Hallo Sunshine,
meines wissens nach rechtfertigen diese Mängel noch keine fristlose Kündigung. Den ich gehe davon aus, dass Sie dem Vermieter noch keinerlei Schriftsatz hierzu zukommen haben lassen. Damit meine ich, das Sie den vermieter anschreiben müssen und in diesem schreiben (am besten per einschreiben mit Rückschein) auf alle Mängel deutlich hinweisen müssen.
Setzten Sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung der Mängel, und machen Sie ihn darauf aufmerksam das Sie sonst eine Mitminderung anstreben werden. Sollte auf dieses 1 Schreiben keine Reaktion des Vermieters eintreten, machen Sie von Ihrem Recht der Mitminderung Gebrauch. Ich weis nicht was Sie an Mitkosten zu bezahlen haben, aber laut den Mängeln halte ich eine Minderung der Miete ind Höhe von ca. 10-20% für gerechtfertigt.
Dann schreiben Sie den Vermieter nochmals per Einchreiben mit Rückschein an, und teilen Sie ihm mit, dass Sie nun die Mitmienderung vollziehen werden bis die genannten Mängel (am besten nochmals wiederholen) durch ihn beseitigt werden. Am besten nochmals unter Fristsetzung von wiederum 14 Tagen.
Sollte der Vermieter sich wieder nicht melden, wovon ich nicht ausgehe, weil es ihm an den Geldbeutel geht, kann ich ihnen nur anraten einen Anwalt aufzusuchen, den dann geht es ins eingemachte. Sie haben nämlich das Recht die Mängel nach erfolgloser Fristsetzung auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen. Aber da kenne ich mich selbst zu wenig aus inwifern dies möglich ist, nicht das Sie am Ende noch Kosten durch die Mängel zu tragen haben.
Sinnvoll ist es immer, wenn bei einem Mitvertrag keine Mündlichen Absprachen getroffen werden, diese sind im nachhinein schlecht zu Beweisen, am besten alles schriftlich festhalten und gegenseitig Unterzeichnen dann sind Sie als Mieter auf der sicheren Seite.
Wenn Sie diesem ganzen Streit aus dem Weg gehen wollen, bleibt eigentlich nur die Kündigung Ihres Mitverhältnisses. Dieses beträgt nach neuem Rechtsstand 3 Monate, egal was im Vertrag steht (evtl. länger!) ausser Sie hätten eine kürzere Kündigungsfrist.
So, nun hoffe ich das ich Ihnen ein wenig weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg das das ganze noch ein gutes Ende für Sie nimmt.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung.
Liebe Grüsse