Mietrecht - Arbeitszeit berechnen?

Hallo Forum,

ich frage für einen Freund.
Zu seinem Appartement gehört laut Mietvertrag eine Einbauküche.
Kühlschrank und Herd haben Altersbedingt den Geist aufgegeben.
Er hat dem Vermieter schriftlich eine Frist gesetzt den Schaden zu beheben. Nach Ablauf der Frist will er die Geräte austauschen oder Reparieren lassen, je nach Preis, und den Betrag von der Miete abziehen. Da die Sache dringend ist und der Vermieter keine Anzeichen macht, die Schäden zu beheben, geht er davon aus, es selber in die Hand nehmen zu müssen.
Nun fällt aber Arbeitszeit und die Zeit für die Beschaffung der Geräte an. Kann der Mieter in dem Fall einen Stundenlohn berechnen, wenn ja wieviel?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
roland

Hallo Roland,

und die Kosten für die Geräte fallen dann auch gleich an.

Zu seinem Appartement gehört laut Mietvertrag eine
Einbauküche.
Kühlschrank und Herd haben Altersbedingt den Geist aufgegeben.
Er hat dem Vermieter schriftlich eine Frist gesetzt den
Schaden zu beheben. Nach Ablauf der Frist will er die Geräte
austauschen oder Reparieren lassen, je nach Preis, und den
Betrag von der Miete abziehen.

So funktioniert es nicht. Dein Freund muss Angebote einholen und diese dem Vermieter übersenden. Hierbei muss er ihn auffordern, den Mangel zu beseitigen bis spätestens xx.xx.xxxx. Gleichzeitig muss er den Vermieter hinweisen, wenn er die Beseitigung des Mangels nicht vornimmt, wird er, Dein Freund, die Mängel selbst beseitigen und die entstehenden Kosten ihm (dem Vermieter) in Rechnung stellen. Sollte er hierbei die Kosten nicht bezahlen, muss Dein Freund den Vermieter hinweisen, dass er vorsorglich die Kosten mit der künftig fällig werdenden Miete zu Aufrechnung erklärt. Der Vermieter muss aufgefordert werden, sich zum Angebot bis zum … schriftlich zu äussern.

Und - Kühlschrank und Herd müssen zu Beweiszwecken aufbewahrt werden. Denn wie will Dein Freund beweisen, dass es tatsächlich der Reparatur deshalb bedurfte, weil die Geräte den Geist aufgegeben haben, wenn z.B. der Vermieter behauptet, Dein Freund sei nicht sachgemäss mit den Geräten umgegangen ? Und die Aufbewahrungszeit sollte wenigstens in solchen Fällen zwei Jahre sein. Ausnahme: Der Vermieter anerkennt schriftlich die Kostenübernahme.

Da die Sache dringend ist und

der Vermieter keine Anzeichen macht, die Schäden zu beheben,
geht er davon aus, es selber in die Hand nehmen zu müssen.

Er ist aber trotzdem nicht im Recht. Dein Freund muss sich an Formvorschriften halten, auch wenn dies lästig erscheint, wenn er nicht sonst alleine durch sein Verhalten einen Schaden hat.

Nun fällt aber Arbeitszeit und die Zeit für die Beschaffung
der Geräte an. Kann der Mieter in dem Fall einen Stundenlohn
berechnen, wenn ja wieviel?

Für den Einbau kann er pro Stunde 10 EURO verlangen, für die Beschaffung der Geräte habe ich meine Zweifel, ob hier ein Gericht eine Kostenübernahme für das Auswahlverfahren anerkennt. Mir ist jedenfalls kein Urteil in dieser Richtung bekannt. Soweit Auslagen durch Fahrtkosten entstehen sind diese wiederum anerkannt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

erstmal Danke für Deine Antwort.

So funktioniert es nicht. Dein Freund muss Angebote einholen
und diese dem Vermieter übersenden.

Da muß man ein bisschen weiter ausholen.
Die Geräte haben laut meinem Freund schon bei Einzug vor 2 Jahren nur sporadisch funktioniert. Darüber wurde der Vermieter sofort in Kenntnis gesetzt. Dieser versprach auch, sich darum zu kümmern, was allerdings nie geschah. Er hätte für sowas keine Zeit und hat meinen Freund immer wieder hingehalten. Aber eine Einwilligung wollte er auch nicht geben. Auch der Hausverwalter hat sich die Geräte angesehen und getestet und für Austauschfähig befunden. Er könne aber ohne der Zustimmung des Vermieters nichts in die Wege leiten.
Mittlerweile sind die Geräte komplett ausgefallen.

Hierbei muss er ihn

auffordern, den Mangel zu beseitigen bis spätestens
xx.xx.xxxx. Gleichzeitig muss er den Vermieter hinweisen, wenn
er die Beseitigung des Mangels nicht vornimmt, wird er, Dein
Freund, die Mängel selbst beseitigen und die entstehenden
Kosten ihm (dem Vermieter) in Rechnung stellen. Sollte er
hierbei die Kosten nicht bezahlen, muss Dein Freund den
Vermieter hinweisen, dass er vorsorglich die Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete zu Aufrechnung erklärt.

Dies ist bereits geschehen. Der Vermieter meldete sich daraufhin telefonisch und sagte widerum zu, das sich ein Handwerker bei meinem Freund melden würde. Dies geschah wieder nicht und er hat die Befürchtung, das wieder einige Zeit verstreicht, wenn überhaupt, bis er tätig wird. Nun ist die Frist verstrichen. Die Sache ist ziemlich dringend. Man kann sich vorstellen, das eine Küche ohne funktionierendem Kühlschrank und Herdplatten nichts wert ist. Jeder weiss, wie wichtig diese Dinge sind.

Und - Kühlschrank und Herd müssen zu Beweiszwecken aufbewahrt
werden. Denn wie will Dein Freund beweisen, dass es
tatsächlich der Reparatur deshalb bedurfte, weil die Geräte
den Geist aufgegeben haben, wenn z.B. der Vermieter behauptet,
Dein Freund sei nicht sachgemäss mit den Geräten umgegangen ?
Und die Aufbewahrungszeit sollte wenigstens in solchen Fällen
zwei Jahre sein.

Das ist kein Problem. Wie gesagt, die Geräte waren vorher schon altersschwach. Der Kühlschrank kühlte auf höchster Stufe nur minimal. Vom Stromverbrauch mal abgesehen.

Was kann man jetzt unternehmen? Übrigens, Angebote hat mein Freund dem Vermieter schon vor 2 Jahren vorgelegt. Es wäre ihm aber alles zu teuer erschienen und überhaupt sah der Vermieter garnicht ein, für so ein preiswertes Appartement noch Geld zu investieren. Ich denke aber, er ist zur Instandhaltung der Mitvermieteten Küche verpflichtet, oder?

Gruß
roland

Hallo Roland,

hat Dein Freund die Miete unter Vorbehalt bezahlt ? Wenn ja, dann nunmehr die Miete mindern und zwar, da die Küche nicht genutzt werden kann, mindestens 25 EUR.

Ansonsten nunmehr sofort die Mietminderung mit 25 EUR erklären und vorbehalten, erhöhte Verpflegungskosten ebenso mit der Miete zu verrechnen.

erstmal Danke für Deine Antwort.

So funktioniert es nicht. Dein Freund muss Angebote einholen
und diese dem Vermieter übersenden.

Da muß man ein bisschen weiter ausholen.
Die Geräte haben laut meinem Freund schon bei Einzug vor 2
Jahren nur sporadisch funktioniert. Darüber wurde der
Vermieter sofort in Kenntnis gesetzt. Dieser versprach auch,
sich darum zu kümmern, was allerdings nie geschah. Er hätte
für sowas keine Zeit und hat meinen Freund immer wieder
hingehalten. Aber eine Einwilligung wollte er auch nicht
geben. Auch der Hausverwalter hat sich die Geräte angesehen
und getestet und für Austauschfähig befunden. Er könne aber
ohne der Zustimmung des Vermieters nichts in die Wege leiten.
Mittlerweile sind die Geräte komplett ausgefallen.

Hierbei muss er ihn

auffordern, den Mangel zu beseitigen bis spätestens
xx.xx.xxxx. Gleichzeitig muss er den Vermieter hinweisen, wenn
er die Beseitigung des Mangels nicht vornimmt, wird er, Dein
Freund, die Mängel selbst beseitigen und die entstehenden
Kosten ihm (dem Vermieter) in Rechnung stellen. Sollte er
hierbei die Kosten nicht bezahlen, muss Dein Freund den
Vermieter hinweisen, dass er vorsorglich die Kosten mit der
künftig fällig werdenden Miete zu Aufrechnung erklärt.

Dies ist bereits geschehen. Der Vermieter meldete sich
daraufhin telefonisch und sagte widerum zu, das sich ein
Handwerker bei meinem Freund melden würde. Dies geschah wieder
nicht und er hat die Befürchtung, das wieder einige Zeit
verstreicht, wenn überhaupt, bis er tätig wird. Nun ist die
Frist verstrichen. Die Sache ist ziemlich dringend. Man kann
sich vorstellen, das eine Küche ohne funktionierendem
Kühlschrank und Herdplatten nichts wert ist. Jeder weiss, wie
wichtig diese Dinge sind.

Und - Kühlschrank und Herd müssen zu Beweiszwecken aufbewahrt
werden. Denn wie will Dein Freund beweisen, dass es
tatsächlich der Reparatur deshalb bedurfte, weil die Geräte
den Geist aufgegeben haben, wenn z.B. der Vermieter behauptet,
Dein Freund sei nicht sachgemäss mit den Geräten umgegangen ?
Und die Aufbewahrungszeit sollte wenigstens in solchen Fällen
zwei Jahre sein.

Das ist kein Problem. Wie gesagt, die Geräte waren vorher
schon altersschwach. Der Kühlschrank kühlte auf höchster Stufe
nur minimal. Vom Stromverbrauch mal abgesehen.

Was kann man jetzt unternehmen?

Wenn alles bislang erfolgt ist, dann nochmals letzten Termin an den Vermieter, Miete mindern und dann die Selbstvornahme durchführen. Darauf dann achten, dass keine teuren Geräte eingebaut werden, sondern nur solche, die der derzeitigen Art entsprechen.

Übrigens, Angebote hat mein

Freund dem Vermieter schon vor 2 Jahren vorgelegt. Es wäre ihm
aber alles zu teuer erschienen und überhaupt sah der Vermieter
garnicht ein, für so ein preiswertes Appartement noch Geld zu
investieren. Ich denke aber, er ist zur Instandhaltung der
Mitvermieteten Küche verpflichtet, oder?

Wenn die Küche mitvermietet wurde, hat der Vermieter dann die Kosten zu tragen, wenn nicht im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Reparaturen trägt. Dies kann nämlich als Individualvereinbarung vereinbart werden.

Gruss Günter

Hallo nochmal,

Miete mindern wollte er nicht, weil er kein böses Blut wollte. Naja, egal, muss jeder selber wissen.

Ich werde ihm dann jetzt empfehlen, eine letzte Frist, von sagen wir einer Woche, zu setzen und danach die Geräte zu beschaffen. Der Hausverwalter hat die ganze Sache übrigens mitverfolgt und steht prinzipiell auf der Seite der Mieter, da der Vermieter solche Sachen anscheinend generell so lasch angeht. Er deutete schon an, das mein Freund im Notfall mit seiner Hilfe rechnen kann.

Vielen Dank nochmal für Deine Antworten.

Gruß und schönen Abend
roland