Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gerne wissen, ob folgende Schäden in meiner Wohnung eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erlauben:

  • tropfende Heizung
  • undichte Therme (Wasser tritt aus)
  • jeden Morgen ca. 3-4 Liter Wasser in der Küche das unter der Küchenzeile herkommt. Defekt an E-Geräten wurde bereits ausgeschlossen!
  • stinkende Abflüsse (WC und Badewanne)
  • dreckiger Hausflur durch Einwirkung des Nachbarn (Fäkalien der Hunde und Mülltüten vor der Tür)
  • nicht bewegbares Fenster (Reparatur wurde bereits im Mietvertrag versprochen. Jedoch sind seitdem 6 Monate vergangen.
  • defekter Backofen in der mitvermieteten Einbauküche, defekt bereits bei Vertragsabschluss bekannt.

Leider habe ich noch nicht soviel Erfahrung im Mietrecht, da es meine erste eigene Wohnung ist.

Gruß
New_Sunshine

Hallo Sunshine,

meines wissens nach rechtfertigen diese Mängel noch keine fristlose Kündigung. Den ich gehe davon aus, dass Sie dem Vermieter noch keinerlei Schriftsatz hierzu zukommen haben lassen. Damit meine ich, das Sie den vermieter anschreiben müssen und in diesem schreiben (am besten per einschreiben mit Rückschein) auf alle Mängel deutlich hinweisen müssen.

Setzten Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel, und machen Sie ihn darauf aufmerksam das Sie sonst eine Mitminderung anstreben werden. Sollte auf dieses 1 Schreiben keine Reaktion des Vermieters eintreten, machen Sie von Ihrem Recht der Mitminderung Gebrauch. Ich weis nicht was Sie an Mitkosten zu bezahlen haben, aber laut den Mängeln halte ich eine Minderung der Miete ind Höhe von ca. 10-20% für gerechtfertigt.

Dann schreiben Sie den Vermieter nochmals per Einchreiben mit Rückschein an, und teilen Sie ihm mit, dass Sie nun die Mitmienderung vollziehen werden bis die genannten Mängel (am besten nochmals wiederholen) durch ihn beseitigt werden. Am besten nochmals unter Fristsetzung von wiederum 14 Tagen.

Sollte der Vermieter sich wieder nicht melden, wovon ich nicht ausgehe, weil es ihm an den Geldbeutel geht, kann ich ihnen nur anraten einen Anwalt aufzusuchen, den dann geht es ins eingemachte. Sie haben nämlich das Recht die Mängel nach erfolgloser Fristsetzung auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen. Aber da kenne ich mich selbst zu wenig aus inwifern dies möglich ist, nicht das Sie am Ende noch Kosten durch die Mängel zu tragen haben.

Sinnvoll ist es immer, wenn bei einem Mitvertrag keine Mündlichen Absprachen getroffen werden, diese sind im nachhinein schlecht zu Beweisen, am besten alles schriftlich festhalten und gegenseitig Unterzeichnen dann sind Sie als Mieter auf der sicheren Seite.

Wenn Sie diesem ganzen Streit aus dem Weg gehen wollen, bleibt eigentlich nur die Kündigung Ihres Mitverhältnisses. Dieses beträgt nach neuem Rechtsstand 3 Monate, egal was im Vertrag steht (evtl. länger!) ausser Sie hätten eine kürzere Kündigungsfrist.

So, nun hoffe ich das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg das das ganze noch ein gutes Ende für Sie nimmt.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Liebe Grüsse

Hallo Anja,

erstmal möchte ich mich für die schnelle Antwort bedanken.

Eine Mietminderung habe ich bereits letzten Monat vorgenommen, wie Sie mir auch mitteilten, nach entsprechendem Hinweis per Brief. Das ganze zieht sich jetzt schon über 2 Monate hinaus, jedoch ohne Reaktion seitens meines Vermieters. Auch die Mietminderung hat er wortlos angenommen. Zudem wurde die Reparatur des Fensters schriftlich im Mietvertrag festgehalten. Also ich habe mich nicht auf mündliche Versprechen verlassen. Mir einen Anwalt zu nehmen sehe ich eigentlich als letzte Möglichkeit an, da es sich bei meinem Vermieter um jemanden aus dem Verwandtenkreis handelt und ich nicht auch noch Ärger mit der Familie haben will, Sie verstehen das sicherlich.

Liebe Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sunshine,

ja das verstehe ich, die liebe Familie. Das Sie schon einiges was ich vorgeschlagen hatte unternommen habe konnte ich nicht wissen da dies aus Ihrem Text nicht hervorging.

Falls Sie einen guten Anwalt an der Seite haben, könnten Sie ja wenigstens mal nachfragen was Sie noch tun können, also nur infos einholen. Ansonsten bleibt eigentlich nur das Sie alles so hinnhemen wie es ist oder eben die Kündigung.

Grussis

Hallo,
ganz wichtig: Immer alles schriftlich regeln, damit ein Nachweis vorhanden ist. Der Vermieter muß zunächst Gelegenheit bekommen, die Mängel zu beseitigen. Also anschreiben und eine Frist zur Beseitigung setzen. Weiterhin mitteilen, dass nach Fristablauf die Miete gemindert wird, wenn die Mängel nicht beseitigt werden. Ggf. wäre es ratsam, sich vom Mieterverein beraten zu lassen.

Wenn die Mängel nicht beseitigt werden, kann die Wohnung auch fristlos gekündigt werden, da der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt wird. Wenn der Vermieter die fristlose allerdings nicht akzeptiert, bleibt nur der Gerichtsweg. Aber hier würde ich mich vorher beraten lassen (Mieterverein/Rechtsanwalt).

Grüße Tine

PS: Aber auf alle Fälle Miete kürzen. Vielleicht wird der Vermieter dann wach… Höhe sollte beim Mieterverein geklärt werden. Und wichtig: Von der Gesamtmiete mindern.

Vermieter anschreiben (Einschreiben) un mit Frist zur Behebung der Mängel auffordern. Dabei Hinweisen, dass mann den Augftrag zur Mängelbeseitigung auf Rechnung des Vermieters dann Fremd vergben müsse, oder die ordentlich Kündigung aussprechen müsste.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]