Mietrecht - Auskunft an den Vermieter bei bestehendem Mietverhältnis

Liebe Experten!

Ich lebe seit 2001 in einer Mietwohnung.
Mietvertrag besteht auch seit der Zeit, noch geschlossen mit dem „Altvermieter“.
Nun, nach zwei Todesfällen ist der Enkel der Vermieter.
Ich zahle per Dauerauftrag stets pünktlich die Miete!
So nun zur Frage:
Er hat mich gebeten ein Schreiben auszufüllen, worin er einige Auskünfte haben möchte:
Neben pers. Daten um Namen,. Anschrift. Bankverbindung alles ok.
Staatsangehörigkeit … na von mir aus auch.
Aber:

  • Ausweisart und -Nummer
  • Arbeitgeber
  • seit wann Arbeitsverhältnis
  • Gehalt
  • Nebeneinkü+nfte, falls vorhanden

Was bitte hat ihn dies anzugehen?
Bin ich ihm gegenüber auskunftspflichtig?

Bitte um rasche Antwort,

Vielen lieben Dank!
*spinturn*

Bin ich ihm gegenüber auskunftspflichtig?

Nein, natürlich nicht_._ Da der Vermieter aber anderer Meinung ist, soll er die Rechtsgrundlage für diesen Unsinn benennen.

Moin!
Es ist immer recht schwierig, wenn Erben jetzt denken, sie müßten die Welt wieder zurecht rücken…
Nein, Fragen dieser Art gibt es manchmal VOR Beginn einer Vermietung, damit der VM sich ein Bild machen kann, ob der künftige Mieter solvent ist.
Sagen sie ihm, daß das gegen den Datenschutz verstößt, denn auch Sie haben ein Recht auf Vertraulichkeit IHRER eigenen Daten.Und wenn er denkt, Mietgesetze neu erfunden zu haben, lassen Sie sich die Rechtsgrundlage zeigen.
Frohes FestMK

Vielen Dank für eure/ Ihre Antworten!
Viele Grüße,
*spinturn*