darf der vermieter jede veränderung auf einem frisch renovierten balkon in einem denkmalgeschützen MFH untersagen? falls ja, gilt dies auch für haken in einer nicht-weißen wand für eine wäscheleine + sonstige kleinere befestigungen etc.? was ist erlaubt, was nicht? man zahlt ja miete und will doch dort auch wohnen + leben …
ich würde mich über kompetente hinweise sehr freuen!
bauliche Veränderungen am Balkon sind dann in jedem Fall im Mietrecht vertragswidrig und zu unterlassen, wenn die Gesamtansicht des Gebäudes (Fassade) beeinträchtigt wird oder in die Bausubstanz eingegriffen wird.
Jetzt könnte man natürlich weidlich darüber streiten, ob „kleinere Anbringungen“ schon ein Eingriff in die Bausubstanz darstellen, aber ggf. halten VM von einer Leine flatternde Wäsche schon als Beeinträchtigung der Fassade.
Nichtsdestoweniger darf ein Mieter durchaus Wäsche auf dem Balkon trocknen, wahrscheinlich wird der Frieden durch einen Wäscheständer aber deutlich leichter erhalten bleiben.
Evtl. Schäden an der Fassade müssten bei Auszug beseitigt werden, ob dies so einfach gelingt ist fraglich, daher ist es denkbar, dass man lieber nicht bohren, hämmern und schrauben sollte.