Liebe/-r Experte/-in,
ich bin jetzt schon etwa 16 Monate aus meiner letzten Wohnung ausgezogen. Zu meinem Vermieter habe ich kein besonders gutes Verhältnis gehabt. Weil die Heizkostenabrechnung noch nicht gemacht wurden behielt mein Vermieter die hälfte der Kaution ein. Und verwies darauf dass er sie ein Jahr einhalten darf. Natürlich meldete er sich nicht nach einem Jahr. Nach dem ich ihn mehrmals anschrieb, bekam ich dann fast den Rest der Kaution zurück. Leider nur fast, es fehlten noch 80 € und die mir zustehenden zinsen. Da ich keinerlei nachweise bekommen haben( Nebenkostenabrechnung ect.) steht mir doch eigentlich die Komplette Kaution zu? Jetzt habe ich ihn schon mehrmals darauf angeschrieben wo denn die Abrechnung bleibe, ohne antwort. Was nun? Ich bin zurzeit Schüler und lebe vom Bafög, kann mir also kein Anwalt wegen so einem niedrigen Betrag leisten Will mich jedoch gegen so einen Betrug wehren könne.
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten.
Hallo Andreas,
das mit der Heizkostenabrechnung.Darf der Vermieter so etwas
nicht machen.Die Kaution ist für beim Auszug entstandene
Beschädigungen(oder auch während der Wohnzeit in der Wohnung)
gedacht.
Ich würde ihn nur ein Mal per Einschreiben anschreiben und
danach,nach ca.3Wochen zum Anwalt.Nimm aber keinen Anwalt
für Mietrecht,sondern den FACHANWALT für Mietrecht.Der
Unterschied ist groß.Der Fachanwalt ist der Fachmann in der
Sache.Der Anwalt ist meistens derjenige,der etwas gelernt
hat,jedoch aber nicht ganz GUT.Aus dem Grunde geh zu
Fachanwalt.
Wegen Kaution.Das darf er nicht machen.Genau so wie wegen der
Abrechnung.
Ich würde auf jeden Fall den Fachanwalt
einschalten.
Wenn Du nicht viel verdienst bzw. bist ein Student oder
Schüler,gehe zum Amtsgericht(nimm aber die
Verdienstbescheinigung mit bzw. den BAFÖG Nachweis) und hole
den Beratungschein(der kostet 10,-€),mit dem Du zum Anwalt
gehst,den Rest der Anwaltskosten übernimmt der Staat.
LG
Jörg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wie üblich das leidige Thema Kaution.
Du bist also im Frühjahr 2008 ausgezogen. Wenn Abrechnungszeitraum 01-12 ist, hat der Vermieter noch bis zum 31.12.2009 Zeit die Abrechnung für 2008 zu erstellen.
Wie hoch waren denn die Nachzahlungen für die Vorjahre ?
Ferner gebe ich noch zu Bedenken, dass das Abrechnungsjahr 2008 eines der teuersten für Vermieter und Mieter ist, deshalb wundert es mich schon sehr, dass der VM noch nicht abgerechnet hat.
Der Gesetzgeber sagt zu diesem Thema, dass der VM die Kaution bis zu 6 Monaten festhalten kann, im Einzelfall auch länger.
Schreib ihm das und „nerve“ ihn ständig, dass wir eher zum Erfolg führen und ist kostengünstiger als ein Anwalt.
Gruß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja Dir steht die volle Kaution zu. Außerdem ist dein Vermieter verpflichte eine Nebenkostenabrechnung zu machen. Vor der Abrechnung brauchst Du dich aber nicht zu fürchten, da Nachzahlungen an deine Vermieter verjährt sind.
Leider wirst du das alles nur mit einem Rechtsanwalt durchsetzen können. Halt nein, für die fehlende Restkautionssumme 80€, könntest Du selber beim Amtsgericht eine Mahnbescheid erwirken, die Kosten könntest Du auf deinen Vermieter abwälzen, aber auch hier müsstest Du in Vorlage treten. Beim eintreiben von Geldern muss man immer in Vorlage der Kosten treten und ob mann etwas bekommt ist ja auch dann nicht sicher.
Ich empfehle immer, vor dem Auszug die Letzte/ten Mieten einzubehalten, das ist zwar nicht legal aber hilft meistens die Abrechnungen zu beschleunigen.
mfg. connection
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]