Wohnungsabnahme doch auf den letzten Tag des Mietverhältnisses.

Kann mir vorstellen, dass das dem Vermieter nicht passt (wenn er mit dem Nachmieter ausgemacht hat, dass er die Wohnng renoviert übergibt). Dann hast Du eine super Verhandlungsposition und Ihr könnt Euch z.B. darauf einigen, dass Dein Mietverhätnis schon zur Monatsmitte endet.

Dass die Nachmieter erst 4 Wochen später einziehen als gedacht, musst Du wahrscheinlich verbuchen als „shit happens“…

Kannst Du die Wohnung nicht 4 WOchen lang untervermieten (z.B. an Praktikanten von Firmen) ?

Alles Gute!
Claudia

Hallo,
sorry, dass ich erst heute antworte, war im Urlaub.
Die noch nicht an den Vermieter (V) zurück gegebene Wohnung ist noch voll im Besitz des Mieters, auch wenn schon Interessenten diese besichtigen, d.h. während dieser Zeit ist Miete zu entrichten. In dieser Zeit entscheidet nur der Mieter, wer die Wohnung betritt und dort Arbeiten ausführt usw. Erst mit der wirksamen Wohnungsübergabe an den V (vorher bekommt der V auch keinen Schlüssel!)wird der Mieter aus seiner Zahlungspflicht entlassen.
Will der V eher in die Wohnung um Renovierungsarbeiten ausführen zu lassen, muss er auf anteilige Miete verzichten.
Keine Kompromisse ohne Gegenleistung!
MfG
suver

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entweder lässt er dich vor dem 30.9.- aus den Mietvertrag, oder er wartert bis zum 1. um die Wohnung dann zu renovieren. Seit wann er such ist unrelevant.

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