ich habe eine Frage zum Mietrecht. Wir wollen eine neue Wohnung beziehen. Der Mieter möchte jedoch, dass beide Personen im Mietvertrag stehen.
Jetzt habe ich natürlich viel nachgelesen und festgestellt, dass dies oft zu Problemen führen kann. Mir geht es darum, dass ich als Mieter entscheiden möchte, wer in der Wohnung wohnen bleibt, wenn es zum Trennungsfall kommt oder der Partner die Wohnung verlassen muss, etc.
Will im Grunde keinen Streit oder ähnliche Diskussionen führen, wenn man sich trennt und dann auf einmal irgendwelche Wohnungsstreitigkeiten auftauchen. Kann man sowas im Vorfeld schriftlich regeln, auch wenn beide unterschreiben?
leider nein! wenn beide als hauptmieter im mietvertrag stehen, sind auch beide nach einer trennung für eventuell aufkommende reno-kosten oder ähnliches haftbar zu machen, dieses recht lässt sich durch einen „privatvertrag“ nicht aushebeln.
in meinem „finanzcoaching-kurs“, den ich als schuldnerberater gebe, rate ich immer dazu, dass nur eine person als hauptmieter eingetragen wird - das vermeidet nach einer möglichen trennung eventuellen stress!
und meiner lebensgefährtin sage ich, wenn sie mal wieder böse ist, auch immer, dass sie ja keinerlei rechte am gemieteten häuschen habe, da sie nicht im mietvertrag erwähnt ist… )
Mir ist nicht bekannt, dass es irgend eine Möglichkeit gäbe, dies im Innenverhältnis der Partnerschaft schriftlich zu umgehen.
Schließlich ist das Unterschreiben beider Partner im Mietvertrag offiziell und bindend.
„Oft zu Problemen führen kann“ ist noch milde gesagt. Wenn man sicher sein möchte, dass man im Trennungsfall alleine über kündigen oder wohnen bleiben entscheiden möchte, sollte man sich niemals auf einen gemeinsamen Mietvertrag einlassen.
Unterschreiben beide, müssen auch beide kündigen, wenn man aus der Mietverpflichtung heraus will. Ansonsten bleibt die Mietverpflichtung für beide bestehen.
Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt!
Aus meiner Sicht ist das Anliegen des Vermieters berechtigt. Denn es geht darum, im Falle von Verzug der Mietzahlung oder Beschädigungen etc. auf beide Mieter zugreifen zu können, falls einer ausfällt. Das ist ja objektiv auch nachvollziehbar, da ja beide drin wohnen und verantwortlich sind.
Den Trennungsfall musst Du aus meiner Sicht mit dem anderen Mieter per Vertrag mit ihm direkt regeln. Zur Not auch vor einem Notar. Damit hat der Vermieter nichts zu tun.
Selbst für den Fall, dass Du allein die Wohnung besichtigst und auch allein unterschreibst, würde die NK-Abrechnung auf Dauer trotzdem für alle Bewohner ausgestellt werden.
Hallo,
vor ab die Infos, das ich kein Rechtanwalt bin und somit meine Aussage auch keine Rechtsverbindlichkeit hat.
Zu Deiner Frage gibt es eine einfache Uassage: wenn ihr euch einig seit, dann könnt ihr selbstverständlich einen Vertrag aufsetzen, der inhaltlich wieder gibt, wer in einem Trennungsfall in der Wohnung bleiben darf. Das Prinzip ist ähnlich wie bei dem Ehevertarg, der auch alle persönlcihen Dinge, die im Rahmen der ehelichen Gemeinschaft enstehen können, regelt. das ganze sollte aber von einem Analt aufgesetzt werden, damit ihr, im fall der Fälle, auch wirklich sicher gehen könnt, daß das zu 100% seine Richtigkeit hat.
Gruß Daylighter
Moin. Moin.
Ich kann mur meine Meinung dazu schreiben, ob es richtig ist kann ich nicht sagen. Als Vermieter würde ich auch so handeln da:
die Zahlung der Miete dann von beiden verlangt werden, zieht einer aus und der zurückgebliebene nicht mehr zahlen kann , habe ich das Recht von dem ausgezogenen die Miete zu verlangen.
Ist das auch bei Ehepaare üblich.
3.geht es auch um die Nebenkosten.
Wenn ich Mieter bin kann ich sagen wer das Geld hat- sprich wer die Miete bezahlt möchte auch Rechte haben. Da würde ich mich etweder beim Mieterschutzbund oder beim SoVD beraten lassen.
Bis jetzt bin ich noch nie in diese Lage gekommen, da ich seid 40 Jahre verheiratet bin.
MfG. Anne
Hallo,
ich kann dir nur raten dich im Vorfeld schlau zu machen beim Mieterbund oder nem Anwalt für Mietrecht. Schon vorneweg Forderungen vom VM? Kann mir nicht vorstellen, das der das verlangen kann. Aber mal erst Mietvertrag prüfen lassen und halt auch ob diese Forderung rechtens ist.
ich habe eine Frage zum Mietrecht. Wir wollen eine neue
Wohnung beziehen. Der Mieter möchte jedoch, dass beide
Personen im Mietvertrag stehen.
Dem Vermieter geht es nur darum das er im Fall aller
Fälle von Dir bzw. von deiner Begleitung die Miete
erhält.
Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht habt ihr beide die
Rechte aber auch die Pflichten eines Mieters.
Jetzt habe ich natürlich viel nachgelesen und festgestellt,
dass dies oft zu Problemen führen kann. Mir geht es darum,
dass ich als Mieter entscheiden möchte, wer in der Wohnung
wohnen bleibt, wenn es zum Trennungsfall kommt oder der
Partner die Wohnung verlassen muss, etc.
Will im Grunde keinen Streit oder ähnliche Diskussionen
führen, wenn man sich trennt und dann auf einmal irgendwelche
Wohnungsstreitigkeiten auftauchen. Kann man sowas im Vorfeld
schriftlich regeln, auch wenn beide unterschreiben?
Wenn du alleine unterschreiben willst, aber mit deiner Lebensgefährtin einziehen willst, wäre die Frage ob diese mit einem Untermietervertrag einverstanden wäre.
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich damals zusammen mit meinem Exfreund den Mietvertrag unterschrieben habe. Als er ausgezogen ist, wegen trennung, haben wir mit unserem Vermieter geredet und im allseitigen Einverständnis meinen Exfreund aus dem Mietvertrag gestrichen. Damit war nur noch ich die Mieterin. Hat alles geklappt und alle waren zufrieden. Vielleicht wäre das auch eine Möglichkeit im Fall der Fälle.
Tut mir leid, aber da habe ich keinerlei Wissen zu. Im Zweifel würde ich mich an den Mieterbund oder einen Fachanwalt wenden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Hallo,
in dem Fall bibte es aus meiner Sicht keine Rückversicherungsmöglichkeit. Was man privat unter sich aushandelt gilt nicht für den Vermieter.
MfG
Nach einer Trennung können bei zwei eingetragenenen Hauptmietern diese selbst entscheiden, wer weiter in der Wohnung bleibt. Weitere vertragliche Regelungen sind m.E, daher nicht erforderlich.