Meine Frage gilt dem Mietrecht.
Ich möchte in eine neue Wohnung ziehen,aber mein Freund möchte in der alten Wohnung (die auf meinem namen läuft)zu den alten Konditionen wohnen bleiben.
geht das?
Kann die Wohnung weiter auf meinem Namen laufen und er weiter drin wohnen?oder muss er einen neuen Vertrag abschließen?
Gibt es dafür Paragraphen die es uns genehmigen das mein Freund in der alten Wohnung wohnen bleiben darf und ich in der neuen einziehen kann?
wie läuft das allgemein ab?
wenn etwas nicht verstanden dann bitte nachfragen.ist wichtiges thema für mich
Die Wohnung gehört dem Vermieter. Dieser hat ein Recht, zu bestimmen,w er in der Wohnung lebt. Nicht umsonst lassen Vermieter vor Vermietung Fragebögen ausfüllen, um zu wissen, mit wem sie es zu tun haben. Ich z. B. vermiete nicht an bestimmte Berufsgruppen, weil ich damit schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Generell darf Besuch nur einige Wochen ohne Genehmigung des Vermieters da bleiben. Somit darf erst recht keine Wohnung auf Dauer von einer anderen Person bewohnt werden. Es bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter und der neue Mietvertrag.
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Die Wohnung gehört dem Vermieter. Dieser hat ein Recht, zu
bestimmen,w er in der Wohnung lebt. Nicht umsonst lassen
Vermieter vor Vermietung Fragebögen ausfüllen, um zu wissen,
mit wem sie es zu tun haben. Ich z. B. vermiete nicht an
bestimmte Berufsgruppen, weil ich damit schlechte Erfahrungen
gemacht habe.
Generell darf Besuch nur einige Wochen ohne Genehmigung des
Vermieters da bleiben. Somit darf erst recht keine Wohnung auf
Dauer von einer anderen Person bewohnt werden. Es bleibt nur
das Gespräch mit dem Vermieter und der neue Mietvertrag.
also sind wir gezwungen einen neuen Mietvertrag zu machen?kann ich nicht zwei wohnungen haben?die alte kann doch weiterhin über meinen namen laufen oder nicht?kann man nicht zwei wohnungen haben?
Hallo, ganz verstehen kann ich die Lage nicht. Grundsätzlich hat der, der die Wohnung bewohnt auch im Mietvertrag zu stehen. Sonst würdest du die Wohnung ja untervermieten. Was übrigens nicht immer automatisch gestattet ist. Außerdem würdest du weiterhin für alles haften. Hoffe deine Frage beantwortet zu haben. Ansonsten schreibe nochmal genau was du möchtest.
Gruß Fred
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der vermieter muss mitmachen, ansonsten bleibts du mieter bis
zur kündigung und auch die ganzen verpflichtungen bleiben
solange bei dir
die verpflichtungen können gerne bei mir bleiben.gezahlt wird vom partner.aber geht es das ich weiterhin im vertrag als name drin stehen kann und ein anderer in der wohnung wohnt?
Hallo, ganz verstehen kann ich die Lage nicht. Grundsätzlich
hat der, der die Wohnung bewohnt auch im Mietvertrag zu
stehen. Sonst würdest du die Wohnung ja untervermieten. Was
übrigens nicht immer automatisch gestattet ist. Außerdem
würdest du weiterhin für alles haften. Hoffe deine Frage
beantwortet zu haben. Ansonsten schreibe nochmal genau was du
möchtest.
Gruß Fred
Habe von einer Gebrauchsüberlassung gelesen.wenn er also in der wohnung wohnen bleibt und ich in meiner neuen muss es doch nicht gleich untervermietung sein oder?kann man als person nicht zwei wohnungen haben?
Sie können soviele Wohnungen mieten, wie >sie wollen. Nur dürfen >sie die ganze W. weder untervermieten noch zum Gebrauch überlassen. Immer nur ein teil der W.
Sie sollten es sich aber überlegen, ob >Sie das wirklich wollen. Alles, was der Freund in der W. macht oder nicht macht, haben Sie zu verantworten. Wenn der z.B. Lärm macht, kriegen Sie den Ärger usw.
Lassen Sie ihn in den Mietvertag als Mieter aufnehmen. Wenn das geschehen ist, dann stehen Sie beiden gleich berechtigt in der Pflicht.
Dann versuchen[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, wenn du dort nicht mehr wohnst, also deine Sachen packst, dann ist es keine Gebrauchsüberlassung sondern eine Untervermietung. Natürlich kannst du z.B. wenn du im Urlaub bist deinen Freund in der Wohnung wohnen lassen. Aber auch dies ist deinem vermieter anzuzeigen. Wenn der Besuch länger als üblich bleibt, kann, ja muss, der Vermieter dies bei den Nebenkosten berücksichtigen. Schon weil andere Mieter des Hauses sonst benachteiligt währen.
Gruß Fred
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Selbstverständlich kannst du 2 Wohnungen haben. Du kannst aber nicht eine weitere Person unbegrenzt ohne Zustimmung des Vermieters dort wohnen lassen.
Evtl. musst Du auch beachten, dass bei der Umlage 2 Personen, also Du und die andere Persone berücksichtigt werden. Es kann immer sein, dass andere Mieter den ständigen Aufenthalt dieser Person dem Vermieter melden.
Ein guter Rat: Überlege Dir, ob Du weiterhin als Mieter auftreten möchtest, denn Du bist für alle Kosten und auch Schäden, Lärmstörungen etc. haftbar. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Ich habe sehr negative Erfahrungen damit gemacht.
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Das geht grundsätzlich schon, allerdings muss der Vermieter zustimmen. Bleibt der Freund nämlich dort wohnen, so liegt in rechtlicher Hinsicht ein Untermietverhältnis vor, wenn die Wohnung weiter auf Sie „läuft“. Ein Untermietverhältnis bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Das heißt zu Frage 1: Will der Freund auf seinen Namen dort bleiben, so muss er einen neuen Mietvertrag abschließen. Der Vermieter ist nicht an die Konditionen des bisherigen Vertrages gebunden.
Zu 2: Dies stellt einen Fall der Untervermietung dar. Diese ist möglich mit Zustimmung des Vermieters. Allerdings sind Sie dann auch weiterhin in der Haftung für die Mietzahlung, falls ihr Freund mal nicht zahlen kann.
Zu 3: Solche §§ gibt es nicht direkt. Geregelt ist lediglich das, was ich zu 1 und 2 geschrieben habe.
Also: Sie müssen entweder die Wohnung mit der Bitte kündigen, dass der Vermieter einen neuen Vertrag mit ihrem Freund abschließt, oder sie untervermieten die Wohnung selbst an Ihren Freund. Dies geht aber nur, wenn der Vermieter zustimmt. Manchmal findet sich im Mietvertrag direkt eine Klausel dazu, ob Untervermietung gestattet ist. Schauen Sie da mal nach!
Viele Grüße!
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Zu 1. Ja, das geht, aber Sie müssen bedenken, dass alle Pflichten aus diesem Mietvertrag bei Ihnen bleiben.
Zu 2. Sie müsste und sollte weiter auf Ihren Namen laufen. Ein neuer Mietvertrag mit Ihrem Freund könnte ungünstiger ausfallen.
Zu 3. Wenn Sie alle Pflichten aus diesem Vertrag können Sie so viele Wohnungen anmieten, wie es Ihr Konto erlaubt. Probleme könnte es nur geben, wenn in diesen Wohnungen z.B. Illegales passiert.
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Zu 1. Ja, das geht, aber Sie müssen bedenken, dass alle
Pflichten aus diesem Mietvertrag bei Ihnen bleiben.
Zu 2. Sie müsste und sollte weiter auf Ihren Namen laufen. Ein
neuer Mietvertrag mit Ihrem Freund könnte ungünstiger
ausfallen.
Zu 3. Wenn Sie alle Pflichten aus diesem Vertrag können Sie so
viele Wohnungen anmieten, wie es Ihr Konto erlaubt. Probleme
könnte es nur geben, wenn in diesen Wohnungen z.B. Illegales
passiert.
es wird ja nix illegales passieren,die miete bezahlt er und für eventuell auftretende probleme ist er verantwortlich.wir beide wollen darüber einen vertrag machen.
sollte das gehen?
darf der vermieter verlangen,das mein freund einen neuen Mietvertrag bekommt?
Selbstverständlich kannst du 2 Wohnungen haben. Du kannst aber
nicht eine weitere Person unbegrenzt ohne Zustimmung des
Vermieters dort wohnen lassen.
Evtl. musst Du auch beachten, dass bei der Umlage 2 Personen,
also Du und die andere Persone berücksichtigt werden. Es kann
immer sein, dass andere Mieter den ständigen Aufenthalt dieser
Person dem Vermieter melden.
Ein guter Rat: Überlege Dir, ob Du weiterhin als Mieter
auftreten möchtest, denn Du bist für alle Kosten und auch
Schäden, Lärmstörungen etc. haftbar. Bei Geld hört bekanntlich
die Freundschaft auf. Ich habe sehr negative Erfahrungen damit
gemacht.
ich brauche also die zustimmung des Vermieters wenn ich die wohnung an meinen freund abgebe?eigentlich wollen wir ja das die bude weiter auf meinem namen läuft und er drinne wohnt.vorher war die wohnung ja auch bloß mit mir und meinem sohn belebt.
kann ich die bude auch behalten und ich regel die dinge,die anfallen können bei ihm,mit ihm vertraglich?
bei der personenanzahl in der bude bleibt es ja-also keine neuberechnung der nebenkosten erforderlich.
aber mir geht es ja darum,das die bude über meinen namen geht und er drinne wohnt.eventuell anfallende probleme regeln wir vertraglich untereinander.
würde das gehen?
Hallo, wenn du dort nicht mehr wohnst, also deine Sachen
packst, dann ist es keine Gebrauchsüberlassung sondern eine
Untervermietung. Natürlich kannst du z.B. wenn du im Urlaub
bist deinen Freund in der Wohnung wohnen lassen. Aber auch
dies ist deinem vermieter anzuzeigen. Wenn der Besuch länger
als üblich bleibt, kann, ja muss, der Vermieter dies bei den
Nebenkosten berücksichtigen. Schon weil andere Mieter des
Hauses sonst benachteiligt währen.
Sie müssen als Mieterin der Wohnung weiterhin die Miete bezahlen. Wie Sie das intern mit Ihrem Freund regeln, bleibt Ihnen überlassen.
Wenn der Vermieter dahinter kommt, dass die Mieter gewechselt haben, dann kann er ganz klar verlangen, dass der Wechsel auch durch einen neuen Vertrag geregelt wird.
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mietrecht
Hallo,
natürlich kannst Du die alte Wohnung behalten. Aber Vorsicht: Es gibt ein Zweitwohnungsgesetz. Kann also zu Deinem Nachteil sein, wenn Du eine Zweitwohnung hast. Da mach Dich mal kundig.
Wenn Dein Freund noch nicht mit im Mietvertrag stand, müsste er sich entweder mit als gleichberechtigter Mieter in den Vertrag eintragen lassen. Dann könnte er den bestehenden Vetrag später weiterführen, wenn Du irgendwann einmal ausziehst. Wenn Du jetzt aber den Vertrag einfach kündigst und er noch nicht drinsteht, dann müsste er einen neuen Vertrag abschließen (mit eventuell neuen Konditionen).
Lg Chris
Hallo, machen läßt sich alles, so lange man nicht erwischt wird. Zu bedenken ist, dass du dich mal nicht mehr so gut mit dem Freund verstehen kannst. Zu bedenken ist, die Meldung beim Einwohnermeldeamt. Wie findet es dein Vermieter? Mir als Vermieter wäre es egal, wer in der Whg wohnt, so lange er seinen Pflichten nachkommt. Das muß aber nicht allen egal sein. Ich bin mir nicht ganz sicher ob der Vermieter sogar verantwortlich ist, dass der Mieter ordnungsgemäß beim Meldeamt gemeldet ist. Vor nicht langer Zeit war es auf jeden Fall so. Weiter kann ich hier leider nicht helfen. Gruß Fred
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Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Ihr Freund muß einen neuen Mietvertrag auf seinen Namen abschließen.
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgendem Link:
Urteils-Datenbank - www.juraforum.de/jura/judgements/index/
Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO
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