Mietrecht auf Lebzeit

Hallo

Folgendes Beispiel. Ein Ehepaar hat vor 5 jahren ein 4 Familienhaus gekauft, der frühere Hausbesitzer (80 jahre) hat eine wohnung auf lebzeit dort, da er ihnen mit dem preis etwas entgegen gekommen ist. Er Zahlt für die Wohnung 3 Zimmer (82m²) 200 euro.

Nun bräuchte das Ehepaar die Wohnung für kranken Eltner,die 80 km einfach weg wohnen.

Die Eheleute würden gerne die kranken Eltern zu sich holen, in ihrem 4 Familien Haus ist noch eine 2 zimmer wohnung frei, die aber zu klein ist für kranken eltern.

Nun die Frage, hat das Ehepaar eine Möglichkeit den alten hausbesitzer in die 2 Zimmerwohnung zu bekommen? Das hört sich jetzt böse an, aber könnten se ihm es vorschlagen und gibt es möglich keiten den eigen Bedraf drauf anzuwenden.

Oder stehen die Chancen da eher schlecht??

Mit freundlichen Grüßen Susanne

‚Schlecht‘ würde ich nicht sagen. Eher so etwas wie ‚unmöglich‘

vnA (ianal)

Oki mit so was hab ich mal gerechnet :smile: mal kucken vielleicht weis ja noch einer was.

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Hallo,

das kommt darauf an, wie das Mietrecht auf Lebenszeit formuliert wurde und ob ein Anspruch auf „eine“ oder auf „die“ Wohnung besteht.

Da muß man sich den Text der Vereinbarung einmal mit juristicher Unterstützung zur Hand nehmen.

Christian

jau es ist genau die wohnung beschrieben im kaufvertrag

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na dann siehe vnA
oder eine dicke Geldbörse.

Hallo, nichts ist unmöglich würde ich sagen. Entsprechend
kleinerer Wohnfläche und ein weiterer Abschlag obendrauf, also
weniger Mietezahlung. Vielleicht freut sich der alte Herr,
jetzt mehr Geld zur Verfügung zu haben. Gruß

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Nein, es gibt keine Möglichkeit. Wäre ja wohl auch noch schöner…

Natürlich könnte man sich mit dem Herrn so einigen, aber rechtlich gibts da zum Glück keinen Weg.

Hallo Susanne,

vor 5 jahren ein 4
Familienhaus gekauft, der frühere Hausbesitzer (80 jahre) hat
eine wohnung auf lebzeit dort,

Die Eheleute würden gerne die kranken Eltern zu sich holen, in
ihrem 4 Familien Haus ist noch eine 2 zimmer wohnung frei, die
aber zu klein ist für kranken eltern.

Ich hab es jetzt so verstanden, daß eine Wohnung die Eigentümer bewohnen, ein Wohnung hat der Verkäufer und eine ist frei (aber zu klein).

Was ist mit der vierten Wohnung? Wäre die „freizubekommen“?

Und ist die vorhandene Zweizimmerwohnung wirklich „zu klein“?

Möglilcherweise solle noch einmal „von vorne“ nachgedacht werden.

Gruß
Jörg Zabel

Die 4. ist vermiete ist auch nur ne 2 zimmer wohnung. und im dachgeschoss geht leider noch weniger. und 2 zimmer ist zu wenig für die Eltern ist gesundheitsbedingt.

grüßle susi

Guten Tag,

Hallo susi,

und 2 zimmer ist zu
wenig für die Eltern ist gesundheitsbedingt.

Ohne jetzt „das Objekt“ zu kennen, scheint es nichts zu werden, wenn zwingend wirklich mehr als zwei Zimmer gebraucht werden.

Vielleicht sollte „man“ nochmal mit jemanden, der die Pflegebedürfnisse genau kennt, neu nachdenken, wie man sich nach der Decke strecken kann.

Gruß
Jörg Zabel

Was hätte denn das zu bedeuten?

Also so wie es im GB steht:

Auflösung befristetes Wohnrecht für

Herr XY geboren… wohnhaft straße und PLZ

Glechrang mit Abteilung II Nr3
Bezug: Bewilligung 27.07.2005 (Notar)
Eingetragen (Nummmer) am 12.01.2006

Auflösung bedingte beschränkte persönliche dienstbarkeit, gemäß §1090 bis §1092 BGB hinsichtlich der nutzung der Garage

und dann das gleich wieder wie oben auch.

Da steht keine wohnung speziell drin??? Im Plan sind die Wohnungen mit A B C und so versehen :-/

Grüßle Susi