Moin moin,
betrift das aktuelle Mietrecht.
Ich möchte gern unser Bad durch unseren Vermieter (Baugenossenschaft) komplett sanierenen, neu machen lassen.
Dies ist auch möglich, würde aber aufgrund der Aufwertung dazu führen, dass sich die Miete „grundsätzlich“ um einen festen Betrag erhöht.
Ich habe gehört, das es ab dem 01.01.2015 ein Gerichtsurteil gibt, welches den Aufwand für die Komplettrenovierung im Rahmen einer Finanzierung darstellt.
Soll heißen, wir bezahlen für einen vereinbarten Zeitraum einen höheren Betrag an Miete, wenn das Bad dann durchfinanziert ist, reduziert sich die Miete wieder.
Stimmt dass, wo kann ich das nachlesen, oder ist das leider nur eine Ente.
MfG aus Berlin Principster