Mietrecht: Abfluß in der Wand kaputt

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert (Kurzform):
Wasser in der Wohnung, Fußboden-Belag, Pressplatten alles naß und durchgeweicht.
Vermieter guckt sich das an und stellt fest:
Abflußrohr in der (Rigips)-Wand ist kaputt… wechselt „vorsichtshalber“ den Siffon vom Waschbecken aus (war aber garnicht kaputt). Fragt schonmal, ob Hausratversicherung… ich sagte: da hat die Versicherung doch nichts mit zu tun. Er: Ja, dann muß ich wohl… jetzt will er 'n paar neue Fußbodenplatten in die Wohnung tun. Gut.

Wer muß das zahlen? Wer muß den Teppich usw. ersetzten?

Was kann man dem guten Mann da sagen, so daß er garnicht auf die Idee kommt, uns zur Kasse zu bitten???

Hilfe!!! Bitte schnell. (Bin leider nicht im Mieterbund)

Viele Grüße Tanja

Sämtliche Schäden benennen und auflisten. SCHRIFTLICHE Information an Vermieter über Renovierungsaufwand als Schadenfolge. Schriftliche Aufforderung zur Schaden- und Mangelbeseitigung.
Praktischer Hinweis: Eigene Hausratversicherung unbedingt zumindest informieren. Ggf. hier Schadenregulierung einfordern (Aber nicht bei beiden).

Na denn „Gratulation“…:wink: Genau den selben FAll hatte ich im Juni!!!

Den SChaden an Eurem Eigentum zahlt die Hausrat, sofern Ihr eine habt. Den Schaden am Haus (Fussboden, Tapeten, Trocknung der Wohnräume und so) zahlt die Gebäudeversicherung (ist normalerweise anteilig bei den Nebenkosten dabei). Also Ihr müsst nix zahlen. Die Hausrat und die Gebäudeversicherung schliessen sich dann kurz - die haben so ein Abkommen - aber fuer Dich unwichtig. Ihr solltet unbedingt die Miete kürzen (mind. 10%), um alles zu beschleunigen; bei uns war zum Schluß alles schimmlig (die Wände hinterm Schlafzimmer (!) Schrank *bäääääääh* und so) und keinen hat’s gejuckt. Wir sind dann umgezogen :smile: . Da kommt dann so ein Trocknungsgerät in die Wohnung was einen Heidenlärm verursacht; am besten, Ihr zieht solange in ein Hotel (wird bezahlt; vorher aber abklären; wäre ja auch unzumutbar).

Viel Erfolg!
Ich drück Euch die Daumen (auf jeden Fall müsst Ihr gaaaaaaarnix bezahlen!!!)
Gruss
Annette

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert (Kurzform):
Wasser in der Wohnung, Fußboden-Belag,
Pressplatten alles naß und durchgeweicht.
Vermieter guckt sich das an und stellt
fest:
Abflußrohr in der (Rigips)-Wand ist
kaputt… wechselt „vorsichtshalber“ den
Siffon vom Waschbecken aus (war aber
garnicht kaputt). Fragt schonmal, ob
Hausratversicherung… ich sagte: da hat
die Versicherung doch nichts mit zu tun.
Er: Ja, dann muß ich wohl… jetzt will
er 'n paar neue Fußbodenplatten in die
Wohnung tun. Gut.

Wer muß das zahlen? Wer muß den Teppich
usw. ersetzten?

Was kann man dem guten Mann da sagen, so
daß er garnicht auf die Idee kommt, uns
zur Kasse zu bitten???

Hilfe!!! Bitte schnell. (Bin leider nicht
im Mieterbund)

Viele Grüße Tanja

was, wenn…

Den SChaden an Eurem Eigentum zahlt die
Hausrat, sofern Ihr eine habt…

…und wenn der Mieter keine abgeschlossen hat?
… was wenn der Schaden zusätzlich aus Fahrlässigkeit des Mieters passierte??
(frage aus aktuellem Anlaß: Meine Freundin hat den Abflußschlauch der Spülmaschinen nicht fest (ohne Schelle) am Sifon aufgesteckt und es tröpfelte unbemerkt wohl über Wochen. Jetzt ist der Estrich total durchnäßt und die Wände naß …)

Wie siehst Du in diesem Fall die Regulierung???

Danke im Voraus,
Michael

Den SChaden an Eurem Eigentum zahlt die
Hausrat, sofern Ihr eine habt…

…und wenn der Mieter keine
abgeschlossen hat?

dann: Pech! Dafür gibt’s die ja! (ich hab grade ein halbes Jahr vorher zum allererstenmal im Leben eine abgeschlossen -> was ein Glück)

… was wenn der Schaden zusätzlich aus
Fahrlässigkeit des Mieters passierte??
(frage aus aktuellem Anlaß: Meine
Freundin hat den Abflußschlauch der
Spülmaschinen nicht fest (ohne Schelle)
am Sifon aufgesteckt und es tröpfelte
unbemerkt wohl über Wochen. Jetzt ist der
Estrich total durchnäßt und die Wände naß
…)

Habt Ihr denn eine Haftpflichtversicherung? Bin mir nicht so ganz sicher, ob die dann zahlt, aber bei Schäden, die man anderen „zufügt“, zahlt die im Normalfall (so wie bei der Autohaftpflicht). Aber nagel mich jetzt bitte nicht fest; ich kann’s Dir nicht 100%ig sagen

Wie siehst Du in diesem Fall die
Regulierung???

Danke im Voraus,
Michael

Gruss Annette

Hallo Anette, zuerst mal Danke für Deine Anwort. Ich muß nochmal nachharken, des Verständnisses wegen!

…und wenn der Mieter keine
abgeschlossen hat?

dann: Pech! Dafür gibt’s die ja! (ich hab
grade ein halbes Jahr vorher zum
allererstenmal im Leben eine
abgeschlossen -> was ein Glück)

Du siehst es auch so, daß (Wasser-)Schäden
innerhalb der Wohnung vom Mieter zu tragen sind, bzw. seine Hausrat einspringt.

… was wenn der Schaden zusätzlich aus
Fahrlässigkeit des Mieters passierte??
(frage aus aktuellem Anlaß: Meine
Freundin hat den Abflußschlauch der
Spülmaschinen nicht fest (ohne Schelle)
am Sifon aufgesteckt und es tröpfelte
unbemerkt wohl über Wochen. Jetzt ist der
Estrich total durchnäßt und die Wände naß
…)

Habt Ihr denn eine
Haftpflichtversicherung? Bin mir nicht so
ganz sicher, ob die dann zahlt, aber bei
Schäden, die man anderen „zufügt“, zahlt
die im Normalfall (so wie bei der
Autohaftpflicht). Aber nagel mich jetzt
bitte nicht fest; ich kann’s Dir nicht
100%ig sagen

Ich glaub nicht, daß das die Haftpflicht übernimmt. Heutzutage haben die ihre Leistungen total eng begrenzt. Meines Erachtens wäre das ein eindeutiger Hausratversicherungsschaden. Die leider nicht vohanden ist :frowning:

Kann man das so sehen?

Ciao,
Michael