Liebe/-r Experte/-in, ich wohne seit ca. 10 jahren in einer mietwohnung (pfarrhaus). nun will der vermieter das haus sarnieren und ich soll deswegen für eineinhalb jahre ausziehen. ich bin alleinstehend mit 2 kleinen kindern.
frage: welchem standart muss die ausweichwohnung entsprechen die der vermieter für mich aussucht?
und: kann der vermieter mir das mietverhältniss kommplett kündigen weil er das haus sarniert?
und: wenn keine gleichwertige ausweichwohnung gefunden wird, kann ich dann während der baumaßnahmen in der wohnung bleiben und meine miete entsprechend kürzen?
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Verehrter User,
in diesem speziellen Fall sollten Sie sich an den örtlichen/regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Beste Grüße USKO
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Hallo,
grundsätzlich kann er auf Grund von Sanierung nicht so einfach den Mietvertrag kündigen. Hierzu müsste der Grund der wirtschaflichen Verwertung gegeben sein. D.h. wenn er z.B. Grundrisse der Wohnungen verändern will und dadurch z.B. Wohnungen wegfallen würden. Aber auch dann müsste er nachweisen, dass die Wohnungen nicht anders vermietbar wären. In der Regel ist dies aber sehr schwer nachzuweisen und somit hier eher nicht gegeben. Weiterhin wäre Abriss ein Grund. Aber auch hier müsste er nachweisen, dass eine Sanierung keinen Sinn machen würde. Trifft hier also auch nicht zu. Ein Auszug für 6 Monate wäre denkbar, allerdings müsstest Du mit dem Ausweichquartier einverstanden sein. Auch mit den sonstigen Bedingungen z.B. Lagerung von Mobiliar, ggf. Umzugsfirma, usw.
Grundsätzlich gibt es da keine Vorschriften, wie die Ausweichwohnung ausgestattet sein muss. Es ist alles verhandelbar. Natürlich bezahlt man für schlechteren Wohnraum auch nicht die volle Miete. Theoretisch könnte man auch in der Wohnung, während der Sanierung verbleiben und für die „Unannehmlichkeiten“ eine Mietminderung durchsetzen. Die Höhe richtet sich nach den durchzuführenden Arbeiten (Stärke der Behinderung z.B. durch Lärm und Dreck). Allerdings ist so eine sehr umfangreiche Sanierung kein Zuckerschlecken. Gerade mit 2 Kindern nicht. Allerdings muss sich der Vermieter auch an gewisse Bestimmungen halten. Er muss z.B. immer Wasser und Heizung gewährleisten z.B. abends nach Feierabend der Bauarbeiter (dies ist nur ein Hinweis). Allerdings sollte man den Dreck und Lärm nicht unterschätzen und auch die Gefahren für die Kinder, die sich eventuell ergeben könnten (fehlendes Geländer, o.ä.).
Hoffe ich konnte etwas helfen. Falls Du noch nähere Infos brauchst melde Dich einfach nochmal.
Lg Chris
Grundsätzlich einmal muss die Ausweichwohnung den gleichen Standard Ihres jetzigen Mietobjektes haben, jede Verschlechterung müssen Sie nicht hinnehmen. Weiter muss natürlich auch der Mietpreis zum Wohnstandard stimmen. Ist die Ausweichwohnung teuer in Kaltmiete und Nebenkosten, so muss der jetzige Vermieter für die Übergangszeit die Mehrkosten für Sie übernehmen. Weiterhin muss Ihnen der Vermieter aber auch bei eigener Wohnungssuche, eventuelle anfallende Kosten für Makler, höhere Kaution, Umzug und so weiter zahlen.
Wenn Sie trotzdem in der Wohnung weiter wohnen wollen, dann klären Sie mit dem jetzigen Vermieter vorher alle Belange schriftlich. Nur so haben Sie die Gewissheit, dass eine Einhaltung gewährleistet ist. Ja, Sie können die Miete kürzen. Hierzu sei bemerkt, es handelt sich bei der Mietkürzung immer um die Bruttomiete = Kaltmiete + Nebenkosten.
Diese Mietkürzung für die Zeit der Umbaumaßnahmen sollten Sie zur beiderseitigen Sicherheit auf jeden fall schriftlich festhalten. Lassen Sie sich hier jedoch nicht auf 18 Monate festnageln, denn sollten die Maßnahmen länger dauern als 18 Monate müssen Sie ab dem 19. Monat die volle Miete wieder zahlen.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Existenz - Coach
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Hallo Morris,
leider hat sich meine Antwort wegen mehr als 2-wöchiger Abwesenheit (im internet-losen Hochgebierge) sehr verzögert. Ich hoffe, dass inzwischen noch keine für sie nachteiligen Entscheidungen getroffen wurden.
Die Kündigungsfrist nach mehr als 8 Jahren beträgt 9 Monate. Falls Sie in dieser Zeit keine adäquaten Wohnraum finden, muss Ihnen der Vermieter eine gleichwertigen Wohnraum (Größe, Ausstattung, Preis) beschaffen - in Ihrem Fall greift auch die soziale Härtefall- Regelung.
MfG, Ludwig Schuster
hallo,
ob die miete nach der baumaßnahme gleich bleibt, kann nur der vermieter sagen. es hängt davon ab, ob er renoviert oder moderniesiert, bzw. in welchem verhältnis.
ich kann mir nicht vorstellen, dass du während der bauzeit wohnen bleiben willst, nicht mal kostenlos. eine mietminderung wird aufgrund der ankündigung zum auszug spätestens vor gericht scheitern.
die ersatzwohnung muss in vergleichbarer größe und zustand sein wie die jetzige.