Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben momentan streit mit unseren vermietern.

als erstes ging es um eine küche die 6 monate bei uns in der garage stand, diese war feucht, und die küche angeschimmelt. also haben wir diese weggeschmissen, damit wir auch unsere garage nutzen konnten.

nun müssen wir 400 euro dafür bezahlen…
naja eigenverschulden bestimmt.

demnach hat der vermieter bei uns einen baum angesägt damit er abstirbt, das ist 4 wochen her, nun haben wir einen toten baum, eine menge laub und evtl auch die arbeit, diesen zu entfernen, obwohl wir ihn nicht angesägt haben.

dann haben wir mitgeteilt, das jalusien im kinderzimmer und im wohnzimmer, beide auf derselben seite(oben,unten)
sih weder hoch-sowie runterziehen lassen.

der vermieter kümmert sich nicht

an unserer heizungsanlage leckt das wasser irgendwie raus, was wir auch mitgeteilt haben…

kommt auch nichts…

die toilettenschüssel hatte einen riss, meiner tochter iss der decker zugefallen und da ist was von der toilettenschüssel abgebrochen, was machen wir da?

die garage ist immer noch feucht und schimmelig, der vermieter hatte bei einzug gesagt das das behoben werden sll, und die garage neu gestrichen werdensoll.
auch das ist nicht passiert.

dann haben wir noch eine abmahnung bekommen, weil unser besuch einmal auf einem anderen parkplatz der nachbarn gepart hat, und wir angeblich zu schnell die sackgasse rauf fahren - dieser brief kam 3 wochen nachdem wir kein auto mehr hatten…

ich weiss nicht mehr weiter, mich erinnert das an schikane :frowning:

grade kam eine mahnung der vermieter, wir sind mit der miete seit dem 16ten im rückzug ( die wissen das am 15ten erst lohn kommt)

geld iss aber raus,
seit dem 16 werden wir ab 4.30 uhr mit telefonterror bombadiert, und mit sms …
ich werd noch bekloppt

in der mahnung wiederum steht das das geld spätestens bis zum 31.07 drauf sein soll, wieso dann diese terroranrufe und sms, wo das geld bleibt oO

ich habe keine lust mehr :frowning:

Hallo Bianca,

das ist ja wirklich eine Menge Ärger über sehr unterschiedliche Dinge:
Bezüglich Garage,Jalousien, Heizung setzen Sie dem Vermieter eine letzte Frist zur Behebung der Schäden und drohen mit Reduzierung der Miete.

Die Sache mit der Toilettenschüssel kann ich nicht beurteilen. Wurden der Riss ( eventuelle auch die anderen Mißstände) bei der Wohnungsübernahme im Übernahmeprotokoll festgehalten? Dann ebenfalls Termin setzen.
Die Terroranrufe kann ich nicht beurteilen. Was wird da gesagt?
Bei der Mietzahlung kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Versuchen Sie in Ruhe und höflich mit dem Vermieter zu reden. Das bringt oft mehr als gerichtliche Schritte!

Viel Glück wünscht Heihei

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hallo,

danke für deine schnelle antwort…

und auf was muss ich dann achten wenn ich eine letzte frist setze?
und um wieviel kann ich gegebenfalls kürzen?

in der mahnung steht halt, das wir nun mahngebür zahlen sollen über 10 euro und den betrag überweisen sollen bis zum 31.07.09
der betrag iss aber ja raus, weiss ja nich wielange die bank brauch in der regel 3 tage, aber weswegen dann noch sms wo das geld bleibt?
ich geh gar nicht mehr dran, weil er mich die letzten beiden male so angeschrien hat das selbst ich nix mehr sagen konnte

Hallo Bianca,

ganz ruhig und nicht die Nerven verlieren. Die Mahngebühr ist sicherlich nicht rechtens - es sei denn, so etwas ist im Mietvertrag vereinbart. Was steht denn da genau über den Zeitpunkt der Mietzahlung??? Bis zum dritten Werktag oder am 15. eines Monats oder was? Warte erst mal ab - die Miete wird ja inzwischen angekommen sein. Wann wurde sie von Deinem Konto abgebucht?
Will der Vermieter trotzdem die Mahngebühren haben, muss er sie einklagen (falls nicht im Mietvertrag vereinbart!)
Bleib ruhig und warte ab!
Gruß von heihei

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Hallo Bianca,

das ist natürlich alles nicht so schön…
leider kann ich nicht erschöpfend antworten, da einige
Situationen nicht ganz klar sind:

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben momentan streit mit unseren vermietern.

als erstes ging es um eine küche die 6 monate bei uns in der
garage stand, diese war feucht, und die küche angeschimmelt.
also haben wir diese weggeschmissen, damit wir auch unsere
garage nutzen konnten.

–> wem gehört denn diese Küche ? Wurde die Garage mitvermietet ? War die Küche defintiv nicht mehr nutzbar, so dasss man sie nur noch wegschmeissen konnte?

nun müssen wir 400 euro dafür bezahlen…
naja eigenverschulden bestimmt.

–> Wieso 400,-? Wofür soll das sein ?

demnach hat der vermieter bei uns einen baum angesägt damit er
abstirbt, das ist 4 wochen her, nun haben wir einen toten
baum, eine menge laub und evtl auch die arbeit, diesen zu
entfernen, obwohl wir ihn nicht angesägt haben.

–> Habt Ihr einen Garteanteil mitgemietet ? Ist das mit dem Baum dort passiert? oder in einer Gartenanlage
die am Haus ist (zB Eingangsbereich) ?

dann haben wir mitgeteilt, das jalusien im kinderzimmer und im
wohnzimmer, beide auf derselben seite(oben,unten)
sih weder hoch-sowie runterziehen lassen.

–>sofern die Jalousien zur Mietwohnung gehören , stellt dies einen Mangel dar der Mietsache dar, für den die Miete gekürzt werden kann. Allerdings greift u.U. hier auch die Reparaturklausel. Diese besagt, dass Kleinreparturen bis 75,- je Rep. der Mieter zahlen muss. Schau doch mal in den Mietvertrag.

der vermieter kümmert sich nicht

an unserer heizungsanlage leckt das wasser irgendwie raus, was
wir auch mitgeteilt haben…

–> ebenfalls ein Mangel der Mietsache --> Mietkürzung

kommt auch nichts…

die toilettenschüssel hatte einen riss, meiner tochter iss der
decker zugefallen und da ist was von der toilettenschüssel
abgebrochen, was machen wir da?

–> Thema Kleinreparaturen…

die garage ist immer noch feucht und schimmelig, der vermieter
hatte bei einzug gesagt das das behoben werden sll, und die
garage neu gestrichen werdensoll.
auch das ist nicht passiert.

–> Thema Mietmangel

dann haben wir noch eine abmahnung bekommen, weil unser besuch
einmal auf einem anderen parkplatz der nachbarn gepart hat,

–> Eine Abmahnung ist eine schriftliche oder mdl. Aufforderung, ein vertragswidriges Verhalten zu unterlassen.
Nun habt Ihr ja nicht auf dem Parkplatz geparkt, also habt Ihr Euch auch nicht vertragswidrig verhalten. Es sei denn, im Vertrag steht, Ihr verpflichtet Euch dafür Sorge zu tragen, dass kein anderer auf einem Parkplatz der Nachbarn parkt.

und wir angeblich zu schnell die sackgasse rauf fahren -
dieser brief kam 3 wochen nachdem wir kein auto mehr hatten…

–> Was steht dazu im Mietvertrag ? Vermutlich nichts?
Dann habt Ihr Euch auch nicht vertragswidrig Verhalten.
Ignorieren. „Zu schnell“ ist eh subjetiv. Oder hat die VM mit einer Radarpistole daneben gestanden? (Selbst wenn, wäre das Amtsanmassung --> strafbar)

ich weiss nicht mehr weiter, mich erinnert das an schikane :frowning:

–> Auf jeden Fall ein sehr belastetes Mietverhältnis.
Sicher hat man Möglichkeiten wie Mietkürzung etc. Allerdings hat es den Eindruck als wenn Ihr Euch dann nur noch vor Gericht streiten würdet. Ich kann und darf das nicht empfehlen, allerdings kann alternativ ja auch in Erwägung gezogen werden, sich eine neue Wohnung zu suchen.Weil besser wird es wohl nicht werden.

grade kam eine mahnung der vermieter, wir sind mit der miete
seit dem 16ten im rückzug ( die wissen das am 15ten erst lohn
kommt)

–> Was steht im Mietvertrag ?? Auf Banklaufzeiten hast Du natürlich keinen Einfluss.

geld iss aber raus,
seit dem 16 werden wir ab 4.30 uhr mit telefonterror
bombadiert, und mit sms …
ich werd noch bekloppt

–> Nachweislich von der Vermieterin ? Das grenzt dann tatsächlich an Schikane…Nachts Telefon ausstöpseln, Handy ausschalten. Alles andere hat keinen Sinn.

in der mahnung wiederum steht das das geld spätestens bis zum
31.07 drauf sein soll, wieso dann diese terroranrufe und sms,
wo das geld bleibt oO

–> Was steht im Mietvertrag?

ich habe keine lust mehr :frowning:

–> Verständlich !

die garage gehört zur haushälfte, also wir zahlen somit auch für diese…

die 400 euro sind für die küche…
entwendungsentschädigung nennen sie das

der baum ist an der garage hochwachsend, und genau daneben iss der eingangsbereich zu unserem hof
den baum hat er angesägt!!

und in dem vertrag steht nichts von ich muss schauen wer wo parkt…
muss ich dann ein schreiben aufsetzen wegen der abmahnung, denn so wie du schreibst kann sie uns ja gar nich abmahnen?!

habe ihr ja bescheid gesagt das das geld diesen monat später kommt, aber es steht auch drinne, das ansonsten ne mahngebühr fällig wird.
dann soll sie doch warten bis zu ihrer frist, und nich weiter anrufen und simsen wo das geld bleibt

Hallo,
bei derartiger Schikane kann ich nur empfehlen, sich einen Anwalt zu nehmen, da es für derartige Sachen keine gesetzlichen Grundlagen gibt. WC Becken muss durch Euch ersetzt werden. Am günstigsten ist es, sich eins vom Baumarkt zu holen und selber einzubauen. Wegen der Garage eine Frist setzen und wenn er nicht reagiert 5% Mietminderung durchsetzen, da Garage nicht wirklich nutzbar ist. Abmahnung einfach ignorieren, da diese nur im Rechtsfall zum Tragen kommt. Und dann wäre die auch nicht wirklich hieb und stichfest, da Du nichts für die Verfehlung Deines Besuches kannst und die Straße nicht zur Mietsache gehört sondern Verkehrsrecht betrifft (wegen dem zu schnellen fahren).
Telefonterror bitte bei Polizei anzeigen. Die werden ggf. eine Fangschaltung installieren.
Mit der Miete sieht das schon anders aus. Miete ist eine Bringeschuld und muss bestimmt bis zum 3 Werktag lt. Mietvertrag beim Vermieter eingehen. Wenn Ihr am 15. des Monats erst Geld bekommt, dann ist es Euer Problem, sofern Ihr es von Euerm Vermieter nicht schriftl. habt, die Miete erst später zu zahlen. Er könnte Euch auch fristlos kündigen, wenn die Mietzahlungen ständig zu spät durch Euch gezahlt werden.
Also aufpassen!!
Hoffe ich konnte helfen. Chris

Entscheidend ist: Was wurde vertraglich vereinbart/ vermietet und damit zugesichert ? Wurde etwas nicht vereinbart bzw vermietet, dann kann man dafür auch nicht zur Rechenschaft/ Zahlung herangezogen werden.
Wird die zugesicherte Eigenschaft nicht eingehalten, liegt ein Mietmangel vor.

die garage gehört zur haushälfte, also wir zahlen somit auch
für diese…

–> Sofern der Mangel nicht bereits bei Einzug bekannt war und in Kauf genommen wurde, den VM schriftlich auf den Mangel hinweisen, Frist setzen und nach Ablauf der Frist die Miete kürzen.

die 400 euro sind für die küche…
entwendungsentschädigung nennen sie das

–> Sehr phantasievolle VM…den Begriff kenne ich nicht. Hätte ich niemals gezahlt. Ich hätte verlangt,
mir nachzuweisen, welcher Schaden durch die
„Entwendung“ entstanden sein soll?

der baum ist an der garage hochwachsend, und genau daneben iss
der eingangsbereich zu unserem hof
den baum hat er angesägt!!

–> Der VM kann mit dem Baum machen , was er will, sofern er nicht gegen irgendwelche „Baumgesetze“ verstösst. Aber da kenne ich mich nicht aus.
Von daher: Laub wegharken und gut. Da lohnt sich kein Streit…Baum entfernen ist nicht Euer Problem. Es sei denn, im Vertrag steht, dass Ihr für den gesamten Gartenbereich die Pflege übernehmt.

und in dem vertrag steht nichts von ich muss schauen wer wo
parkt…
muss ich dann ein schreiben aufsetzen wegen der abmahnung,
denn so wie du schreibst kann sie uns ja gar nich abmahnen?!

–> Richtig. Ich habe eine gleiche Parksituation mit gleichen Problemen. Ich habe meine Bekannten die Park-
situation erklärt und gebeten darauf zu achten.
Man kann dem VM also dies mitteilen und im Falle einer Abmahnung darauf verweisen, dass es keine Parkverbotklausel für Bekannte im Vertrag gibt und man sich somit auch nicht gar nicht vertragswidrig verhalten kann. Dann würde ich erwähnen, dass ich die Abmahnung zur Kenntnis genommen und meinen Bekannten Bescheid gesagt habe. Also erst mal den gütlichen Weg suchen.

später

kommt, aber es steht auch drinne, das ansonsten ne mahngebühr
fällig wird.
dann soll sie doch warten bis zu ihrer frist, und nich weiter
anrufen und simsen wo das geld bleibt

–> Dann sag ihr das. Und Telefone nachts abschalten. Das schont die Nerven. Es sei denn, Ihr habt evtl. Nachts über das Telefon Rufbereitschaft o.ä.
Dann könnte man mal nach einer neuen Tel.Nr. beim Anbieter fragen.

Hallo Bianca,

ich weiss nicht, was Deine Frage ist. Wolltest Dir vielleicht nur mal den Frust von der Seele schreiben…? Auch gut.
Kommt mir so vor, als ob Euer Vermieter Euch rausekeln will. Da hilft nur der Gang zum Anwalt.Am billigsten ist das, wenn Ihr in den Mieterverein eintretet. Für einen geringen Mitgliedsbeitrag schreiben die „böse“ Briefe an den Vermieter und vertreten Euch ggfs. auch vor Gericht.

Allles Gute!
Claudia

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Hallo Bianca,
Deine Situation ist wirklich sehr unschön!
Bei einigen Punkten bist Du im Recht in einigen Punkten hast Du unrecht.
Ich werde es Dir aufbröseln, damit du Klarheit bekommst.

als erstes ging es um eine küche die 6 monate bei uns in der garage stand, diese war feucht, und die küche angeschimmelt. also haben wir diese weggeschmissen, damit wir auch unsere garage nutzen konnten.

nun müssen wir 400 euro dafür bezahlen…
naja eigenverschulden bestimmt.

Die Küche hättest Du erst nach 3 schriftlichen Aufforderungen, diese abzuholen, entsorgen dürfen. Aber Du solltest prüfen, ob diese wirklich 400€ Wert war.

demnach hat der vermieter bei uns einen baum angesägt damit er abstirbt, das ist 4 wochen her, nun haben wir einen toten baum, eine menge laub und evtl auch die arbeit, diesen zu entfernen, obwohl wir ihn nicht angesägt haben.

Wenn der Vermieter den Baum angesägt hat, so hat er ihn auch zu entsorgen! Wobei zu Prüfen ist ob er es überhaupt durfte. Erstens ist es in den meisten Gemeinden nicht erlaubt einen Baum über 30 cm. Durchmesser zu fällen und zweitens darf er den Baum nicht beschädigen oder grundlos entfernen, wenn zum Mietobjekt ein Baum gehört.
Das Entfernen eines Baumes vom Mietobjekt würde eine Wertminderung des Objektes darstellen und zu einer, wenn auch sehr geringen, dauerhaften Mietminderung führen.

dann haben wir mitgeteilt, das jalusien im kinderzimmer und im wohnzimmer, beide auf derselben seite(oben,unten)
sih weder hoch-sowie runterziehen lassen.

Das ist ganz klar ein Mangel des Mietobjektes, der Vermieter hat diese unverzüglich zu beseitigen.

an unserer heizungsanlage leckt das wasser irgendwie raus, was wir auch mitgeteilt haben…

Auch ein Mangel am Mietobjekt, der Vermieter hat auch dieses unverzüglich zu beseitigen.

die toilettenschüssel hatte einen riss, meiner tochter iss der decker zugefallen und da ist was von der toilettenschüssel abgebrochen, was machen wir da?

Für den Schaden bist Du selber verantwortlich.
Wenn es deine Hausrat/Hafpflichtversicherung abgesichert hat, dann denen melden, die würden dann den Schaden, Erneuerung + Handwerkerkosten übernehmen. Wenn es nicht so ist, selber die Kloschüssel erneuern. Die kannst du selber im Baumarkt billig kaufen und auswechseln, wenn Du oder ein Freund , Bekannter es nicht kann , dann bei /www.my-hammer.de einen Handwerker steigern lassen. ( Beim Baumarkt „Hornbach“ kann man auch Handwerker mit zu Kloschüssel kaufen)

die garage ist immer noch feucht und schimmelig, der vermieter hatte bei einzug gesagt das das behoben werden sll, und die garage neu gestrichen werdensoll.
auch das ist nicht passiert.

Auch hier wieder ein Mangel am Mietobjekt, der Vermieter hat auch dieses unverzüglich zu beseitigen.

dann haben wir noch eine abmahnung bekommen, weil unser besuch einmal auf einem anderen parkplatz der nachbarn gepart hat, und wir angeblich zu schnell die sackgasse rauf fahren - dieser brief kam 3 wochen nachdem wir kein auto mehr hatten…

Das ist natürlich lächerlich! Für den Besuch bist Du nicht verantwortlich!
Du musst nur schriftlich der Abmahnung widersprechen, dann ist diese aus der Welt.

grade kam eine mahnung der vermieter, wir sind mit der miete seit dem 16ten im rückzug ( die wissen das am 15ten erst lohn kommt)
geld iss aber raus,
seit dem 16 werden wir ab 4.30 uhr mit telefonterror bombadiert, und mit sms …
ich werd noch bekloppt

in der mahnung wiederum steht das das geld spätestens bis zum 31.07 drauf sein soll, wieso dann diese terroranrufe und sms, wo das geld bleibt oO

Das ist natürlich ein echtes Problem. Wenn die Mietzahlung, meist zum dritten oder fünften des Monats fällig ist, dann ist dieses auch so zu bezahlen. Da kommst Du nur raus, wenn Du dich mit Deinem Vermieter einigst.
Zum Telefonterror: Teile Deinem Vermieter mit, das Du ihn bei der Polizei anzeigst wenn er es wiederholt. Telefonterror ist Illegal!

Jetzt zu den Lösungen oder auch nicht.

Grundsätzlich kannst Du bei allen Mängeln die Kaltmiete kürzen . Da die Mängel nicht so gravierend sind, halte ich 5% pro Mangel für angemessen. Du musst aber deine Vermieter mind. 2 X schriftlich auffordern die Mängel zu beseitigen! Jedes mal setzt Du eine Frist von 4 Wochen zu Beseitigung der Mängel. Wenn dann nichts geschehen ist, bist Du im Recht die Miete zu kürzen.

Wenn Du dieses durchführen möchtest, setzt dieses aber voraus, dass Du Deine Miete pünktlich zahlst. Denn ich vermute mal, dass dein Vermieter einer Verschiebung des Zahlungstermins nicht zustimmen wird wenn Du ihm die Miete kürzt. Außerdem wird er dich damit immer unter Druck setzen können um nötige Reparaturen nicht durchführen zu müssen.
Hinzu kommt noch, dass ein andauernder Zahlungsverzug ein Grund zur Kündigung ist.

Ich hoffe das Dir damit geholfen ist.

Mit freundlichen Grüßen

connection

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben momentan streit mit unseren vermietern.

als erstes ging es um eine küche die 6 monate bei uns in der
garage stand, diese war feucht, und die küche angeschimmelt.
also haben wir diese weggeschmissen, damit wir auch unsere
garage nutzen konnten.

nun müssen wir 400 euro dafür bezahlen…
naja eigenverschulden bestimmt.

demnach hat der vermieter bei uns einen baum angesägt damit er
abstirbt, das ist 4 wochen her, nun haben wir einen toten
baum, eine menge laub und evtl auch die arbeit, diesen zu
entfernen, obwohl wir ihn nicht angesägt haben.

FÜR BAUMARBEITEN IST DER VERMIETER ZUSTÄNDIG. D.H. ER MUSS AUCH DIE BESEITIGUNGSARBEITEN DURCHFÜHREN.

dann haben wir mitgeteilt, das jalusien im kinderzimmer und im
wohnzimmer, beide auf derselben seite(oben,unten)
sih weder hoch-sowie runterziehen lassen.

der vermieter kümmert sich nicht

DEN DEFEKT MUSS ER NATÜRLICH BEHEBEN.

an unserer heizungsanlage leckt das wasser irgendwie raus, was
wir auch mitgeteilt haben…

kommt auch nichts…

WÜRDE ICH SCHRIFTLICH NOCH EINMAL ANZEIGEN

die toilettenschüssel hatte einen riss, meiner tochter iss der
decker zugefallen und da ist was von der toilettenschüssel
abgebrochen, was machen wir da?

DAS KÖNNT IHR ÜBER EURE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG LAUFEN LASSEN

die garage ist immer noch feucht und schimmelig, der vermieter
hatte bei einzug gesagt das das behoben werden sll, und die
garage neu gestrichen werdensoll.
auch das ist nicht passiert.

HAT ER DAS MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH ZUGESAGT? GRUNDSÄTZLICH MUSS ER DIE GARAGE SO HERRICHTEN, DASS IHR EURER AUTO DORT ABSTELLEN KÖNNT. DIE BESEITIGUNG VON SCHIMMEL GEHÖRT DAZU

dann haben wir noch eine abmahnung bekommen, weil unser besuch
einmal auf einem anderen parkplatz der nachbarn gepart hat,
und wir angeblich zu schnell die sackgasse rauf fahren -
dieser brief kam 3 wochen nachdem wir kein auto mehr hatten…

WÜRDE ICH SCHRIFTLICH ZURÜCKWEISEN. DIE ABMAHNUNG IST IN JEDER SICHT UNBEGRÜNDET. ERSTEINMAL SEIT IHR NICHT ZU SCHNELL GEFAHREN, DASS MUSS ER ERST EINMAL BEIDES BEWEISEN. WEITERHIN KANN ER EUCH WEGEN DER SCHNELLIGKEIT KEINE ABMAHNUNG ERTEILEN, HIERZU IST ER NICHT BERECHTIGT. DA MUSSTE ER SCHON EINE ANZEIGE BEI DER POLIZEI MACHEN. DAS SOLL ER DANN MAL MACHEN :smile:

ich weiss nicht mehr weiter, mich erinnert das an schikane :frowning:

grade kam eine mahnung der vermieter, wir sind mit der miete
seit dem 16ten im rückzug ( die wissen das am 15ten erst lohn
kommt)

WAS STEHT DEN IM MIETVERTRAG? DANACH MÜSST IHR GEHEN, EGAL WANN IHR EURER GEHALT BEKOMMT.

geld iss aber raus,
seit dem 16 werden wir ab 4.30 uhr mit telefonterror
bombadiert, und mit sms …
ich werd noch bekloppt

in der mahnung wiederum steht das das geld spätestens bis zum
31.07 drauf sein soll, wieso dann diese terroranrufe und sms,
wo das geld bleibt oO

ich habe keine lust mehr :frowning:

ICH WÜRDE IHN JETZT SCHRIFTLICH NOCH EINMAL AUF ALLES HINWEISEN BZW. IHN AUFFORDERN, DIE MISSSTÄNDE ZU BESEITIGEN: ICH GEHE DAVON AUS, DASS IHR DAS NOCH NICHT GEMACHT HABT. INWIEWEIT IST ER DEN ZUGÄNGLICH, DASS MAN MAL EIN KLÄRENDES gESPRÄCH MIT DEM VERMIETER FÜHRT? ANSONSTEN WERDET IHR DA EUCH DOCH AUCH NICHT WOHL FÜHLEN, ODER? ICH WÜRDE IN DEM BRIEF EINEN TERMIN VORSCHLAGEN, DAMIT MAN WIEDER ZU EINANDER FINDET. WENN DAS KEINE FRÜCHTE ZIEHT UND ER DIE MÄNGEL NICHT BEHEBT, DANN GGF. NOCH EINMAL DURCH EINEN RECHTSANWALT SCHRIFTLICH AUFFORDERN LASSEN. WENN IHR NOCH WEITERE FRAGEN HABT ODER DETAILIERTE ANTWORTEN AUF EURE FRAGEN HABEN WOLLT, SCHREIBT EINFACH NOCH EINMAL. AM BESTEN MIT EUERER EMAIL ANSCHRIFT. DA SCHREIBT ES SICH WESENTLICH BESSER ALS HIER.

was ist ihre frage?