Mietrecht, Abnutzung einer Treppe in der Wohnung

wir wohnen seit Juli 2009 in eine Doppelhaushälfte , zur Miete und ziehen nun aus in ein Eigenes. Da gibt es jetzt doch einige Probleme mit dem Vermieter . zB vom Untergeschoß zum Obergeschoss gelangt man über eine offene Holztreppe, die weißt an 2 Stufen kleine Abschürfungen auf,ich weiß allerdings nicht seit wann und von wem . Nun will der Vermieter da wir ausziehen, das wir die Treppe reparieren lassen von einem Fachmann.
Weiterhin sollen wir den Gartenteich, der das Wasser nicht hält da er in der Folie ein Loch hat und das schon seit Jahren ( war bereits vor unserem Einzug) nach Ihren Vorstellungen pflegen, wir haben allerdings weder Hilfsmittel ( Filteranlage , Kescher u.u.u) Daher ist es ein natürliches Biotop.Mit Molchen, Fröschen und anderen Kleintieren.
Dafür will er nun entschädigt werden.
Wir wissen das es daruum geht die Kaution nicht zurückzubekommen, aber so einfach lass ich mir das nicht gefallen.

Hallo Susan,
möchte deine zweiteilige Frage auch zweiteilig beantworten:
1.) An jeder Mietsache gibt es nach einer langeren Nutzung auch Gebrauchsspuren, so an den beschriebenen Treppenstufen - dies rechtfertigt allerdings keine
Sanierung durch einen Fachmann, denn wer letztlich
für die Beschädigung der Holztreppenstufen in Frage kommt,kann hier nicht (mehr) nachgewiesen werden.

2.) Die Sache mit dem Gartenteich wirft da schon einige
Fragen auf: Wurde zwischen Vermieter und Mieter bereits
bei Einzug eine Vereinbarung getroffen, wie der Teich genutzt und gepflegt werden sollte?
Woher wollt ihr wissen, wie lange das Loch schon in der Teichfolie ist?

In jedem Fall ist zu bedenken, daß gemietetes Haus und Garten bei Auszug wieder in den alten Zustand zurückzuversetzen sind. Deshalb können Fotos
oder Videoaufnahmen von Bedeutung sein, da sie Beweiskraft haben können.

Viel Erfolg, bustobaer

Hallo!
Vorweg: Ich bin kein Anwalt.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Schäden derjenige beheben muss, der sie verursacht hat.
Ist also eine Frage der Beweisbarkeit.
Wenn ihr als Mieter beweisen könnt, dass die Schäden schon vor eurer Mietzeit vorhanden waren seid ihr raus. Wenn ihr das „nur“ aus der Erinnerung bezeugen könnt, also ohne Fotos, ohne Übernahmeprotokoll beim Einzug usw. wird es schwierig. Im Zweifel wird der Vermieter einen Teil der Kaution für die Behebung der Schäden einbehalten und ihr müsst diesen Teil anschließend einklagen (soetwas machen wir mit unserem VM auch gerade).
Gerichte lassen solche Klagen überwiegend frühestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Mietende zu. Und danach zieht sich das auch nochmal mind. 2 Jahre hin.
Im Rahmen des Verfahrens kommt es zu einer Beweisaufnahme wo beide Seiten ihre Position darstellen können. Vorher wird der Richter einen Vergleich vorschlagen, der immer auf die Hälfte des strittigen Betrags hinausläuft. Dem kann man zustimmen oder weiter klagen. Bei uns ist die Beweislage eindeutig, daher klagen wir weiter.

Wenn es bei euch etwas wackelig ist würde ich ohne Verfahren vorher versuchen, eine Einigung zu finden. Vielleicht 1/3 ihr und 2/3 der VM oder Halbe/Halbe. Denn diese Verfahren kosten meistens annähernd soviel Geld wie die Kaution selbst ist.

Ganz wichtig: Es geht bei einem Gerichtsverfahren nicht darum, ob ihr die Schäden verursacht habt. Sondern es geht nur darum ob ihr beweisen könnt, dass ihr es nicht gewesen seid! Denn der Richter war nicht dabei und kann nur aufgrund der vorgelegten Unterlagen entscheiden. Das ist ein entscheidender Unterschied! Und mündliche Aussagen von euch selbst wiegen nicht sonderlich stark bei Gericht. Die des Vermieters allerdings auch nicht. Von daher ist das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung durchaus völlig offen.

Wünsche dennoch viel Erfolg!

Die Sache mit der Treppe ist eigentlich ganz einfach. Alle „Schäden“, die über eine vertragsgemäße Abnutzung hinaus gehen, sind vom Mieter zu ersetzen, bzw. zu beseitigen. Der Vermieter muss Ihnen natürlich die Möglichkeit einräumen, verursachte Schäden in Eigenregie zu beheben.

Was den Teich betrifft, müssen Sie nur so weit die Pflege vornehmen, wie dies im Mietvertrag vereinbart ist. Ist dazu nichts geschrieben, reicht es völlig, dass dieser Teich nicht ausgetrocknet ist. Wenn Ihr Vermieter andere Vorstellungen hat/hatte, dann hätte er das im Mietvertrag vermerken müssen und die benötigten Utensilien zur Verfügung stellen müssen.

Das wäre vergleichbar mit einem Garten/Vorgarten. Hier muss der Mieter auch nur den Rasen mähen und keine weiteren gärtnerischen Arbeiten ausführen. Und der Rasenmäher müsste vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,
hier kommt es immer wieder zum Streit. Es kommt wirklich darauf an, ob es „normale“ Abnutzungsspuren sind oder nicht. Falls sie das nicht sind, musst du die Treppe reparieren (lassen). In wie weit der Vermieter hier einen „Fachmann“ verlangen kann, weiss ich nicht. Was den Teich betrifft, wenn das schon vor Einzug so war - ist doch klar, daß das der Vermieter (Eigentümer) richten muss.
Wie lange habt ihr dort gewohnt? Die Abnutzung richtet sich natürlich auch nach der Mietdauer!
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Gruss

Gemäß ihrem Mietvertrag sind sie sicherlich für die Renovierungsarbeiten zuständig oder? So ist es die Regel. Dann müssten sie auch für die Treppe zuständig sein, jedoch ist das Heranziehen eines Fachmannes nicht vorgeschrieben, wenn sie selbst diese Arbeiten ordentlich und fachgerecht ausführen können.
Allenfalls kann der Vermieter, falls sie nicht selbst tätig werden, eine Fachfirma um einen Kostenvoranschlag bitten und sie müssten sich anteilmäßig an ihrer Wohndauer - steht genau im Mietvertrag - an den Kosten beteiligen.
Gartenteich - hier müssen ihnen die Geräte zur Verfügung gestellt werden. Auch hier kommt es darauf an, was in puncto Garten in ihrem Mietvertrag steht. Ob sie ihn pflegen müssen?

MfG
Ulla

Hallo,

das ist das übliche Problem von Beweisen. Keine Partei wird beweisen können, wann der Schaden entstanden ist. Da der Vermieter die Kaution in der Hinterhand hat, sitzt er wahrscheinlich am längeren Hebel. Mir fällt keine Lösung für sie ein. Lediglich das Biotop könnte über eine Begutachter der Kommune geschützt werden und damit nicht repariert werden müssen.

Viel Erfolg

NICHTS gefallen lassen!!! Wenn in Eurem Mietvertrag nichts über die Pflege des Teiches steht dann seit Ihr auch NICHT verantwortlich!
Bei der Treppe, das ist normale Abnutzung die mit der Miete beglichen ist. Vorausgesetzt es sind wirklich nur KLEINE!!! Kratzer!

Hallo,

zu der treppe kann ich nicht viel sagen. Ich müsste es sehen. Es muss bei den Treppenstufen zwischen Schäden und normaler Abnutzung unterschieden werden. Eine normale Abnutzung ist meiner Kenntnis nach vom Vermieter zu regulieren.

Zum Teich kann ich nur Ideen liefern.
Gibt es denn kein Übergabeprotokoll vom Einzug,in dem der Zustand des Teich - also das Loch in der Folie - protokolliert ist?
Gibt es im Mietvertrag Vereinbarungen zur Gartenpflege?
folgendes Zitat:
„Um die Gartenpflege gibt es häufig Streit zwischen Vermieter und Mieter. Wenn nichts genaueres im Mietvertrag geregelt ist, sind die Mieter lediglich allgemein zur Pflege des Gartens verpflichtet. Nur einfache Pflegearbeiten müssen dann verrichtet werden. Dies betrifft Arbeiten, die weder einen besonderen Kosten- oder Zeitaufwand noch spezifische Fachkenntnisse des Mieters erfordern. Dazu gehören z.B. das Entfernen von Laub, Unkraut jäten und Rasen mähen. Keine einfachen Pflegearbeiten sind Vertikutieren, Nachsähen und Düngen der Rasenflächen sowie das Beschneiden von Gehölz. Kein Bestimmungsrecht hat der Vermieter in Bezug auf Häufigkeit, Umfang und Art der Pflegemaßnahmen. Der Vermieter ist dann berechtigt einzuschreiten, wenn eine Verwahrlosung der Gartenfläche droht.“
(http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenarbeit.htm)

weitere Hinweise mit entsprechenden Urteilen sind unter
http://www.123recht.net/Gartenpflege-vereinbart-Miet… zu finden.
Aus den dort zitieren Urteilen ließe sich schließen:
Eine generelle Übertragung aller Gartenarbeiten ist vermutlich ungültig. Es scheint notwendig zu sein, zwischen Pflegearbeiten und Instandhaltungsarbeiten zu unterscheiden. und da beginnt wohl der Streit.

allerdings:
habe ich jetzt folgende Seite gefunden:
http://www.haus-und-grund-stade.de/2011/06/gartenpfl…
daraus ließe sich schließen, dass wenn es keine konkreten Vereinbarungen zur Garten- bzw. Teichpflege gibt und nicht dokumentiert ist, wie der Garten aussehen soll also auch beim Auszug sein muss, dann muss der Vermieter die naturnahe Gestaltung des Teiches akzeptieren.

Hat der Vermieter seit 2009 niemals die entsprechende Teichpflege eingefordert?
Allerdings haben Sie ja anscheinend auch nicht vom Vermieter gefordert, dass die Teilfolie instandgesetzt wird.

Ich konnte hier nur Möglichkeiten aufzeigen. Sie müssen Ihren Mietvertrag lesen, evtl. das Übergabeprotokoll

mit freundlichen Grüßen elfriede

Hallo,
Sie haben recht,das man sich das nicht gefallen lassen soll.
Haben Sie,bevor Sie eingezogen sind,ein Übernahmeprotokoll erstellt?War da alles in Ordnung?
Wenn Sie das unterschrieben haben, dann kommt es noch auf den Zeitwert an.Wann wurde das Haus gebaut,die Treppe errichtet,wieviel hat Sie gekostetu.u.u.Das alles sind Verschleißteile…Treppe,Boden,Waschbecken…
Und das mit dem Teich ist lächerlich.Ich würde mich erkunden,was man da machen kann bei einem Fachmann.Wenn dann kann es sein,das Sie es selber herrichten müssen,oder lassen von einer Firma, was sehr teuer ist.Aber das weiß ich nicht so genau.Da würde ich mir noch rechtliche Hilfe einholen.LG

gibt es noch bedarf auf eine antwort