Hallo! Ich hab auch mal eine Frage zum Mietrecht: Ich hatte zunächst einen „qualifizierten Zeitmietvertrag“ auf fünf Jahre.
Im Mietvertrag steht: … auf 60 Monate geschlossen … läuft
aus am … wegen Eigenbedarf des Vermieters. Wir vereinbarten,
ein halbes Jahr vor Ablauf zu telefonieren, der Vermieter er-
klärte, es besteht kein Interesse mehr an Eigenbedarf. Gleich-
zeitig handelten wir einen neuen, niedrigeren Mietzins aus.
Wurde der Mietvertrag nun verlängert; d. h. Kündigungsfrist
verlängert sich entsprechend, oder haben wir telefonisch einen
neuen, unbefristeten Mietvertrag geschlossen. Rückfrage beim
Anwalt ergab nichts genaues. Er meinte, ein typischer Fall fürs
Gericht, könne man so - oder so sehen. Ist das wahr?
Gruß Uschi
Wurde der Mietvertrag nun verlängert; d. h. Kündigungsfrist
verlängert sich entsprechend, oder haben wir telefonisch einen
neuen, unbefristeten Mietvertrag geschlossen.
Das weiß ich zwar nicht, aber eins weiß ich: ich würde das, was ihr ausgehandelt habt, auf jeden Fall schriftlich festhalten und vom Vermieter unterschreiben lassen. Ein mündlicher Vertrag ist zwar auch gültig, ist aber im Streitfall schwer zu beweisen.
Gruß,
Delia
Danke, Delia,
leider ist genau das der Knackpunkt. Wir haben halt vor drei
Jahre nur telefoniert. Naja, ich werde nächste Woche annoncieren
und versuchen einen Nachmieter zu finden.
nochmal Danke und
liebe Grüße
Uschi