Mietrecht - außerordentliche Kündigung bei Sanierung der Wohnung aufgrund großflächigem Schimmelbefall

Hallo!

Ich würde gern aus meiner Wohnung komplett ausziehen, da es ständig Probleme mit Heizungsschäden und Schimmelbefall gibt.

Im November letztes Jahr musste ich nach einem Heizungswasserschaden die Wohnung bereits schon einmal für 3 Wochen mit meinem 5-jährigen Sohn räumen. Die Hausverwaltung und die Gebäudehaftpflichtversicherung haben uns null finanziell und organisatorisch unterstützt.

Jetzt im Januar ein neuer Wasserschaden mit großflächigem Schimmelbefall. Ich hatte im Januar auch ständig Migräne und war permanent erschöpft, obwohl ich große Mengen Vitamin D geschluckt habe. War auch bei meiner Hausärztin aus diesem Grund. Ende Januar kroch der Schimmel die Wände hoch. Die Wohnung wurde für unbewohnbar erklärt vom Gutachter und wird aktuell saniert.

Eine Ersatzwohnung konnte man für uns nicht bereitstellen, ich musste mich für ca. 2 Monate in einer Pension einmieten, die mehr als das doppelte pro Monat kostet. Für die zusätzlichen Übernachtungskosten soll nun zum 2. Mal meine Hausratversicherung aufkommen. Ich habe wieder Unkosten, weil meine Hausrat keine hohe Summe für solche Schadensfälle zahlt. Ich durfte zwar die Miete für die alte Wohnung aussetzen, aber trotzdem zahle ich zu.

Jetzt habe ich ein Angebot für eine Wohnung in der Nachbarschaft, in die ich bereits Ende diesen Monats einziehen könnte.

Kann ich zum Monatsende außerordentlich kündigen?

Wer kann mir eine fundierte rechtliche Auskunft geben?

Viele Grüße
Dinah

Huhu,

bei so was bitte vor Ort fachliche Unterstüzung hohlen, wenn man Liest, dass die Hausrat (was hat die denn damit auch zu tun) aufkommen soll, oder man die Pension selber Zahlt ect. hat man in diesen Bereich nicht das nötige wissen um alleinen etwas durchzusetzen.

Hallo,
falls ordentliche Kuendigung (sicher, stressfrei) den jetzt guenstigen Termin dritter Tag des Monats nicht verstreichen lassen, Kuendigung gleich zum Vermieter TRAGEN nicht senden.
Gruss Helmut

Hallo!

Hausratversicherung zahlt das nicht, was erzählst du denn da ?
Die würde durch Wasserschaden unbrauchbar gewordene Möbel ersetzen.

Aber natürlich nicht Notunterkunft in Ersatzwohnung oder Pension.

Zahlen muss der Vermieter. Er ist rechtlich dafür verantwortlich, das die Wohnung nutzbar und bewohnbar ist.
Dazu ist er übrigens auch versichert, damit er nicht auf solchen Schäden sitzenbleibt.

Du musst Dich unbedingt rechtlich beraten lassen, Mieterverein, Verbraucherberatung oder Anwalt .

Ja, natürlich kann man bei unbewohnbarer Wohnung auch fristlos kündigen und hätte dann auch Anspruch auf Schadenersatz für Umzugskosten, Mehrkosten Miete und anderes.
Der Vermieter hat es ja rechtlich zu vertreten das die Wohnung so aussieht, das man darin nicht mehr wohnen kann. Also muss er für alle entstehenden Kosten haften.
Auf ein Verschulden des Vermieters kommt es nicht an. Er kann ja nichts für Rohrbruch oder Wasserschaden. Ändert aber nichts daran, dass er zahlen muss.

Das man keine Miete zahlt ist ja nun selbstverständlich. Das reicht aber nicht, wenn man mit dem gesparten Geld keine Ersatzwohnung finanzieren kann.

Da hat die Verwaltung ja wieder den richtigen Mieter gefunden, ängstlich und eingeschüchert.

MfG
duck313

Genau das was du auch sagst im Bezug auf die Pension denn der kontext ist

Ist ja nicht zu fassen was der Vermieter da abzieht!
Sofort einen Anwalt für Mietrecht kontaktieren!
Der soll die fristlose Kündigung schreiben und gleichzeitig die Schadensersatzforderung incl. der vom November an den VM raus schicken!
Die neue Wohnung mieten, umziehen, alles Weitere dem Anwalt überlassen und gut ist´s.
ramses90

Hallo Duck,

das Problem ist die Gebäudehaftpflichtversicherung, die behauptet, Übernachtungskosten wären nicht versichert. Die Hausverwaltung, das sind alles Pappnasen, die keine Ahnung haben.

Man kann sowas schon auch über die Hausrat versichern, aber die wenigsten tun es.

Ich streite mich schon seit Monaten mit meiner Hausverwaltung rum, aber ohne Anwalt wird das wohl echt nichts. Wollte mir das Geld halt sparen. Hab meine Rechtsschutz blöderweise gerade gewechselt und momentan keinen Versicherungsschutz.

Grüße
Dinah

Hi,

wie so oft werden hier meist mieterfreundliche Einschätzungen abgegeben, die mit der geschilderten Lage nur bedingt zu tun haben.

Es ist ja verständlich, weil man sich hier schneller Sternchen und Wohlwollen sichern kann. Nur nutzen diese solidarischen „Beileidsbekundungen“ im Ernstfall wenig und dienen eher der Seeelenmassage :), die auch mal ganz gut tut. :wink:

1.)
Unklar ist hier was für ein Wasserschaden vorliegt. Bei dieser Beschreibung kann das alles mögliche sein.

2.)
Wer hat den Schaden verursacht?

3.)
Wann wurde dem Vermieter der Wasserschaden gemeldet?
Wie groß (in qm) war der Schimmelbefall als der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt wurde?

4.)
Hatte die Mieterin vor Einzug in der Wohnung schon einen Wasserschaden oder Schimmelbefall?

Bei der Schadenshaftung gilt, das der Verursacher herangezogen wird. Der Verursacher trägt alle Kosten, auch für Ersatzwohnraum. Gibt es keinen Verursacher, tritt die Gebäudeschadensversicherung ein, sofern der Vermieter eine abgeschlossen hat.

Der Mieter beteiligt sich an dem Schadensersatz, wenn er nicht umgehend den Schaden meldet. Wenn der Mieter also schuldfrei ist und den Schaden sofort gemeldet hat, dann hat der Mieter seine Obhutspflicht erfüllt und ist somit aus der Haftpflicht und den Kosten heraus.

Alles andere führt dazu, das der Vermieter die Kosten der Schadensbehebung beim Mieter ganz
(wenn aus Mieterwohnung heraus der Wasserschaden mit Folgeschäden z.B. Schimmelbefall entstand),
oder teilweise
(wenn Mieter zu spät meldet)
einfordern kann, aber nicht muss.

Wenn der Schimmelbefall erst im größeren Ausmaß gemeldet wird, liegt alleine darin schon eine Obhutspflichtverletzung vor. Daraus folgt mindestens eine Teilschuld, die so groß ist, wie die Kosten, die durch die Verzögerung entstanden sind. Der Vermieter kann dann eine Rechnung schreiben und die Kaution dafür einsetzen.
Zu den Kosten zählt auch der Mehraufwand durch einen Ersatzwohnraum.
Meist streiten sich dann beide Parteien darüber. Oft ist die Folge daraus, das der Mieter freiwillig auszieht. Der Grund mag in der mangelden Einsicht eines (Teil-) Schuldanerkenntnis liegen.
Stichwort: Der Mieter meint zueist, er hat und bekommt immer Recht, wie es oft in den Medien kultiviert wird.

Anmerkung zu den gesundheitlichen Aspekt:
Es sind bislang keine Krankheitsbilder bekannt, die von normalem Wandschimmelbefall verursacht wurden. Es handelt sich also um ein „Noceboeffekt“ (das Gegenteil von Placebo).
Man könnte dies ähnlich eines Phantomschmerzes einschätzen.

Es ist mir bislang auch nur eine Krankheit bekannt, die durch Wandschimmel sich verstärkt kann, nicht muss. Diese wurde hier aber nicht vorgetragen.

Ich hoffe ein wenig Licht in die Frage gbebracht zu haben, auch wenn der Text wenig zur positiven Seelenmassage einiger Leser beigetragen hat. :slight_smile:

Hallo Leo,

Zum Glück trifft uns als Mieter (ich und mein 5 Jahre alter Sohn) hier eindeutig keine Schuld. Der erste Wasserschaden entstand, weil nach Reparatur eines Lecks in der Heizungsanlage in der Nachbarwohnung und meiner Wohnung Wasser aus der Heizung ausgetreten ist. Ursache war bei mir ein defektes Ventil, beim Nachbarn hat sich das ganze Heizungsrohr gelöst.

Ich hatte am Vorabend um Abhilfe gebeten, da die Heizung nicht funktionierte und wurde gar nicht informiert, ob und wann sich jemand kümmert. Das ist prinzipiell so mit unserer Hausverwaltung. Wir Mieter erhalten keine Rückmeldung. Nur auf meine Nachfrage hin, habe ich vom ausgetretenen Wasser bei meinem Nachbarn erfahren. Als ich der Hausverwaltung daraufhin angeboten habe, sofort von Arbeit nach Hause zu fahren, um nachzuschauen, ob in meiner Wohnung auch Wasser ausgetreten ist, wurde mir versichert, dies wäre nicht so.

Am späten Abend kam ich heim. Da stand bereits das ganze Wohnzimmer unter Wasser… Natürlich habe ich sofort überall Handtücher ausgelegt und war die halbe Nacht mit der Oberflächentrocknung beschäft. Ich habe am nächsten Morgen sofort den Schaden angezeigt. Ein Monteur hat den Fehler dann gefunden und mir bestätigt, dass das Ventil kaputt war und mich keine Schuld trifft. Allerdings erklärte er mir auch, unter meinem Laminat würden Unmengen an Wasser stehen… Ich fragte bei der Hausverwaltung nach, wie es nun weitergeht und wurde an den Chef verwiesen. Sprach im auf den AB. Aber wieder kein Rückruf. Am nächsten Tag habe ich schriftlich um Rückmeldung gebeten und eine Frist gesetzt. Spätabends 4 Tage später der Anruf, sie hätten gerade viel zu tun und würden zeitnah einen Gutachter bestellen. Das hat dann auch noch einmal ca. 1 Woche gedauert. Bis Beginn des Trocknungsprozess vergingen mind. 3 Wochen.

Auf die Frage, wer die Kosten für eine Ausweichunterkunft trägt, wurde mir erklärt, es sei doch nicht notwendig auszuziehen.

Flur und Wohnzimmer mussten jedoch komplett ausgeräumt werden. Wohin mit den Möbeln? Keine Unterstützung. Wir haben alles bei netten Nachbarn und ins Kinderzimmer gestellt. Nirgendwo wäre mehr Platz zum Schlafen gewesen. Als ich Fotos schickte, um zu zeigen, dass in unserer 2 Zimmer Wohnung kein Platz zum Schlafen ist, wurde mir einfach nur geschrieben, ich müsse mich selbst kümmern, Übernachtungskosten wären nicht versichert und ob etwa der Chef der Hausverwaltung persönlich für die Kosten aufkommen solle.

Hab mich also um alles selbst gekümmert und da meine Hausratversicherung nicht die vollen Kosten erstattet hat, anteilig die Miete gekürzt. Trotzdem habe ich ca. 200 Euro draufgezahlt.

Der nächste Wasserschaden Ende Januar entstand aufgrund eines Lecks im Heizungsrohr unter meinem neu verlegten Laminat im Wohnzimmer. Der Hausverwaltung war seit Wochen bekannt, dass die Heizung im Dezember und Januar ständig einen Druckabfall aufwies. Bei meiner Nachbarin schräg unter mir tropfte es aus der Decke. Erst als bei mir der Schimmel die Wände hoch kroch und ich dies sofort anzeigte, wurde der Fehler ordentlich ausgelesen und gefunden.

Diesmal kam der Gutachter innerhalb von 6 Tagen und die Wohnung wurde für unbewohnbar erklärt. Wo ich und mein 5 jähriger Sohn untergebracht werden könnten? Wir haben keine leere Wohnung für Sie. Melden Sie sich, wenn Sie was gefunden haben. Sie müssen keine Miete mehr zahlen, aber zusätzliche Übernachtungskosten und Transportkosten für einen Umzug können nicht erstattet werden, da nicht versichert. Wieder musste ich alles selbst organisieren. Es war nicht einfach, eine Unterkunft zu finden, aber nach 2 Tagen herumtelefonieren fand ich eine. Natürlich doppelt so hohe Kosten im Monat, da es sich um eine möblierte Fewo handelt. Innerhalb weniger Tage packte ich alles, schleppte meine Möbel wieder ins Kinderzimmer und zog aus. Den Auszugstermin gab ich mehr als 1 Woche vorher bekannt. Nach unserem Auszug verstrichen 10 Tage, bis die ersten Arbeiten begannen. Obwohl das Ingenieurbüro den Beginn der Sanierung für den Montag nach unserem Auszug (Samstag) angesetzt hatte.

Aufgrund des ganzen Stresses im November hatte ich bereits richtig Probleme auf Arbeit, da ich in der Hauptsaison nicht die volle Leistung erbringen konnte. Meinen Job habe ich dann auch verloren. War oft erschöpft und gestresst. Ich habe übrigens eine Schimmelpilzallergie und auch wenn ich nicht übervorsichtig bin, aber wenn man offensichtlich wochenlang in einem Zimmer geschlafen hat unter dessen Fußboden großflächig Schimmel war, also gesund ist das bestimmt nicht. Es war eine Fläche von ca. 30 qm betroffen…

Reicht das für eine außerordentliche Kündigung? Wie begründe ich diese am besten?

Viele Grüße
Dinah

Ach, was ich vergessen habe. Die Sanierung arbeiten werden noch bis ca. Ende April andauern.

Hi,

da die Verwaltung mauert bleibt nur Rechnungen zu schreiben, dann zu mahnen und die Durchsetzung einem Mahnverfahren, oder dem Rechtsanwalt, zu überlassen. Form siehe Internet.

Allergie gegen Schimmel? Ist das so erwiesen, Link???
Der Schimmelpilz ist weit älter als die Menschheit. Wenn also unsere Vorfahren nicht immun gegen Schimmel wären, gäbe es uns heute nicht.

Das mit dem Job tun mir leid.

lg