Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe mal eine recht interessante Frage zum Mietrecht.

Meine beiden Freundinen (ab Oktober Studentinnen) und ich (ab September Zvildienstleistender) wollen in eine andere Stadt ziehen und haben eine gut geeignete Wohnung gefunden. Die Nettokaltmiete liegt bei etwa 330€.

Als Forderung will der Vermieter Geschäftsanteile für die Genoßenschaft von insgesamt 2150 €. Zusaätzlich einen Bürgschaftsvertrag.

Ich habe mich etwas kundig gemacht und bin auf den Schluss gekommen, dass eine Doppelsicherheit für den Vermieter in dieser Form nicht zulässig ist, sprich der Bürge rein rechtlich als zusätzliche Sicherheit wegfallen „muss“.

Ebenfalls steht auf der Genoßenschaftsseite des Vermieters folgendes:

„Für Stundenten gibt es laut Satzung, §5 “Studentisches Wohnen”, eine Sonderregelung. Diese besagt, dass eine Kaution in Höhe von 2 Monatskaltmieten und nur 1 Geschäftsanteil zu zahlen sind, wobei der Wert des Geschäftsanteils (153,39 ) von der Kaution abgerechnet wird.“

Wir sind zwei Studenten, ein Zivildienstleistender!

Was gibt es da noch grundsätzlich rein rechtlich rauszuholen, weil wenn ich ehrlich bin, ist 2150 € Genoßenschaftsanteil für uns doch sehr viel!

Ich danke vielmals für Tipps und Ratschläge!

MfG

Marcel

Hallo Marcel,

dass tut mir leid, aber im Bereich Studentisches Wohnen kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.

Gruß

Wolfgang

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Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Weisen Sie Ihren zukünftigen Vermieter auf die Vorgaben laut Satzungen hin und lassen Sie sich von Ihm erklären, warum er auf eine derartige Höhe besteht.

Können Sie sich mit den Forderungen, auch was den zusätzlichen Bürgen betrifft nicht einverstanden erklären, dann können wir Ihnen nur raten, lassen Sie die Finger von derartigen Mietangeboten. Denn auch Vermieter müssen sich an Vorgaben halten.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

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hallo,

sorry bin selbst im umzugsstress gewesen.

Ich finde es unverschämt was der Vermieter von euch haben will. Normal wäre für eine Genossenschaft max 500 € x 3 Monate = 1500 €. Die man nachher auch mit Zinsen wiederbekommt. Denke das ist rechtswiedrig.
Wenn alle Stricke reissen soll einer anmieten und ihr macht untereinander untermieterverträge - aber so das nicht einer nachher auf allem sitzenbleibt. Musste es denn eine Genossenschaft sein? Wenn es nicht so eilig ist - dann seht euch nomma privatr um

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Leider bin ich kein Genie hinsichtlich Genossenschaftsanteile. Ohne mich zuvor kundig gemacht zu haben denke ich aber, dass der Genossenschaftsanteil hier nicht die Sicherheit darstellt - denn der Anteil verbleibt ja bei Ihnen, wenn Sie ihn einmal gekauft haben und der Vermieter hat keinen direkten Zugriff auf diesen und daher wohl schon Anspruch auf eine Mietsicherheit in Form von Kaution oder Bankbürgschaft.
Da ich einen solchen Fall noch nicht bearbeitet habe und gerade hier zu hause keine Möglichkeit habe in der Literatur nachzuschauen, kann ich aber leider nur diese unsichere Antwort geben.
Wenn Sie mir die Quelle nennen, aus der sich ergeben soll, dass nicht beides gefordert werden darf, schaue ich gerne nochmal für Sie nach und kann eine bessere Antwort (vielleicht) geben.

Bzgl. des Studententarifs: Sprechen sie den Vermieter doch darauf an! Vielleicht ist es auch möglich, dass nur die beiden Studenten als Mieter in den Vertrag aufgenommen werden und Sie einen Untermietvertrag mit den beiden Damen schließen?! So wäre das Studentenproblem gelöst. Aber: Selbst dann kann der Vermieter die Eingehung des Mietvertrages verweigern oder von seinen Bedingungen abhängig machen, denn: sie haben keinen Anspruch auf die Wohnung und der Vermieter kann den Mieter aussuchen, der seine Bedingungen erfüllt.

Viele Grüße!
Viele Grüße!

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Hallo,
du magst dich in allem kundig gemacht zu haben, doch letztendlich muß der Vermieter die Wohnung nicht an dich oder jemanden vermieten, der mit seinen Vorstellungen von Vertrag nicht einverstanden ist.
Sucht euch eine neue Wohnung ansonsten ist Streß vorprogrammiert.
Liebe Grüße

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