Hallo Sonja,
die geschilderte Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn du erwähnst, dass der Mietvertrag vom 08.2004 bis 07. 2009 mit einem Kündigungsverzicht von 5 Jahren für beide Mietparteien vereinbart wurde. Nun ist mir nicht klar, ob doch nicht vereinbart wurde, dass das Mietverhältnis am 31.07.2007 beendet wird… Da würde ich dich bitten, noch einmal eindeutig im Text des Mietvertrages sich zu vergewissern. Sollte sich bestätigen, dass die Vereinbarung im Mietvertrag von 2004 die Klausel enthält, dass das Mietverhältnis, sofern es von keiner der Vertragsparteien mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum 31.07.2009 gekündigt wird, sich das Mietverhältnis vom 01.08.2009 an als auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. In diesem Falle könntest du darauf bestehen, dass ein neues Mietverhältnis nicht entstanden ist, da der Mietvertrag vom 08.2004 nach wie vor fortbesteht und der Vermieter nicht berechtigt war, ein zweites Mietverhältnis für die gleiche Wohnung einzugehen. Daraus ergibt sich, der Abschluss des zweiten Mietvertrages mit dir als Mieterin würde dich unangemessen benachteiligen und wäre aus diesem Grunde nicht zulässig = nichtig.
Sollte es sich jedoch erweisen, dass in dem Mietvertrag von 08.2004 keine Verlängerung vorgesehen war, wäre mit dem Mietvertrag ab dem 01.08.2009 ein neues Mietverhältnis entstanden, welches du nur mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen könntest.
Des halb der Rat: Wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil!
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Mietrecht
von Sunshine86 , 02.08.2009 15:47
Stichworte: Frage zur Mietkündigung
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe jetzt ein Problem und hoffe Sie können mir da weiter helfen.
Ich erzähl einfach mal:
Ich habe eine Wohnung ab 8/04 gemietet. In einem Nebenvertrag wurde vereinbart, dass beide Parteien (Mieter und Vermieter) 5 Jahre auf eine ordentliche Kündigung verzichtet. Jetzt wurde mir der genau gleiche Vertrag mit einer 3 Jährigen Kündigungsaufhebung zugeschickt. Ich dachte dadurch, dass der erste ein Zeitvertrag war und er sonst auslaufen wäre. So habe ich unterschrieben und zurückgeschickt. Der neue Vertrag läuft jetzt ab 01.08.09 . Jetzt möchte ich aus der Wohnung ausziehen. Da ich jetzt spontan eine Ausbildung zugesagt bekommen habe, und die Wohnung mir nicht leisten kann.
Meine Frage: Der alte Vertrag von 04 läuft doch ohne eine Kündigung von seiten der Parteien weiter. Und der neue Vertrag läuft ab 01.08.09. Gilt jetzt der eine oder der andere??? Ist der zweite überhaupt notwendig und zulässig. Löst der eine den anderen automatisch ab? Ist eine Kündigungsverzicht von insgesamt 8 Jahren den zulässig.
Ich hatte ja schon einen unbefristeten Vertrag und jetzt ab 01.08.09 wieder einen.
Ich hätte dass nicht unterschrieben, wäre ich nicht dadurch der Meinung gewesen, ich hätte einen Zeitvertrag.
Kann ich mit 3 mon. Kündigungsfrist ausziehen
Vielen vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe
Mit freundlichen Grüßen Sonja 23
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