Mietrecht - Ausbesserung von bereits bei Einzug beschädigten Teilen

vor 3 Jahren wurde eine Wohnung bezogen. Mängel am Laminat wurden zwar im Ü-Protokoll aufgeführt allerdings nicht genau beschrieben (ort der macken im laminat usw.). Zum Auszug nun, werden die Mängel angezeigt und sollen ausgebessert werden. wie sollte die person vorgehen, wenn sie nicht unbedingt eine rechtschutzversicherung hat? wie wird in der regel verfahren, wenn das laminat ausgebessert wird welches ja vorschäden hatte.

Hat die Person eine Haftpflichtversicherung?

vnA

Hallo furmmelinooo,

wenn es sich um normale Gebrauchsspuren handelt braucht es einem Mieter nicht zu kümmern, Kratzer sind da schon was Anderes.

Allerdings sind diese ja beim Einzug protikolliert worden und es obliegt den Nachweis des Vermieters, das der Mieter exakt benannte Kratzer verursacht hat.

Selbst wenn der Mieter Kratzer verursacht hat, muss der Vermieter sich wohl eine Abzug Neu für Alt gefallen lassen müssen, je nach Alter des Laminats und Abnutzungsgrad.

Quelle:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/p1/parket…

Ein bischen viel zu lesen allerdings enorm informativ.

Gruß

BHS-Huber

In der Regel sollten solche Vorschäden durch genauere Angaben, bzw. Fotos, vor dem Einzug dokumentiert werden. Jetzt könnte es beim Auszug zu Problemen kommen, wenn der Vermieter sich nicht mehr erinnern kann.

Fakt dürften die Schäden im Laminat sein, deren Herkunft nicht klar zu erkennen ist. In diesem Fall dürfte der Mieter den Schwarzen Peter haben, wenn der Vermieter sich stur stellt.

In der Regel sollten solche Vorschäden durch genauere Angaben,
bzw. Fotos, vor dem Einzug dokumentiert werden.

Völlig richtig. Und gerade im Zeitalter der Digitalfotografie und Handykameras eigentlich auch überhaupt kein Problem mehr.

Jetzt könnte
es beim Auszug zu Problemen kommen, wenn der Vermieter sich
nicht mehr erinnern kann.

Oder der Mieter.

Fakt dürften die Schäden im Laminat sein, deren Herkunft nicht
klar zu erkennen ist.

Und auch nicht zu beweisen.

In diesem Fall dürfte der Mieter den
Schwarzen Peter haben, wenn der Vermieter sich stur stellt.

Warum? Der Vermieter muss doch erst mal beweisen, dass der einzelne Schaden während der Mietzeit aufgetreten ist und nicht vorher, oder?

Hat die Person eine Haftpflichtversicherung?

zahlt so eine Versicherung auch bei Schäden in einer Mietwohnung und das sogar dann, wenn der Schaden nicht gemeldet wurde - ja, nicht mal bekannt ist, wann er wodurch und durch wen entstanden ist?

Hallo Bachor,

„Fakt dürften die Schäden im Laminat sein, deren Herkunft nicht klar zu erkennen ist. In diesem Fall dürfte der Mieter den Schwarzen Peter haben, wenn der Vermieter sich stur stellt.“

Fakt dürfte sein, dass der Vermieter beweisen muss, dass die Schäden im Laminat vom Mieter stammen, was er nicht kann, denn es sind bereits Schäden protokoliert ohne genaue Beschreibung wie und wo.

Es sei denn es handle sich um eindeutige vom Mieter verursachte Schäden, selbst dann gilt vorherige Info.

Liest du hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterschaden—f192…

Gruß

BHS-Huber

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Hallo testare,

es ist davon auszugehen, dass die Versicherung von der Leistung zur Zahlung frei ist wenn der Sachverhalt so wie in deiner Frage dargestellt tatsächlich ist.

Bzw. die Haftpflichtversicherung wird die unberechtigte Schadensvorderung des Vermieters abwehren, da kein Beweis für die Schuld des Mieter erbracht werden kann.

Gruß

BHS-Huber

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Was sind den „Macken“? Gebrauchsspuren und Abnutzung sind normal und würde ich nicht beachten. Schäden sind da schon was anderes dafür wird man aufkommen müssen. Ich würde es erstmal mit dem Übergabeprotokoll versuchen alles abzulehnen, - Schäden schon vorhanden, der Rest ist normaler Verschleiß. Wenn nichts geht kann man sich immer noch vergleichen.

Gruß connection

Hi,

Bzw. die Haftpflichtversicherung wird die unberechtigte
Schadensvorderung des Vermieters abwehren,

Das für den Versicherungsnehmer, notfalls auch gerichtlich, kostenlos.

da kein Beweis für die Schuld des Mieter erbracht werden kann.

Gruß Keki

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Das für den Versicherungsnehmer, notfalls auch gerichtlich,

kostenlos.

Gruß Keki

Sternchen für die absolute Erläuterung,danke

Gruß

BHS-Huber