Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein paar fragen und hoffe Sie können mir weiter helfen

Wir haben sehr viele Probleme mit der Vermieterin

Wir haben viele Mängel in der Wohnung
zb. Fenster undicht keine Doppelverglasund ,keine dichtungen, Eingangstüre defekt kann man finger zwischenstecken, schimmel im Bad Kinderzimmer, jede Mänge Kellerasseln im Kinderzimmer.

Sie verbreitet sehr viele Lügen über uns.

Wir haben die Wohnung jetzt frist gerecht gekündigt,
und dann hat sie mir gedroht das Sie uns die Nebenkosten 90€/Heizkosten 850€ und Kaution 800€ nicht wieder zurück Zahlen wird sie meinte das wir dann schon vor Gericht gehen müßten, dann habe ich ihr gesagt das ich dann die Miete erstmal einbehalten werde.
Jetzt haben wir Post von ihrem Anwalt bekommen das wir die Miete Zahlen sollen sonst wird diese eingeklagt.

Meine frage was sollen wir jetzt machen , wir hatten schon 4x eine Mängelliste geschrieben,wo bei sie da nicht reagierte und jetzt weiss ich nicht mehr weiter.

Der Schimmel im Kinderzimmer wird immer schlimmer so das mein Sohn (5)nicht mehr da schlafen möcht er wird in letzter Zeit immer öfter Krank und ich mußte sogar ein paar Spielsachen weg schmeißen da es voller schimmel war, wer kommt den dafür auf?
Wir haben bist jetzt noch keine Miete gezahlt,kann man nicht veranlagen schon eher aus der Wohnung auszuziehen?

Wir hatten die Miete auch nur noch unter Vorbehalt Überwiesen.

Vielen Lieben Gruß und Danke für die Mühe die sie sich machen :smile:

Guten Morgen,-also, so ganz einfach Miete zurück behalten kann man nicht. Man kann eine Mietminderung von…Prozent für die Räume machen, wo die Mängel sind. Wenn Sie der Vermieterin Mängellisten geschrieben haben, benötigen Sie davon eine Kopie als Nachweis, dass Sie es gemacht haben u. den postalischen Nachweis (Einschreibebeleg d.Post). Versuchen Sie, beim Kinderarzt eine Bestätigung schrftl.zu erhalten, dass das Kind durch den Schimmel bereits gesundheitliche Schäden hat, dann können Sie vorfristig ausziehen. Insgesamt würde ich alle Details, die Sie hier schreiben, mit einer guten Kamera fotografieren und wenn Sie schon von einem Anwalt Post bekamen, dann ist es nur aussichtsreich, sich ebenfalls einen Anwalt zu nehmen. Da kommt man allein als Mieter nicht mehr durch. Widersprechen Sie dem Anwalt erst einmal sein Schreiben mit dem Hinweis auf die vorhandenen Mängel und weisen Sie daraufhin, dass Sie sich ebenfalls einen Anwalt nehmen. Ziehen Sie da Jugendamt mit zur Rate, die kennen viele solche Fälle und helfen-zumindest in meinem Bereich hier ist das so. Das Amt ist nicht nur für Problemfamilien da, sondern auch zur Unterstützung von derartigen Fällen, wo Kinder durch Nässe u.Schimmel in der Wohnung leiden. Das Amt kann als Zeuge vom Zustand der Wohnung eine Bestätiung abgeben.
Ich hoffe, Ihnen helfen zu können. Alles Gute wünscht J.Z.

Hallo,

  1. Mängel:
    Keine Doppelverglasung ist kein Mangel, da Fenster mit Einfachverglasung angemietet wurden.
    Undichte Fenster und Eingangstür sind Mängel.
    Schimmel im Bad und Kinderzimmer sind auch Mängel, wobei unsicher ist, ob diese Mängel auf einem Baumangel beruhen (dann ist die VM verantwortlich) oder auf falschem Heiz- und Lüftungsverhalten (dann ist der Mieter verantwortlich). Dies kann letztendlich nur ein Bausachverständiger beurteilen.

Um die Miete zu mindern, müssen Sie die Mängel im Zweifel auch beweisen können. Am besten Freunde als Zeugen diese Mängel zeigen. Fotos/Film wären auch hilfreich.

Können Sie beweisen, dass Sie diese Mängel der VM angezeigt haben? Wenn ja, können Sie die Miete auch noch nachträglich ab Anzeige mindern, wenn Sie die Miete unter Vorbehalt geleistet haben.

Minderungsquote:
Es gibt keine starren Regeln hierzu.
Bei undichten Fenstern halte ich 10 % der Gesamtmiete für angemessen, wenn alle Fenster betroffen sind. Wenn es dabei noch reinregnet, eventuell mehr.
Undichte Eingangstür: Bis zu 5 %, wenn es dadurch auch zu Zugluft kommt.
Schimmel: Nur, wenn der Schimmel auf einem Baumangel beruht. Abhängig vom Umfang der befallenen Flächen, 5-20 %.

Wenn Sie mehrere Monate die volle Miete unter Vorbehalt geleistet haben, tatsächlich aber zur Minderung berechtigt waren, können Sie den Minderungsbetrag für jeden Monat ausrechnen und addiert im laufenden Monat die Miete kürzen.

Wegen des Schimmelbefallls können Sie eventuell auch das örtliche Wohnungsamt informieren, die schicken manchmal Sachverständige vorbei.

Da Sie die Wohnung gekündigt haben, steht Ihnen neben diesem Minderungsrecht nicht auch noch ein Zurückbehaltungsrecht zu.

Die Kaution wird erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig, so dass Sie jetzt noch nicht mit der Kaution gegen die laufende Miete aufrechnen können.

Sie müssen daher die Minderung berechnen und gegen die laufende Miete verrechnen.

Wenn Sie Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen (Nebenkosten 90€/Heizkosten 850€) haben, können Sie diese Guthaben auch gegen die Miete verrechnen.

2.Kaution
Sehen Sie im Mietvertrag nach, ob dort eine Regelung ist, wann die Kaution zur Rückzahlung fällig wird.
Wenn keine Regelung vorhanden ist, wird die Kaution rund 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Vorher können Sie nicht auf Rückzahlung klagen.

Ich hoffe dies hilft ein wenig.

Gruß
Sebastian

Hallo,

Undichte Fenster und Eingangstür sind Mängel.
Schimmel im Bad und Kinderzimmer sind auch Mängel, wobei
unsicher ist, ob diese Mängel auf einem Baumangel beruhen

Es ist so das über all wo die ausenwände sind (Wohnzi.-Küche-Esszi.-Abstellk.Bad-und Kinderzi. Schimmelspuren haben.
Im Kinderzi. Abstellk. und Bad ist es besonders Schlimm.
Ich gehe mal eigentlich nicht davon aus das wir falsch lüften oder Heizen,obwohl es sehr schwer ist diese Wohnung richtig warm zu bekommen da sie auf zwei etagen ist.
Der Flur ist immer sehr kalt wegen der Eingangs Türe im Winter müßen wir immer Decken vor und um die Türe legen da es sonst immer zusehr zieht und am morden bekommt man die Decken nicht mehr ab da sie an der Türe fest gefrohren sind so ist es auch an den Fenstern ich kann nichts mehr darauf Stellen da die Scheiben über Nacht sehr feucht werden und im Winter gefriert es dann.

Wenn unsere Vermieterin ihre Garage auf macht oder andere sachen im Hof macht dann könnte man denken das Sie neben einem steht da man alles hören kann.

kann letztendlich nur ein Bausachverständiger beurteilen.

Wer kommt den füt die Kosten dann auf?

Um die Miete zu mindern, müssen Sie die Mängel im Zweifel auch
beweisen können. Am besten Freunde als Zeugen diese Mängel
zeigen. Fotos/Film wären auch hilfreich.

Können Sie beweisen, dass Sie diese Mängel der VM angezeigt
haben?

Wir haben Sie 4X ANGESCHRIEBEN 1x per Einschreiben und die anderen 3x in den Briefkasten geworfen (Sie Wohnt mit im Haus)
Bei einem Brief hat Sie teilw. Reagiert, da ist Sie dann zu Haus und Grund gegangen.
Ich hatte nur dann Ptivat viel Stress und dann hatten wir es alles schleifen lassen.
Wir Zahlen jetzt schon seit 18Mon. Miete unter vorbehalt da sie immer wieder sagte das sie sich darum kümmern würde jedoch bis jetzt nichts

örtliche Wohnungsamt informieren, die schicken manchmal
Sachverständige vorbei.

Wer kommt für die Kosten auf?

Die VM kann doch nur die Kaution 6Mon. einbehalten wenn Zahlungen zu erwarten sind oder nicht?

Wie soll ich mich denn jetzt am besten verhalten, mein Mann wollte jetzt mal einen Brief an ihren Anwalt schreiben und ihm auch die Kopien von der Mängeln bei legen.

Unsere VM verbreitet auch sehr viele Lügen über uns wie kann ich den da vorgehen

Vielen Lieben Dank für die Mühe und Zeit die Sie sich dafür genommen haben

LG Jacline

Hallo,

zwar spricht vieles dafür, dass der Schimmelbefall baubedingt ist, aber klären kann dies nur ein Gutachter.

Dessen Kosten sind hoch und da Sie sowieso ausziehen, lohnt es sich nicht mehr einen zu beauftragen. Sie hätten im laufenden Mietverhältnis etwas unternehmen müssen, z.B. Instandsetzungsklage oder selbständiges Beweisverfahren.

Zwar können Sie beweisen, dass Sie die Mängel angezeigt haben, dies sagt aber noch nichts darüber aus, dass Sie auch die Mängel an sich beweisen müssen.
Fotos/Filme und Zeugen sind notwendig.
Zu bedenken ist auch, dass wenn Sie ausgezogen sind, die VM eventuell den Schimmel beseitigen läßt oder sogar Baumaßnahmen veranlaßt, die die Ursache für den Schimmel endgültig beseitigen.

Das örtliche Wohnungsamt arbeitet insoweit kostenlos, so dass dies wohl der beste Weg ist um zumindest das Ausmass des Schimmels zu dokumentieren.

Kaution kann, wenn keine andere Regelung im Mietvertrag vorhanden ist, 6 Monate einbehalten werden. In dieser Zeit kann sich die VM überlegen, ob ihr noch Forderungen zustehen gegen die sie den Kautionsbetrag verrechnet.

Dies wird Ihre VM wohl tun, wenn Sie die laufende Miete aufgrund Ihrer Verrechnung mit den Minderungsbeträgen der letzten 18 Monate verrechnen.

Sie müssten dann nach 6 Monaten auf Rückzahlung der Kaution klagen. In diesem Prozess würde dann geprüft werden, ob Sie aufgrund der Mängel berechtigt waren die Miete zu mindern. Es ist deshalb sehr wichtig die Mängel und deren Umfang beweisen zu können.

Versprechen Sie sich nicht zu viel von einem Brief an den Anwalt der VM, da dieser für Ihre VM arbeitet.

Da Ihr Problem recht groß ist, sollten Sie einen Anwalt oder einen Mieterverein aufsuchen.

Letztendlich haben Sie leider die Sache zu sehr schleifen lassen und den Vertröstungen Ihrer VM geglaubt.

LG
Sebastian

Hallo,
zuerst stelle sich die Frage, wie lange Sie schon in der Wohung wohnen und ob die Mängel bei Einzug schon vorhanden waren, Türe etc, Schimmel erkennt man erst später.
Dann, bevor man die Miete einbehält, MUSS man dem Vermieter eine Frist zur Möglichkeit der Beseitigung einräumen, mit Androhung der Mieteinbehaltung.
Wenn ein Kind dermaßen krank ist, sollte man als Beweiß beim Kinderarzt Pilzfangplatten aufstellen, es hätte eventuell die Möglichkeit der fristlosen Kündigung bestanden.
Meine Empfehlung ist ganz einfach, so wie sich das Verhalten des Vermieter sich darstellt, bleibt nichts anders übrig als einen FACHANWALT einzuschalten, wobei bei einem gewonnen Prozeß die Kosten der Verlierer trägt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg & alles Gute

Hallo, erst mal danke

Wir Wohnen jetzt zwei Jahre dort, und die Mängel waren bei Einzug noch nicht sichtbar wie der Schimmel, das mit der Türe haben wir dann erst im Winter gemerkt.

Ich habe gestern vom Kinderarzt diese Schimmelpilz platte bekommen, mal sehen was da bei raus kommt.

Wir haben der Vermieterin schon mehrmals Schriftlich wie auch mundlich bescheid über die Mängel gegeben.

Sie hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet wegen der Miete, wir werden dem Anwalt jetzt einen Brief zurück schreiben mit den Kopien der Mängel die wir der VM auch bekommen hat, gehe aber mal davon aus das wir auch einen Anwalt einschalten müßen.

Wir haben die letzten 18 Mon. die Miete auch nur unter vorbehalt überwiesen.

Vielen lieben Dank für die Antwort

Hallo
Normalerweise muß man den Vermieter auf die Mängel hinweisen und ihm eine Frist setzen um die Mängel zu beheben. Macht er das nicht, dann haltet ihr einen Teil der Miete ein.
Zahlt nichts mehr, soll sie klagen. Schreibt dem Anwalt die Mängelliste und wann ihr diese geschickt habt. Gebt ihm 14 Tage Zeit, die Mängel zu beheben.

Laßt euch vom Arzt die Krankheit und den Schimmel bestätigen und macht so viele Fotos wie ihr könnt.

Sucht euch eine andere Wohnung, das wird nichts mehr.
Liebe Grüße

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