Habe meinen Friseurladen, Vermieter war einverstanden, selber ausgebaut, d.h. Gipsdecken, Wände mit Gips verkleidet, Fußboden selber gemacht,
im Wert von ungefähr 27.000 Euro, Ist 5 Jahre alt. Muß mir das der Vermieter ablösen?
Im Mietvertrag steht er kann es ablösen oder ich muß den alten Zustand wieder herstellen.
Liebe Isabiene, Du hast vermutlich die falsche Expertin audgewählt, denn vom Mietrecht (und hier erst recht, wo es um gewerbliche Räume geht) habe ich keine Ahnung.
Ich denke, es gilt, was im Mietvertrag steht. Lies das genau durch. Was ich hier schreibe, ich nur eine Möglichkeit: Der Vermieter findet es vielleicht sehr schön und gibt Dir etwas dafür, dass Du es drin läßt oder ist einverstanden, dass Du es drin läßt und Du die Kosten für den Rückbau und die Herstellung des alten Zustandes nicht zahlen mußt oder der neue Mieter, falls er schon einen im Auge hat, übernimmt Deine Einrichtung - wahrscheinlich möglichst billig. Genauso gut kann der Vermieter sagen, ich will den Laden so zurück, wie er am Anfang war. Dann hast Du noch die Kosten für den Ausbau am Hals.
–>> Vielleicht kannst Du selber einen Nachmieter vorschlagen, der Deine Einrichtung haben möchte. Aber das ist alles nur ein Gedanke von mir. Ich hoffe, er ist Dir wohlgesonnen.
Gruß Linda Herzog
Im Mietvertrag steht er kann es ablösen oder ich muß den alten
Zustand wieder herstellen.
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Hallo Sabine,
leider bin ich auf diesem Gebiet kein Experte und kann dir nur meine Leienmeinung sagen.
Kann mir nicht vorstellen, dass der Vermieter das ablösen muß wenn das nicht vertraglich festgehalten wurde. Wenn er nicht zahlen möchte dann sagt er eben - raus mit Boden und Gips und den alten Zustand wieder herrichten.
Hallo,
Deine Frage hast du schon selber beantwortet.
Er KANN die Umbauten ablösen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn dein Vermieter nein sagt, mußt du den alten Zustand wieder herrichten.
Gross Papi-Ewert
Hallo Isabiene, ich kann dir da wohl auch nicht weiterhelfen, aber wenn der Vermieter einverstanden war mit der Renovierung der Räume, hat er auch einen Vorteil davon und muß zumindest einen Teil der kosten übernehmen. Habt ihr das nicht vorher schriftlich festgelegt?
Hallo
fuer diese Frage bin ich nicht zuständig.
Ich bin Sicherheitsexperte für Schloesser und Schliesszylinder.
Gruss Peter