Im Novermber 2011 ist die Heitzung das 1 mal ausgefallen,Klempner war da hat gesagt müsste eine mal neue Therme. Hat sie aber für den Winter wieder in gang gebracht.
Aber jetzt ist mir dieses jahr seit dem 24 oktober 2012 immer wieder die Heitzung ausgefallen und musste alle 3 tage wasser auffüllen. habe meine vermieterin darüber informiert über wochen bis zum 23.11.2012 da ist den die heitzung ganz aus gefallen ging nix mehr.vermieter angerufen und bescheid gesagt hat den klempner vorbeigeschickt, der hat gesagt da geht nicht mehr wäre irgendwie der igaliesierungschalter kaputt und noch mehr.Er könnte da nix mehr machen müsste eine neue her, er wird sich miet dem vermieter in verbindung setzen.Am Samstag den 24.11.2012hat mein vermieter mich angerufen und gesagt Das er montag ein angebot über eine therme bekommt und ich mich bis mittwoch den gedulden müsste den würde die neue heitzung kommen und eingebaut werden .am 27.11.2012 dienstag habe ich meinen vermieter angerufen und gefragt wan die therme und klempner kommen? da hat er gesagt die therme muss der klempner erst bestellen kann bis monatag den 03.12.2012 dauern.da habe ich am telefon gesagt das ich die miete ein behalte und er ich müsste ihm doch die zeit lassen . es tue ihm leid das ich und meine freundin und der kleine im kalten sitzen und kein warmes wasser haben .Aber am montag wad den endlich die neue therme drinne und läuft auch. Ich zahle miete von 375€ habe ein behalten 200 € jetzt verlangt der vermieter das geld was soll ich tun .tut mir leid das das so viel ist und danke.
Hallo Marco
ist schon sehr ärgerlich, der Ausfall der Therme, kein Heißwasser, keine Heizung aber… die Mietminderung mit 53% ist zu hoch. Ich würde 30-35%, max Euro 130,- vorsehen und auf die Rechtsprechung verweisen. Siehe auch http://www.immopilot.de/Mieter/Mietminderungsbeispie…
Soweit - viel Erfolg und ein friedliches Miteinander - PapaHans
Mietkürzungen oder Minderungen müssen vorher immer schriftlich angezeigt werden. Darin muss eine angemessene Frist (den jeweiligen Umständen geschuldet) und die Höhe der Mietminderung angegeben werden.
Du hast nur mit dem Vermieter telefoniert, daher müsstest du im Grunde zahlen.
ABER du kannst auch nochmal vernünftig mit ihm sprechen. Immerhin hat er letztes Jahr schon gewusst das die Therme neu muss.
Rechne mal aus wie viel Kaltmiete (nicht die Nebenkosten) du pro Tag zahlst (30 Tage) und bietest ihm an die Miete für den angegebenen Zeitraum einzubehalten.
Immerhin ist die Wohnqualität im erheblichen Maße beeinträchtigt worden, sogar ggf. eine Gesundheitsgefährdung durch kälte für das Kind.
So long…
in Ihrem Fall bestand meiner Meinung nach ein erheblicher Mietmangel.
über die Höhe des Ihnen zustehenden Nachlasses kann ich schlecht Auskunft geben,
wobei ich meine, daß 200.-- Euro bei 375.–Miete schon recht hoch sind.
empfehle gütliche Einigung mit Vermieter, bzw. bei Mietverein zwecks Höhe Entschädigung nachfragen.
Andere Möglichkeit, habe ich auch schon gemacht, weil ich nirgends weitergekommen bin:
Online Rechtsberatung ab ca. 1,49 min.
habe kurz angerufen waren 2.-- Euro,
hat mir bei meinem Problem weitergeholfen. Viel Glück
Hallo,
Deine Mietminderung ist berechtigt aber zu hoch.
Ich hab mal im Internet gesucht und unten was rein kopiert. Man kann die Miete um 100 % kürzen, aber nur für die Zeit in der sie nicht funktioniert. In Deinem Fall also für Eine Woche = ca. 25 % der Gesamtmiete.
Gruß Bukatcho
Mietmangel berechtigt unabhängig vom Verschulden des Vermieters zur Minderung
Diese Argumentation wies das Landgericht Hamburg zurück. Die Miete sei wegen eines erheblichen Mangels, der darin bestanden habe, dass die Heizung nicht auf der bei Vertragsschluss vorhandenen Basis habe betrieben werden können, gemindert. Die Minderung sei unabhängig von einem Verschulden des Vermieters. Sie betrage in den Monaten September bis Februar 100 %. Diese Schätzung beruhe auf der Erwägung, dass zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume in den Herbst- und Wintermonaten ohne Heizmöglichkeit praktisch unbenutzbar seien und dass ihre Benutzbarkeit in der übrigen Zeit im Durchschnitt mindestens um die Hälfte gemindert sei.
Hallo,
Ich als Vermieter würd den Abzug akzeptieren, aber cih kann es dir nicht sagen, es war eine lange kalte Zeit.
Wende dich an einen Miterrechtschuz.
Gruss
Hallo Marco,
schau im Internet nach, wie hoch etwa die Kosten für Heizung und Warmwasser bei einer vergleichbaren Wohnung sind. Dann rechne aus, was das pro Tag ausmacht und ermittle, wieviel das für die Ausfalltage zusammen ausmacht. Das teile das Deinem Vermieter mit und versuche Dich mit Ihm zu einigen, dass Du diesen Betrag einbehälst. Den Rest von den 200 Einbehaltenen mußt Du dann zahlen. Mit einem einigermaßen verständnisvollen Vermieter kannst Du Dich sicher so einigen.
Viel Erfolg und frohe Tage, Hubert Steiger.
hallo,
der mieter ist berechtigt die miete zumndern, wenn mängel nicht beseitigt werden. jedoch weiß ich nicht, in welcher höhe etc. wende dich doch an den mieterverein, die wissen da genau bescheid.
viele grüße
maria
Naja du solltest dich mit deinem VM gütlich einigen. Fakt ist das in eiiner Wohnung dauerhaft mindestens 20 Grad herschen müssen und Warmes Wasser zur Verfügung stehen muss. Da die Außentemperaturen aber dieses Jahr extrem sind kannst du für die komplette Zeit des Heizungsausfalls einbehalten.
Hi Marco,
wenn ich das richtig verstehe, ist eure Heizung für ca. 2 Wochen tatsächlich ausgefallen, bis ihr eine neue Therme über den Vermieter vom Klempner eingebaut bekamt. Zumindest ist aus Deiner Schilderung erkennbar, daß die Bemühungen durch den Vermieter durch Deine ständigen Informationen in die Gänge kamen. Es ist auch richtig, daß der Vermieter sich ein Angebot einholt, um sich Kostenübersicht zu verschaffen. Sein gutes Recht. Es ist auch dem entsprechend mieterseits nunmal Geduld zu üben, bis das neue Heizgerät eingetrofffen und vom Klempner eingebaut werden kann. Wichtig ist, daß diese Notsituationen durch den Vermieter zeitlich nicht verschleppt werden und so der Mieter eine wesentliche Verschlechterung seiner Mietsache erleidet. Dies ist nach Deiner Darstellung nicht so geschehen. Der Zeitraum von Ausfall bis Einbau der neuen Heizquelle ist meines Erachtens zumutbar und nicht vermeidlich.
Nun zu Deiner Kürzung: für den Zeitraum von etwa 2 Wochen ist dies ganz entschieden zu hoch! Ich empfehle Dir, Dich mit dem Vermieter gütlich für den Zeitraum des Ausfalls des Heizgerätes auf einen minimaleren Betrag zu einigen. Vllt. wär er ja mit 50 € einverstanden.
Viel Glück, noch schöne Adventstage sowie ein besinnliches Weihnachtsfest Dir und Deiner kl. Familie! : )
Diese Auskunft beruht nicht auf rechtlichen Grundlagen. Sie beruht lediglich auf Erfahrungswerten.
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Im Novermber 2011 ist Heitzung das 1 mal
ausgefallen,Klempner war da hat gesagt müsste eine mal neue
Therme. Hat sie aber für den Winter wieder in gang gebracht.
Aber jetzt ist mir dieses jahr seit dem 24 oktober 2012 immer
wieder die Heitzung ausgefallen und musste alle 3 tage wasser
auffüllen. habe meine vermieterin darüber informiert über
wochen bis zum 23.11.2012 da ist den die heitzung ganz aus
gefallen ging nix mehr.vermieter angerufen und bescheid
gesagt hat den klempner vorbeigeschickt, der hat gesagt da
geht nicht mehr wäre irgendwie der igaliesierungschalter
kaputt und noch mehr.Er könnte da nix mehr machen müsste eine
neue her, er wird sich miet dem vermieter in verbindung
setzen.Am Samstag den 24.11.2012hat mein vermieter mich
angerufen und gesagt Das er montag ein angebot über eine
therme bekommt und ich mich bis mittwoch den gedulden müsste
den würde die neue heitzung kommen und eingebaut werden .am
27.11.2012 dienstag habe ich meinen vermieter angerufen und
gefragt wan die therme und klempner kommen? da hat er gesagt
die therme muss der klempner erst bestellen kann bis monatag
den 03.12.2012 dauern.da habe ich am telefon gesagt das ich
die miete ein behalte und er ich müsste ihm doch die zeit
lassen . es tue ihm leid das ich und meine freundin und der
kleine im kalten sitzen und kein warmes wasser haben .Aber am
montag wad den endlich die neue therme drinne und läuft auch.
Ich zahle miete von 375€ habe ein behalten 200 € jetzt
verlangt der vermieter das geld was soll ich tun .tut mir leid
das das so viel ist und danke.
Hallo Marco,
bei der Kälte ohne Heizung wohnen zu müssen ist natürlich bitter - vor allem mit Kind. Sie dürfen in jedem Fall eine Mietminderung vornehmen. Laut Mietminderungstabelle liegt dies zwischen 50 - 100 % (je nach Gericht). Hier ist ein Link mit den verschiedenen Gerichtsurteilen und der Tabelle: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…
Bitte sichern Sie sich in jedem Fall einen Beweis, zum Beispiel durch neutrale Zeugen; dies nur zur Sicherheit, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt!
Bleibt mir noch Ihnen die Daumen zu drücken und Ihnen zu wünschen, dass Sie nicht krank werden und die Heizung bald wieder funktioniert.
Herzliche Grüße
Karin
Hallo,
im Großen und Ganzen schließe ich mich der Meinung von micorinka an - speziell der Link enthält wichtige/nützliche Infos.
Würde mich ggf. aber auch mal mit einem Fachanwalt für Mietrecht oder einem Mitarbeiter eines Mietervereins zusammensetzen - nur zur Sicherheit, um nichts falsch zu machen…
MfG schoerschi