Mietrecht: Auszug vor Mietende

Hallo,

eine Frage, habe einen auf drei Jahre befristeten Wohnungsmietvertrag. Gibt es da die Möglichkeit auch vor dem Mietende auszuziehen (Nachmieter, normale Kündigungsfrist)??

Danke für die Antworten!

Angie

Hallo Angie,

eine vorzeitige Vertragsaufhebung eines Zeitmietvertrages ist möglich. Zwischen Mieter und Vermieter muss die Aufhebung des Vertrages schriftlich vereinbart sein.

In der Vertragsaufhebung können die Bedingungen vereinbart werden, die zur Vertragsaufhebung führen. Dies kann durch eine vereinbarte Nachmieterstellung, der Zahlung einer Ablösesumme oder einfach einer vom Vermieter anerkannten Beendigung des Mietverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt ohne Voraussetzungen geschehen.

Bitte im Mietvertrag nachprüfen, ob etwas bis zu § 10 des Mietvertrages möglicherweise auch eine Klausel besteht, wenn das Mietverhältnis vorzeitig beendet wird, der Mieter eine Monatsmiete zu zahlen hat ( steht oft in Mietverträgen verschiedener Haus- und Grundeigentümervereine) . Auch prüfen, ob im Vertrag nicht sogar steht, dass durch Nachmieterstellung das Mietverhältnis beendet werden kann.

Eine normale Kündigung ist in einem Zeitmietvertrag nicht möglich.

Gruss Günter

eine Frage, habe einen auf drei Jahre befristeten
Wohnungsmietvertrag. Gibt es da die Möglichkeit auch vor dem
Mietende auszuziehen (Nachmieter, normale Kündigungsfrist)??