Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ist es möglich, dass, wenn ich einen Wohnberechtigungsschein bekomme, dennoch Mietbeihilfe beantragen kann. Bislang bekam ich Mietbeihilfe, ziehe jetzt um und für die neue Wohnung benötige ich einen WBS. Geht das zusammen oder ist nur eines möglich.
Ich meine mal gehört zu haben, dass wenn man einen WBS hat für eine Wohnung, dass die dann keine Mietbeihilfe mehr bezahlen auch wenn ich die Wohnung nur mit WBS bekomme.
Schönes Wochenende wünscht
Marie

Hallo Marie,
ich glaube nicht, dass Du nur eins nutzen kannst. Der WBS hat nur damit was zu tun, dass der Bauherr diverse Sonderkredite vom Staat bekam und sich im Gegenzug dazu verpflichtet, die Mieten wie vorgegeben, günstig zu gestalten (über einen bestimmten Zeitraum). Der Mietzuschuss ist gesetzlich geregelt und steht jedem zu. Wenn also die Wohnug mehr kostet, aber trotzdem preisgebunden ist, kannst Du natürlich von Deinem Recht Gebrauch machen und Wohngeld beantragen bzw. die ARGE beanspruchen. Chris

Hallo Chris,
da möchte ich mich doch gleich mal ganz herzlich bei Dir bedanken, dass Du mir so schnell geantwortet hast. Das hört sich ja gut an. Dann weiß ich, was ich nächste Woche im Rathaus zu erledigen habe. Schön, freue mich, wünsche Dir noch ein schönes Wochenende
Marie

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Hallo Marie,

selbstverständlich kannst du - trotz WBS - Mietbeihilfe/Wohngeld beantragen.

Gruß,

Brigitte

Guten Morgen Brigitte,
vielen Dank für Deine Antwort. Dann werde ich mich doch morgen mal auf den Weg zum Amt machen.
Schöne Grüße aus Bochum
Marie

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Hallo,

sorry, da kann ich leider nicht helfen. Das wäre ein Experte für Sozialrecht sicher der bessere Ansprechpartner.

Viele Glück bei der Suche
Heidi Schnurr

Nicht so schlimm, habe schon verschiedene Nachrichten dazu bekommen.
Danke dennoch, dass Du Dich gemeldet hast.
LG
Marie

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Hallo aus Bernburg,

100%ig bin ich mir micht sicher! Denke das beides zwei Paar Schuhe sind, wie der Volksmund sagt. Der WBS ist für eine bestimmte Art Wohnung und für diese muss ja auch Miete gezahlt werden. Also beantragen sie mit den Unterlagen des Einkommens den Mietzuschuß. HartzIV Empfänger bekommen die Miete und Nebenkosten sowieso vom Amt bezahlt.

LG aus Bernburg

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Hallo,
ja, es sind zwei Paar Schuh’. Das wurde mir schon so mitgeteilt. Ich gehe Mittwoch mal zum Amt und beantrage einen WBS. Falls ich ihn nicht benötige, d. h. falls ich mich für eine andere Wohnung entscheide, macht ja nixe. Mietbeihilfe bekomme ich, wenn die Wohnung nicht zu teuer ist. Dann kommt wieder die Grundsicherung. Die sagen dann, ich müsse eine billigere Wohnung nehmen. Es ist ein Kreuz, wenn man vom Amt bestimmt wird. Ich will doch nur eine Wohnung und ich stelle wirklich keine großen Ansprüche. Doch ich will mich auch wohlfühlen.
Was ich eigentlich sagen wollte: Vielen Dank für die Antwort. Ich sehe mich jetzt bestätigt, mit meiner Vermutung.
Schöne Grüsse aus dem Ruhrgebiet sendet
Marie

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Hallo Marie,

sorry für die verspätete Antwort.
ich bin umgezogen.

Die Frage kann ich leider nicht beantworten.
Tut mir leid.

lg
Ute

Liebe Ute,
trotzdem schön, dass Du Dich bei mir gemeldet hast. Ich bin ja auch umgezogen und bekomme Mietbeihilfe. So bin ich unter dem Satz der Grundsicherung.
Viel Spass in Deiner neuen Wohnung. Ich hoffe, sie gefällt Dir genau so gut, wie mir meine Wohnung gefällt. Wünsche Dir noch eine schöne Woche.
Marie

Hallo, mit WBS kenne ich mich zuwenig aus, um hier eine fundierte Antwort zu geben, sorry.

Hallo, mit WBS kenne ich mich zuwenig aus, um hier eine
fundierte Antwort zu geben, sorry.

macht nix, hat sich erledigt. Dennoch danke.
LG
Marie