Hallo Roland,
hat Dein Freund die Miete unter Vorbehalt bezahlt ? Wenn ja, dann nunmehr die Miete mindern und zwar, da die Küche nicht genutzt werden kann, mindestens 25 EUR.
Ansonsten nunmehr sofort die Mietminderung mit 25 EUR erklären und vorbehalten, erhöhte Verpflegungskosten ebenso mit der Miete zu verrechnen.
erstmal Danke für Deine Antwort.
So funktioniert es nicht. Dein Freund muss Angebote einholen
und diese dem Vermieter übersenden.
Da muß man ein bisschen weiter ausholen.
Die Geräte haben laut meinem Freund schon bei Einzug vor 2
Jahren nur sporadisch funktioniert. Darüber wurde der
Vermieter sofort in Kenntnis gesetzt. Dieser versprach auch,
sich darum zu kümmern, was allerdings nie geschah. Er hätte
für sowas keine Zeit und hat meinen Freund immer wieder
hingehalten. Aber eine Einwilligung wollte er auch nicht
geben. Auch der Hausverwalter hat sich die Geräte angesehen
und getestet und für Austauschfähig befunden. Er könne aber
ohne der Zustimmung des Vermieters nichts in die Wege leiten.
Mittlerweile sind die Geräte komplett ausgefallen.
Hierbei muss er ihn
auffordern, den Mangel zu beseitigen bis spätestens
xx.xx.xxxx. Gleichzeitig muss er den Vermieter hinweisen, wenn
er die Beseitigung des Mangels nicht vornimmt, wird er, Dein
Freund, die Mängel selbst beseitigen und die entstehenden
Kosten ihm (dem Vermieter) in Rechnung stellen. Sollte er
hierbei die Kosten nicht bezahlen, muss Dein Freund den
Vermieter hinweisen, dass er vorsorglich die Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete zu Aufrechnung erklärt.
Dies ist bereits geschehen. Der Vermieter meldete sich
daraufhin telefonisch und sagte widerum zu, das sich ein
Handwerker bei meinem Freund melden würde. Dies geschah wieder
nicht und er hat die Befürchtung, das wieder einige Zeit
verstreicht, wenn überhaupt, bis er tätig wird. Nun ist die
Frist verstrichen. Die Sache ist ziemlich dringend. Man kann
sich vorstellen, das eine Küche ohne funktionierendem
Kühlschrank und Herdplatten nichts wert ist. Jeder weiss, wie
wichtig diese Dinge sind.
Und - Kühlschrank und Herd müssen zu Beweiszwecken aufbewahrt
werden. Denn wie will Dein Freund beweisen, dass es
tatsächlich der Reparatur deshalb bedurfte, weil die Geräte
den Geist aufgegeben haben, wenn z.B. der Vermieter behauptet,
Dein Freund sei nicht sachgemäss mit den Geräten umgegangen ?
Und die Aufbewahrungszeit sollte wenigstens in solchen Fällen
zwei Jahre sein.
Das ist kein Problem. Wie gesagt, die Geräte waren vorher
schon altersschwach. Der Kühlschrank kühlte auf höchster Stufe
nur minimal. Vom Stromverbrauch mal abgesehen.
Was kann man jetzt unternehmen?
Wenn alles bislang erfolgt ist, dann nochmals letzten Termin an den Vermieter, Miete mindern und dann die Selbstvornahme durchführen. Darauf dann achten, dass keine teuren Geräte eingebaut werden, sondern nur solche, die der derzeitigen Art entsprechen.
Übrigens, Angebote hat mein
Freund dem Vermieter schon vor 2 Jahren vorgelegt. Es wäre ihm
aber alles zu teuer erschienen und überhaupt sah der Vermieter
garnicht ein, für so ein preiswertes Appartement noch Geld zu
investieren. Ich denke aber, er ist zur Instandhaltung der
Mitvermieteten Küche verpflichtet, oder?
Wenn die Küche mitvermietet wurde, hat der Vermieter dann die Kosten zu tragen, wenn nicht im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Reparaturen trägt. Dies kann nämlich als Individualvereinbarung vereinbart werden.
Gruss Günter