Mietrecht Baustelle vorm Haus

Hallo, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!

Und zwar wir sind wir im Februar umgezogen, Mitte März wurde nun vor unseren Haus eine Baustelle eröffnet die mittlerweile immer Größer geworden ist (Schönwetter bedingt) jetzt ist es soweit das man auf unserer Straße gar nicht mehr lang fahren kann geschweige denn irgend wo Parken. Außerdem beginnt früh um 6 der Baulärm und hört irgend wann abends auf. Auf der Straßenseite braucht man bei schönen (sonnigen Wetter) gar nicht mehr die Fenster öffnen weil man dann nur am Putzen ist zwecks Baudreck! Die Baustelle wird sicherlich noch ne weile gehen weil die auch noch eine Brücke renovieren wollen. Kann ich da eine Mietminderung fordern oder ist das zwecklos und ich müsste mich da auf`m Gericht Jahrelang Rum streiten? Gibt es irgend wo ein Urteilsspruch, kann man irgendwo ein Vordruck downloaden, was muss im Brief drin stehen, auf was kommt es an und wie viel % kann man verlangen?

Danke im Voraus

Hallo,

da dein Vermieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat, kannst du ihn auch nicht in die Pflicht nehmen. Mietminderung ist alos nicht drin.

Straßenbau und Brückensanierung dienen dem Allgemeinwohl, deshalb müssen die unvermeidbaren Beeinträchtigungen wie Schmutz, Lärm und Behinderungen hingenommen werden.

Lärm
Der Baustellenbetrieb muß die Sonn-und Feiertagsruhe und die Nachtruhe beachten. Ansonsten Bedarf es einer Sondergenehmigung.
Die Nachtruhe geht bis morgens um 6 Uhr. Der Betrieb hält sich also daran. Kein Anlaß zur Klage.

Schmutz
ist bei Baumaßnahmen unvermeidbar. Gefährlicher Schmutz ist allerdings zu beseitigen, z.B. übermäßiger Matsch auf Fahrbahnen unter Verkehr.

Behinderungen
Unvermeidbare und zumutbare Behinderungen müssen hingenommen werden.
Dazu gehört auch das Parken außerhalb der Baustelle. So weit zwischen Haus und Parkplatz laufen, wie andere Menschen in überfüllten Städten es täglich müssen gilt als zumutbar.

In aller Regel sind die Bauleute und die zuständigen Behörden immer bemüht den Anlieger nicht zu stark zu belasten, da,mit Frieden herrscht, aber Sanieren kann man eben nicht mit dem Zauberstab.

In der Baupraxis gibt es zwei vorgehensweisen.

  1. Man berückasichtigt alle möglichen Bürgerinteressen und nimmt dafür eine längere und teurere Bauphase in Kauf. Länger, weil dann die Behinderungen nicht auf der Anlieger, sondern auf der Bauseite liegen. Und teuerer, weil die öffentliche Hand als Auftraggeber der Baufirma den durch die Behinderungen erhöhten Aufwand bezahlen muß.
  2. Man mutet dem Anlieger täglich lange Bauzeiten und sonstige Behinderungen zu und ist dafür in kürzmöglichster Zeit fertig.
    Genau das passiert offenbar vor deiner Haustür.

Dir mag es als endlos lange und belästigend erscheinen, aber du kannst froh sein, wenn die Bauzeit z.B. nur 4 statt 6 Monate dauert.
Also Augen zu und durch! Dafür hat du dann bald eine neue Straße vor deiner Haustür, die dann leiser und schmutzärmer ist als die bisherige.
Vom Vermieter kannst du nichts verlangen und gegen die Baumaßnahme kannst du auch nichts tun.

Deine einzige Chance ist, dich als netter Anlieger freundlich bei der Bauleitung vor Ort zu erkundigen, ob Sie irgendwelche Möglichkeiten sehen, dir die Zufahrt zu deiner Wohnung zu ermöglichen. Wenn es der Bauablauf und der Kostenaufwand zuläßt ist vielleicht etwas möglich.

Gruß Steffi

Hallo Fritzax,
google mal nach hanhoerster.de.
Die Gerichte entschieden, daß man zwischen 0 und 60% !!mindern darf.
Der Vermieter kann ja nichts für den Baulärm und Schmutz.
Ich persönlich würde höchstens 20% mindern, aber erst schriftlich ankündigen.
Kauf Dir doch paar Ohrstöpsel oder setz Kopfhörer auf.
Gruss Huftier

Leider kann ich dir da keine Antwort geben.So genau weiß ich das auch nicht.Vielleicht können Sie sich erst mal ans Amt wenden,oder Die Gemeinde.Und sehen,was die dazu sagen.Oder gleich mal ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt machen.Weiß nicht,ob das auch über die Rechtschutz geht,sollten Sie eine haben.Oder Sie kennen jemand,der das für Sie macht???
Wünsche trotzdem frohe Ostern.LG Sonja

hallo, ich kann leider nicht helfen

Hallo,

Bin dafür leider kein Experte.

LG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also ist das eine öffentliche Baustelle, bzw. von der Stadt…
Ob man dann bei seinem Vermieter, der ja nichts für die Baustelle kann,
Mietminderung verlangen kann, weiß ich nicht. Hätte er selber Baumaßnahmen
beauftragt, dann könnte man definitiv Mietminderung verlangen. Dafür gibt es
Tabellen im Internet, die eine prozentuale Auskunft geben.
Wusste der Vermieter denn schon vorher, dass dort eine Baustelle sein wird und
hat es verschwiegen, um die Wohnung schneller vermieten zu können, kann man
bestimmt was machen, denn solche Baumaßnahmen werden eigentlich vorher
angekündigt (Ausnahme natürlich Notfälle, wie einem Wasserrohrbruch, o.ä.), und
demnach hätte er sie vorwarnen müssen.

Am besten wenden Sie sich an den Deutschen Mieterbund, die haben Anwälte, die
einem verbindliche Auskünfte geben können und auch den gesamten
Schriftwechsel für Sie erledigen! Das wird definitiv weniger teuer als ein Anwalt für
einen Gerichtsstreit zu zahlen. Und sie haben den Ärger erstmal von der Backe…
Viel Erfolg…