Mietrecht

Liebe/-r Experte/-in,

seit etwa 15 Tagen wohne ich in einer neuen Wohnung. Nunmehr stelle ich einiges fest, dass dem Vermieter bereits kommunizert wurde.

Z.B. wurden die Wände und Türstöcke nicht „fachgerecht“ gestrichen.

Obgleich mündlich bestätigt, wollte ich mir die Funktionsfähigkeit des vorhanden Kamins und die Dämmung der Rolladenkästen schriftlich bestätigen lassen.

Der Vermieter nahm das Schreiben zur Kenntnis und legt es, nach eigener Aussage, den Verträgen bei. Damit habe ich aber noch keine Rechtssicherheit, vermute ich.

Ist der Nachtrag zu einem Mietvertrag zu unterzeichnen oder reicht die Kenntnisnahme?
Hausbewohner berichten mir, dass der Kamin aufgrund der Heizungssanierung nicht zu verwenden ist. Wenn dem so ist, kann ich Mietminderung verlangen?
Kann ich ebenfalls Mietminderung verlanden, sollten die Rolladenkästen nicht gedämmt sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Viele Grüße

Alex

Hi Alex,
habe zwar noch Urlaub, bin aber gern bereit, Dir zu antworten.
Wenn der Vermieter Dir die Nichtbenutzung des Kamins verschwiegen und auf Deine Frage hin, ob die Rollladenkästen gedämmt sind bejaht hat, dies jedoch nicht der Wahrheit entspricht, dann sind das sogenannte verdeckte Mängel vorhanden.
Wegen der Rollläden kannst Du auf Beseitigung des Mangels bestehen. Setze Deinem Vermieter hierzu eine angemessene Frist. Sollte er diese nicht einhalten, kannst Du die Miete mindern (hier würde ich ca. 5% für gerechtfertigt halten). Wegen dem Kamin der nicht nutzbar ist, wäre eine dauerhafte Minderung möglich, da dieser Mangel sicher nicht so einfach zu beheben wäre. Ihr habt die Wohnung ja im guten Glauben angemietet, dass der Kamin funktioniert. Eine Mietminderung von ca. 10% wären hier auch sicherlich gerechtfertigt, da ihr ja sonst die Wohnung nicht angemietet hättet, oder? :smile:. Die Höhe der Minderungen sind lediglich nur ein Vorschlag von mir. Hierfür gibt es leider keine gesetzlichen Regelungen, lediglich nur Gerichtsurteile, die man zu Grunde legen kann.
Hoffe ich konnte helfen. Chris

Hallo,

man kann bei Mängeln der Wohnung nicht einfach so die Miete mindern. Der Vermieter muss schriftlich, am besten mit Rückschein-Einschreiben, aufgefordert werden, die Mängel in einer fristgerechten Zeit zu beheben. Bei Nichteinhaltung kann man dann mindern. Die Höhe der Minderung ist aber nicht so einfach.
Ob der Kamin zu benutzen ist, weiss der Schornsteinfeger.

MfG

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Das nicht fachgerechte Streichen der Wohnung berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Es spielt allenfalls dann eine Rolle, wenn Sie ausziehen und der Vermieter behauptet, Sie hätten diese Arbeiten durchgeführt. Hier sollten Sie den Zustand bei Einzug schriftlich fixieren. Die Funktionsfähigkeit des Kamins sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Eine Mietminderung sehe ich hier allerdings - wenn überhaupt - nur im Minimalbereich, falls der Kamin tatsächlich nicht funktionieren sollte.

Hinsichtlich der Dämmung der Rolladenkästen stellt sich die Frage, welche faktischen Auswirkungen vorliegen. Aus der blossen Tatsache heraus, dass die Dämmung fehlt, können Sie noch keine Mietminderung herleiten.

Setzen Sie dem Vermieter eine Frist zur Lackierung, Anstrich der Türstöcke und Wäned. Bei fruchtlosem Fristverstrich setzen Sie eine neue Frist und kündigen Sie an, bei erneutem Verstreichen selbst einen Handwerksbetrieb zu beauftragen und dessen Kosten von der nächsten Miete einzubehalten.

Selbstverständlich sollten Zusätze zum Vertrag schriftlich fixirt werden UND natürlich von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden.

Wenn Dinge im Vertrag zugesichert waren und diese so nicht sind könnnen Sie entweder wie oben Verfahren oder angemessen mindern.

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Hallo Alex,

Wenn nach Einzug Mängel am Mietgegenstand festgestellt werden, so solltest Du diese schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine angemessene Frist (4 Wochen) zur Mängelbeseitigung stellen.

kannst Du mit den Mängeln „leben“ und möchtest nur den Vermieter darüber informieren dann wäre es sinnvoll selbst einen Nachtrag zum Mietvertrag zu erstellen.

Hier führst Du auf, dass die Wände und Türstöcke nicht „fachgerecht“ gestrichen wurden.
Dass der Vermieter Dir mündlich die Funktionsfähigkeit des vorhanden Kamins und die Dämmung der Rolladenkästen bestätigt hat.
Dieses Schreiben per Einschreiben an den Vermieter senden, um schriftliche Kenntnissnahme und Beilegung zum Mietvertrag bitten.
Damit ist die Rechtlichkeit gegeben.

Entspricht die mündliche Aussage nicht den Tatsachen und Du stellst später fest, dass der Kamin nicht benutzt werden kann und die Rolladenkästen nicht gedämmt sind, dann eine Mängelanzeige machen, wie oben beschrieben.
Kann der Vermieter keine Abhilfe schaffen, so kann hier eine Mietminderung vorgenommen werden, wenn dadurch der Wohnungswert (Vermietung unter falschen Tatsachen, erhöhte Heizkosten usw.) eingeschränkt ist.

Viele Grüße

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Hallo Alex,

bist du noch an einer Einschätzung der Situation interessiert?

Sven

Hallo Alex,

bist du noch an einer Einschätzung der Situation interessiert?

Sven

Hallo Sven,

ich hatte bereits viele hilfreiche Informationen. Natürlich interessiere ich mich auch für Deine Einschätzung.

Danke vorab und Grüße

Alex