Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben im Winter zum zweite Mal in unserer Mietwohnung erheblichen Schimmelbefall festgestellt. Beim ersten Mal vor ein paar Jahren brachte der Vermieter uns so weit, dass wir die Wohnung selbst vom Schimmel befreiten. Mein kompletter Kleiderscghrankinhalt war verschimmelt.

Dieses mal gingen wir zum Mieterschutzverein und der sagte uns, wir sollen einen Gutachter beauftragen und die Kosten dafür von der Miete einbehalten.

Nun bekamen wir ein Schreiben von einem Anwalt, der die Kosten zurückfordert zuzüglich der von ihm berechneten Kosten. Er schreibt, wir hätten den Gutachter nicht auf eigene Initiative hin bestellen dürfen.

Haben Sie eine Ahnung, wer hier Recht hat? Der Vermieteranwalt oder der Anwalt des Mieterschutzvereins?

Und der Anwalt des Vermieters behauptet, wir würden HAndwerkern den Zutritt verwehren. Im Gegenteil, wir können nicht verstehen, warum hier nichts geschieht…Und der Handwerker, der die Sanierung eventuell ausführen soll, sagt der Vermieter hätte ihm gesagt, er wolle in das Haus nichts mehr investieren…

Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank

J.H.

Hallo und guten Abend,

zunächst müsste man wissen, zu welchen Schlussfolgerungen der Gutachter kommt. Zudem hängt eine Erstattungsfähigkeit dieser vorgerichtlichen Kosten auch von der vorherigen Korrespondenz mit dem Vermieter ab.

Weiterhin könnte in Ihrem Mietvertrag ein solches Zurückbehaltungsrecht mit der Miete vertraglich ausgeschlossen worden sein.

Auch zu der Behauptung des Vermieters, dass Sie den Handwerkern den Zutritt verwehren, kann ohne Kenntnis des Sachverhalts keine seriöse Auskunft gegeben werden.

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Hallo, vielen Dank für die Antwort,

hier meine Antwort auf die Fragen: Inzwischen sind 3 Gutachter zu dem Schluß gekommen, dass erhebliche Baumängel an der Entstehung des Schimmels Schuld sind.

Da der Anwalt des Mieterschutzvereins sagte, wir könnten ohne Vorankündigung den Gutachter bestellen und die Kosten von der Miete abziehen, haben wir die Vermieter erst nach Bestellung des Gutachters informiert. (War aber alles innerhalb weniger Tage).

Im Mietvertrag ist dieses Rückbehaltungsrecht nicht ausgeschlossen.

Der Chef der Baudekorationsfirma war bei uns, vermaß alles und sagte: Wenn ich dem… das Angebot mache, setzt er sich auf den Hintern…Auf spätere Rückfrage sagte die Firma, der Vermieter hätte sich noch nicht zu dem Angebot geäußert. Ich bin in Kontakt mit dieser Firma, da ich ein neues Haus gekauft habe und Angebote für Arbeiten bekommen wollte. Es kam nie ein Brief des Vermieters, nie ein Anruf, kein Hinweis darauf, dass etwas unternommen werden würde.
Ich habe zwei kleine Kinder und wir haben beim Vermieter mehrfach angefragt, wann etwas gegen den Schimmel unternommen werden würde…Wir kündigten sogar schon an, dass wir uns alle auf Kosten des Vermieters ärztlich untersuchen lassen würden. Ich habe MIgräne entwickelt, meine Tochter Allergie…Keine Reaktion außer die, dass wir das Gutachten selbst bezahlen sollen.

Viele Grüße

J.H.

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Guten Abend

Und danke für die Anfrage.

Wir gehen einmal davon aus, dass Sie den erheblichen Mietmangel – Schimmelbefall – Ihrem Vermieter schriftlich angezeigt haben und ihn für die Beseitigung des Mangels eine Frist gesetzt haben.

Wenn der Vermieter natürlich darauf nicht reagiert, dann sind Sie sehr wohl gehalten den Sachmangel vorab zu Ihren Kosten zu beheben. Die Kosten können Sie dann in Form der Mietminderung geltend machen.

Während der Behebungsphase steht Ihnen auch weiterhin das Recht zur anteiligen Mietminderung frei.

Regulär reagieren die meisten Vermieter hierauf sehr schnell. Denn mit Schimmelbefall ist heute nicht mehr zu spaßen.

Der Vermieter hat dann natürlich das Recht sich durch einen Gutachter ebenfalls abzusichern, in wie weit der Schimmelbefall vom Mieter verursacht wurde.

Sollte es so weit kommen, dann wird es hier wohl vor Gericht landen, da Gutachten gegen Gutachten steht und dann kann nur eine Gericht den Sachverhalt klären.

Wir können Ihnen nur raten, dass Sie mit dem Anschreiben des Rechtsanwaltes Ihres Vermieters den Rechtsanwalt des Mieterbundes zu konfrontieren, der wird Ihnen dann an Hand von bereits vorliegenden Urteilen den aktuellen Sachstand erklären und dieser kann dann die Gegenpartei mit den Verweisen anschreiben.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Exklusiv Haus

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