Hallo,
da dein Vermieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat, kannst du ihn auch nicht in die Pflicht nehmen. Mietminderung ist alos nicht drin.
Straßenbau und Brückensanierung dienen dem Allgemeinwohl, deshalb müssen die unvermeidbaren Beeinträchtigungen wie Schmutz, Lärm und Behinderungen hingenommen werden.
Lärm
Der Baustellenbetrieb muß die Sonn-und Feiertagsruhe und die Nachtruhe beachten. Ansonsten Bedarf es einer Sondergenehmigung.
Die Nachtruhe geht bis morgens um 6 Uhr. Der Betrieb hält sich also daran. Kein Anlaß zur Klage.
Schmutz
ist bei Baumaßnahmen unvermeidbar. Gefährlicher Schmutz ist allerdings zu beseitigen, z.B. übermäßiger Matsch auf Fahrbahnen unter Verkehr.
Behinderungen
Unvermeidbare und zumutbare Behinderungen müssen hingenommen werden.
Dazu gehört auch das Parken außerhalb der Baustelle. So weit zwischen Haus und Parkplatz laufen, wie andere Menschen in überfüllten Städten es täglich müssen gilt als zumutbar.
In aller Regel sind die Bauleute und die zuständigen Behörden immer bemüht den Anlieger nicht zu stark zu belasten, da,mit Frieden herrscht, aber Sanieren kann man eben nicht mit dem Zauberstab.
In der Baupraxis gibt es zwei vorgehensweisen.
- Man berückasichtigt alle möglichen Bürgerinteressen und nimmt dafür eine längere und teurere Bauphase in Kauf. Länger, weil dann die Behinderungen nicht auf der Anlieger, sondern auf der Bauseite liegen. Und teuerer, weil die öffentliche Hand als Auftraggeber der Baufirma den durch die Behinderungen erhöhten Aufwand bezahlen muß.
- Man mutet dem Anlieger täglich lange Bauzeiten und sonstige Behinderungen zu und ist dafür in kürzmöglichster Zeit fertig.
Genau das passiert offenbar vor deiner Haustür.
Dir mag es als endlos lange und belästigend erscheinen, aber du kannst froh sein, wenn die Bauzeit z.B. nur 4 statt 6 Monate dauert.
Also Augen zu und durch! Dafür hat du dann bald eine neue Straße vor deiner Haustür, die dann leiser und schmutzärmer ist als die bisherige.
Vom Vermieter kannst du nichts verlangen und gegen die Baumaßnahme kannst du auch nichts tun.
Deine einzige Chance ist, dich als netter Anlieger freundlich bei der Bauleitung vor Ort zu erkundigen, ob Sie irgendwelche Möglichkeiten sehen, dir die Zufahrt zu deiner Wohnung zu ermöglichen. Wenn es der Bauablauf und der Kostenaufwand zuläßt ist vielleicht etwas möglich.
Gruß Steffi