Mietrecht auf Lebzeit

Hallo

Ich habe folge Frage. Wir haben vor 5 jahren ein 4 Familienhausgekauft, der frühere Hausbesitzer (80 jahre) hat eine wohnung auf lebzeit hier, da er uns mit dem preis etwas entgegen gekommen ist. Er Zahlt für die Wohnung 3 Zimmer (82m²) 200 euro.

Nun habe ich das porblem das meine beiden Eltner Krank sind und die 80 km einfach weg wohnen.

ich würde gerne meine eltern zu uns holen, hier ist noch eine 2 zimmer wohnung frei, die aber zu klein ist für meine eltern.

Nun die Frage, hab ich eine Möglichkeit den alten hausbesitzer in die 2 Zimmerwohnung zu bekommen?

Oder stehen die Chancen da eher schlecht??

Mit freundlichen Grüßen Susanne

Hallo Susanne,

da der ehemalige Hausbesitzer, wie Du selbst schreibst, ein Wohnrecht auf Lebzeit hat, kann er dieses auch bis zu seinem Tod nutzen. In der notariellen Urkunde ist sehr wahrscheinlich auch die genaue Wohnung benannt.

Es gibt nur die Möglichkeit mit diesem Herrn zu reden und ihm, eventuell sogar mit einem finanziellen Ausgleich, da die Wohnung ja kleiner ist, die 2-Zimmer-Wohnung anzubieten.

Diese Änderung muss dann allerdings notariell beurkundet werden.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Hallo Udo danke für deine Antwort na ja 200 euro für 82 m² sind halt schon mal mehr wie wenig wir haben für die 2 zimmer wohnung immer 380 so gar bekommen. also vom geld her fnde ich da das er da eh schon genug vorteile hat, genau so zahlen wir seinen strom.

Ich glaub mehr wie reden hab ich keine chance ich hoffe das es klappt aber glaube es net.

Grüßle Susi

Also so wie es im GB steht:

Auflösung befristetes Wohnrecht für

Herr XY geboren… wohnhaft straße und PLZ

Glechrang mit Abteilung II Nr3
Bezug: Bewilligung 27.07.2005 (Notar)
Eingetragen (Nummmer) am 12.01.2006

Auflösung bedingte beschränkte persönliche dienstbarkeit, gemäß §1090 bis §1092 BGB hinsichtlich der nutzung der Garage

und dann das gleich wieder wie oben auch.

Da steht keine wohnung speziell drin??? Im Plan sind die Wohnungen mit A B C und so versehen :-/

Grüßle Susi