MIetrecht / 2 getrennte Wohngen mit Zwischentür?!

Hallo!
Ich habe kürzlich ein Haus gekauft, in dem 2 komplette Wohnungen untergebracht sind. Diese Wohnungen sind mittels einer Tür im Flur voneinander getrennt.
Nun habe ich vor, in die eine Hälfte selbst einzuziehen, und die 2. Hälfte an meine Freundin zu vermieten. (Wir hatten auch bislang getrennte Wohnungen).
Nun kriegt meine Freundin aber, da Sie nur einen Minijob besitzt, Unterstützung vom Arbeitsamt, auch zur Miete.
Ein Verwandter machte mich nun kürzlich darauf aufmerksam, das wir uns auf dünnem Eis bewegen, wenn wir das so machen. Sollte uns jemand ‚anlasten‘ eine Ehe-ähnliche Beziehung zu führen, wäre diese Tür in der Mitte illegal.
Nun die Frage;
Ist das soweit richtig? Wäre das, soweit eine Tür vorhanden, illegal? Und müsste Ich die Tür wirklich zu mauern, um uns da abzusichern?

Danke.

klar ist dies tür nicht legal, insofern heisst es wenn zwei wohnungen dannn mauern oder auf unterstützung vom amt verzichten
schöne ostertage

Hallo,
solange du keine Miete nimmst, kannst du 10 Türen dazwischen bauen *grins*.
Da es aber keine abgeschlossene Wohneinheit ist, hat dein Bekannter recht.

NEIN

Sorry, bei dieser Frage kann ich dir nicht richtig helfen.

Gehe bitte auf die Seite des Forums:

www.gegen-hartz.de

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Hallo,
das betrifft aber eher Zivilrecht. Eine Eheähnliche Gemeinschaft setzt meines Wissens aber eine gemeinsame Haushaltsführung; also nur eine Küche, je eigene Waschmaschine und eigenen Kühlschrank in derselben voraus.
MfG

Dies hat mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun, das ist eine Frage des Sozialrechts und könnte in Sozialhilfe- bzw. Hartz4 Foren beantwortet werden.

Tut mir leid, aber da kenne ich mich nicht aus.
Bassauer

Hallo,
zumauern wird wohl nicht nötig sein. Das Türblatt aushängen ujnd in die Falz eine Platte schrauben, damit keine Tür mehr da ist. Dann seid Ihr wohl auf der sicheren Seite.
Viel Glück und frohe Ostern, Hubert Steiger.

Hallo,

mir sind reichlich Einliegerwohnungen bekannt, wo auch eine Zwischentür vorhanden ist.

Im Grunde reicht es diese zu verschließen und die Türklinken zu entfernen, so das es eben zwei getrennte Wohneinheiten sind.
Wer sicher gehen möchte stellt halt ein Regal oder Schrank davor.

Eine bauliche Veränderung, also Zumauern ist nicht notwendig.
Um ganz sicher zu gehen, würde es auch reichen eine Spanplatte anzubringen und diese zu tapezieren und schon ist die Tür nicht mehr vorhanden.

Viele Grüße
tina

Hallo,
um euch eine „eheähnliche Gemeinschaft“ nachzuweisen, gehört eine Menge mehr dazu.
Wenn ihr abgeschlossene Räumlichkeiten habt und am besten noch separate Nassräume, dann wird es schwer, das euch das Amt dieses nicht anerkennt.
Gruss Daylighter

Hallo,

es tut mir leid aber da kenne ich mich nicht
aus.

Trotzdem frohe Ostern

Hallo!

Die Frage betrifft wohl mehr das Sozial- als das Mietrecht.
Man kann sich allerbest darüber streiten, ob der Gesetzgeber von einem verdienenden Partner das Bestreiten des Lebensunterhalts der anderen Partners verlangen kann, ohne ihm auch nur die kleinste Entlastung einzuräumen. So gesehen kann man als Verdienender (theoretisch) nur ein großen Bogen um Hartzer - in welcher Form auch immer - machen.
Zur Frage fällt mir lediglich das Schlagwort „Abgeschlossenheitsbescheinigung“ ein. Ich vermute, diese läßt keinen Durchgang von einer zur anderen Wohnung zu.

Gruß
virages

Hallo,

schon das zusammen Wohnen in einem Haus ist gefährlich.
Ich würde sagen auch in Hinblick auf diese besagte Tür, dass Sie in einer Eheähnlichengemeinschaft wohnen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass selbst bei zugebauter Tür die Leute vom Sozialamt dies anders sehen. Vorraussetzung für alles ist, das die wissen ,das Sie beide ein Paar sind. Warum verzichtet Ihre Freundin nicht einfach auf die Zahlung vom Sozialamt, wenn Sie zusammenleben dann sparen Sie doch auch erheblich und Sie haben keinen Stress. Sie machen sich unnötig STRESS und Ärger.