Mietrecht Aussenanbringung von Thermometer

Um ein normalen Sender für eine Wetterstation im äusseren Bereich eines Fensters anzubringen, ist hierzu
die Einwilligung des Vermieters nötig.

Wer viel fragt, geht viel irr.
Wer bohrt, macht sich uU Schadenersatzpflichtig.
Also mit einem Klebestreifen in die Fensterlaibung oder an eine andere nicht sichtbare Stelle geklebt und man kann es jederzeit wieder ablösen, somit ist das Problem keines mehr.
Rechtlich dürfte der Vermieter durchaus ein Mitspracherecht haben. Ob er es aber überhaupt untersagen darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

vnA