Kann ein Mieter kurz vor seinem Auszug aus der Mietwohnung, den letzten Mietzins mit dem verbleibenden Heizölbestand verrechnen?
Wenn ja, wann muss er dies dem Vermieter mitteilen?
Und ist das eine Aufrechnung oder übt der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht aus?
Kann ein Mieter kurz vor seinem Auszug aus der Mietwohnung,
den letzten Mietzins mit dem verbleibenden Heizölbestand
verrechnen?
Ist in den Mietverträgen i.d.R. ausgeschlossen, also nein, aber wenn man es dennoch machen sollte, was will der VM dagegen unternehmen?
Wenn ja, wann muss er dies dem Vermieter mitteilen?
Kein „wenn ja“; aber wenn er es macht, sollte er den VM informierne.
Und ist das eine Aufrechnung oder übt der Mieter ein
Zurückbehaltungsrecht aus?
Eigentlich keines von Beiden, denn vermutlich muss das Heizöl selber besorgt werden und der Mieter hätte die Möglichkeit, vom Nachmieter das Öl sich bezahlen zu lassen oder wieder abzupumpen.
Im Mietvertrag wurde Selbstversorgung vereinbart.
lG