Liebe/-r Experte/-in,
ich bin verzweifelt und hoffe, das sie mir helfen können.
Folgener Fall:
Mein Mietvertrag endete am 31.12.08. Ich hab ein Jahr in der Wohnung gewohnt. Hab sie unrenoviert übernommen, das heißt, sie war gestrichen(Wände), Türen nicht, sind sehr, sehr alt. Beim Einzug wurde gesagt, ich brauche beim Auszug auch nicht renovieren, da jeder einen anderen Geschmack hat.
Am 28.12.08 wurde die Wohnung übergeben, ein Mietprotokoll erstellt. Der Vermieter sehr unfreundlich!!! Sagte ich muß die Löcher zumachen, die ich gemacht habe und hat mir noch andere Löcher unterstellt, die schon vorher dort waren. Meckerte rum, das man normalerweise keine Löcher in Wände bohrt. Hallo, wie soll ich denn was aufhängen?! Ich sagte, kein Problem, ich mache die Löcher zu. Wohlgemerkt, mein Mietvertrag lief noch 3 Tage. Er hat mir verweigert, die Reparaturen selbst durchzuführen!! Ist das rechtens?? Er wollte jemanden beauftragen und mir dann Bescheid geben. Darauf warte ich heute noch!!!
Meine Kaution habe ich nicht zurückbekommen. Die war auf einem Mieterkonto hinterlegt, das er im Januar 2009 aufgelöst hat!! Ist das denn rechtens?? Solange die Kaution nicht zurückgezahlt wurde hat sie doch auf dem Konto zu bleiben, oder? Der Vermieter hat sich an meiner Kaution vergriffen! Ich hab jetzt extra 6 Monate gewartet, da dem Vermieter glaub ich 6 Monate zustehen, sich zu melden!! Keine Ahnung, wie ich mich jetzt verhalten soll!!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin verzweifelt und hoffe, das sie mir helfen können.
Folgener Fall:
Mein Mietvertrag endete am 31.12.08. Ich hab ein Jahr in der
Wohnung gewohnt. Hab sie unrenoviert übernommen, das heißt,
sie war gestrichen(Wände), Türen nicht, sind sehr, sehr alt.
Beim Einzug wurde gesagt, ich brauche beim Auszug auch nicht
renovieren, da jeder einen anderen Geschmack hat.
Am 28.12.08 wurde die Wohnung übergeben, ein Mietprotokoll
erstellt. Der Vermieter sehr unfreundlich!!! Sagte ich muß die
Löcher zumachen, die ich gemacht habe und hat mir noch andere
Löcher unterstellt, die schon vorher dort waren. Meckerte rum,
das man normalerweise keine Löcher in Wände bohrt. Hallo, wie
soll ich denn was aufhängen?! Ich sagte, kein Problem, ich
mache die Löcher zu. Wohlgemerkt, mein Mietvertrag lief noch 3
Tage. Er hat mir verweigert, die Reparaturen selbst
durchzuführen!! Ist das rechtens?? Er wollte jemanden
beauftragen und mir dann Bescheid geben. Darauf warte ich
heute noch!!!
Meine Kaution habe ich nicht zurückbekommen. Die war auf
einem
Mieterkonto hinterlegt, das er im Januar 2009 aufgelöst hat!!
Ist das denn rechtens?? Solange die Kaution nicht
zurückgezahlt wurde hat sie doch auf dem Konto zu bleiben,
oder? Der Vermieter hat sich an meiner Kaution vergriffen! Ich
hab jetzt extra 6 Monate gewartet, da dem Vermieter glaub ich
6 Monate zustehen, sich zu melden!! Keine Ahnung, wie ich mich
jetzt verhalten soll!!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Tine
Hallo Tine,
das mit den Löchern.Darf der Vermieter so etwas nicht machen.Da
es jeder,ohne irgend eine Firma zu beauftragen,selber zuspachteln
kann.
Dieses Jahr kam der Beschluss vom Bundesgerichtshof raus.Es ist
für alle Mietverträge rückwirkend bis zum Jahr 2002 gültig.Es muß
nichts renoviert werden(gemeint ist damit die Wände
streichen,tapezieren u.s.w.).Außer in der Wohnung wurde die Wand
weggerissen oder sonstiges in der Richtung Umbau.Aber Alles was
die Sache mit Renovierung,was man sonst immer gemacht
hat,wurde AUFGEHOBEN,für Alle Mietverträge.Auch wenn´s im
Mietvertrag angegeben worden war,man sollte beim Ausziehen aus
der Wohnung,die renovieren.Den Beschluß konnte man in VIELEN
Zeitungen lesen.Eine davon ist die Leipziger Volkszeitung.Der
Beschluß gilt BUNDESWEIT(wie für Westen auch für OSTEN).Auf
die Zeitung kannst Du Dich ruhig beziehen.Ich habe davon auch
im Radio gehört.Gelesen in der Zeitung auch,das war im BILD.
Wegen Kaution.Das darf er nicht machen.Ich würde den Anwalt
einschalten.Wenn Du nicht viel verdienst,gehe zum Amtsgericht
und hole den Beratungschein(der kostet 10,-€),den Rest der Kosten
übernimmt der Staat.
ich bin verzweifelt und hoffe, das sie mir helfen können.
Folgender Fall:
Mein Mietvertrag endete am 31.12.08. Ich hab ein Jahr in der Wohnung gewohnt. Hab sie unrenoviert übernommen, das heißt, sie war gestrichen (Wände), Türen nicht, sind sehr, sehr alt.
Beim Einzug wurde gesagt, ich brauche beim Auszug auch nicht renovieren, da jeder einen anderen Geschmack hat.
Am 28.12.08 wurde die Wohnung übergeben, ein Mietprotokoll erstellt. Der Vermieter sehr unfreundlich!!! Sagte ich muß die :Löcher zumachen, die ich gemacht habe und hat mir noch andere Löcher unterstellt, die schon vorher dort waren. Meckerte rum, das man normalerweise keine Löcher in Wände bohrt. Hallo, wie soll ich denn was aufhängen?! Ich sagte, kein Problem, ich
mache die Löcher zu. Wohlgemerkt, mein Mietvertrag lief noch 3 Tage. Er hat mir verweigert, die Reparaturen selbst durchzuführen!! Ist das rechtens?? Er wollte jemanden beauftragen und mir dann Bescheid geben. Darauf warte ich heute noch!!!
Meine Kaution habe ich nicht zurückbekommen. Die war auf einem Mieterkonto hinterlegt, das er im Januar 2009 aufgelöst hat!!
Ist das denn rechtens?? Solange die Kaution nicht
zurückgezahlt wurde hat sie doch auf dem Konto zu bleiben, oder? Der Vermieter hat sich an meiner Kaution vergriffen! Ich hab jetzt extra 6 Monate gewartet, da dem Vermieter glaub ich 6 Monate zustehen, sich zu melden!! Keine Ahnung, wie ich mich jetzt verhalten soll!!
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Tine
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Renovieren
Mieter brauchen aufgrund des neuen Mietrechts überhaupt nichts mehr zu renovieren (egal, was im Mietvertrag steht) sofern die Mieträume normal „abgenutzt“ aussehen.
Das neue Mietrecht gilt selbstverständlich ohne „Wenn und Aber“ auch für alle „alten“ Mietverträge !
Wandanstriche, Tapeten, evtl. vorhandener Teppichboden etc. kann so bleiben, wie es jetzt ist.
Im übrigen brauchen Sie die Mieträume lediglich BESENREIN zu übergeben !
Unterschreiben Sie das Übergabeprotokoll nicht, wenn darin „Schäden“ aufgeführt werden, die Sie nicht zu vertreten haben. Sie müssen nur für wirkliche Schäden aufkommen, die Sie nachweislich schuldhaft verursacht haben ! Der Vermieter müßte Ihnen erst einmal beweisen (können), daß es tatsächliche Schäden sind und daß diese von Ihnen während der Mietzeit schuldhaft verursacht wurden. Z.B. sind diverse Dübellöcher, klemmende Fensterverschlüsse, verkalkte Duschköpfe, Innenanstriche an Heizungen, Rohren etc. keine Mängel, die Sie beseitigen müssen.
Der Vermieter darf dem Mieter im übrigen in keinem Fall Eigenleistungen verbieten - das ist rechtswidrig ! Wenn der Vermieter gegen den Willen des Mieters Handwerker etc. beauftragt, muß der Vermieter in jedem Fall die Kosten allein tragen !
Lassen Sie alles so, wie es jetzt ist und kümmern Sie sich nicht weiter um Forderungen des Vermieters und lassen sich vom Vermieter nicht „über den Tisch ziehen“…
Reparaturen
„Reparaturen“ sind keine Renovierungen und gehören nicht zu den Mieterpflichten - dafür ist immer der Vermieter im Rahmen seiner gesetzlichen „Instandhaltungspflicht“ allein zuständig !
Kaution
Der Vermieter muß gemäß dem geltenden Mietrecht die Mietkaution nach spätestens sechs Monaten in voller Höhe an den Mieter zurückzahlen / überweisen ! Der Vermieter darf nur dann einen Anteil von der Mietkaution einbehalten, wenn noch Reparaturen nach dem Auszug des Mieters notwendig waren (Rechnungsbetrag !).
Allerdings auch nur dann, wenn die fraglichen Schäden tatsächlich vom Mieter verursacht worden sind und bisher kein finanzieller Ausgleich stattgefunden hatte.
Unter normalen Voraussetzungen darf der Vermieter nichts von der Kaution einbehalten !
Dies wäre seitens des Vermieters schlicht rechtswidrig !
Sie sollten den Vermieter anschreiben und ihn zur sofortigen Rückzahlung der Mietkaution in voller Höhe auffordern mit einer Fristsetzung von 30 Tagen (genau nach dem Kalender datiert - z.B.: XX.XX.2009). Weisen Sie den Vermieter außerdem daraufhin, daß Sie bei Fristüberschreitung sofort eine „Zahlungsklage“ bzw. einen „Mahnbescheid“ gegen ihn einreichen werden !
Ein „Mahnbescheid“ wäre jedoch nicht zweckmäßig, da dies nur Zeitverlust bedeutet.
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO