Mietrecht, Badrenovierung

Moin moin,
betrift das aktuelle Mietrecht.

Ich möchte gern unser Bad durch unseren Vermieter (Baugenossenschaft) komplett sanierenen, neu machen lassen.

Dies ist auch möglich, würde aber aufgrund der Aufwertung dazu führen, dass sich die Miete „grundsätzlich“ um einen festen Betrag erhöht.

Ich habe gehört, das es ab dem 01.01.2015 ein Gerichtsurteil gibt, welches den Aufwand für die Komplettrenovierung im Rahmen einer Finanzierung darstellt.

Soll heißen, wir bezahlen für einen vereinbarten Zeitraum einen höheren Betrag an Miete, wenn das Bad dann durchfinanziert ist, reduziert sich die Miete wieder.

Stimmt dass, wo kann ich das nachlesen, oder ist das leider nur eine Ente.

MfG aus Berlin Principster

Hallo,

ein solches Gerichtsurteil aus diesem Jahr ist mir nicht geläufig und ein Gerichtsurteil kann nicht zum 1.Jan. 2015 als Urteil gültig werden, wohl aber ein Gesetz.

Aber auch dies ist mir nicht geläufig; ich hätte es eigentlich „mitbekommen“.

lG

Huhu,

darüber habe ich nichts gehört, generell gilt aber, dass die Parteien Mieter und Vermieter einen Vereinbarung treffen können.

Fragt sich nur was für den Mieter günstiger ist. Denn das ist abhängig von der Mietdauer ob die Umlage Modernisierung oder die Zahlung eines Nennbetrages besser ist.

cu

Hi,

das, an was Du Dich hier erinnerst, ist Bestandteil des Koalitionsvertrages!
Darin ist vorgesehen, dass Vermieter in Zukunft nur noch maximal zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter abwälzen können sollen und zwar nur so lange, bis die Investitionen abbezahlt sind.

Genauer kannst Du’s zum Beispiel hier nachlesen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mieten-maa…

Wann das zum geltenden Recht werden soll weiß ich leider nicht.

Viele Grüße
Stefanie