folgendes problem:
mein freund und ich haben seit 1.2.11 einen gemeinsamen mietvertrag unterschrieben. mein freund zog nie mit ein und beendete die beziehung zu mir. ich musste sämtliche kosten also allein tragen von anfang an.seit 31.5.11 ist mein freund nun endlich aus dem mietvertrag raus, nach langem hin und her.
ich fand heraus, dass er noch in mindestens einem anderen mietvertrag steht. tut das was zur sache?
nun meine eigentliche frage :
da wir für die wohnung gemeinsam unterschrieben haben (gleichberechtigt), kann ich die hälfte der miete für den zeitraum 1.2 bis 31.5 von ihm einfordern?
mein denken bisher:
wenn ich irgendwo eine wohnung miete, sie aber nicht bewohne, muss ich sie ja trotzdem zahlen.also müsste ich im recht sein.
schon mal danke im vorraus
danke erstmal!
eine ahnung, wie ich das am besten anstell? wollte es erstmal im guten versuchen oder soll ich lieber gleich einen anwalt anheuern? die kosten dafür müsste er tragen, da er im unrecht ist, richtig?
Hallo, guten Tag
Natürlich muss der " Freund" bezahlen" wenn er den Mietvertrag
unterschrieben hat.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Soweit Sie seinen Mietanteil im rahmen der Solidarhaftung aus dem Mietvertrag heraus alleine erfüllt haben, steht Ihnen im Innenverhältnis in dem Umfange, in dem Sie für ihn mitgleistet haben, ein Ausgleichsanpruch zu, der bis zur Hälfte der gezahlten Gesamtmiete ausmachen kann. Senden Sie ihm einen Mahnbescheid und der Rest ergibt sich dann von selber!