Mietrecht bei angegliedertem Parkplatz

7-stöckiges Mietshaus mit einem angegliederten, hinter dem Haus befindlichen großen Parkplatz, auf dem immer mehrere Plätze frei sind und zu dem offen, ohne Tor oder Schranke, Zufahrt besteht. Kleines Schild mit „Privatparkplatz“ an der Einfahrt. Keine durch Namen oder Nummern gekennzeichneten Stellplätze. Ich bin Mieter im Haus, habe aber kein eigenes Auto. Im Mietvertrag wird die Nutzung nicht geregelt, ich zahle keine Miete für einen Stellplatz.
Fragen:
Darf ich Freunden, die für mich schwere Einkäufe fahren, gestatten, auf diesem Parkplatz für die Zeit ihres Besuches zu parken? Und kann Nachbar X Anspruch auf „seinen“ (ungekennzeichneten) Platz erheben? Kann Nachbar X mir die Nutzung des Parkplatzes allgemein und komplett untersagen?

Guten Morgen Schmö
das Schild „Privatparplatz“ zeigt schon an, dass nur Hausbewohner dort parken dürfen. Um ganz sicher zu sein, rate ich dir, die Hausverwaltung anzurufen um nachzufragen inwieweit Besucher von Bewohnern den Platz nutzen dürfen.
Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich.
Liebe Grüße
Heike

Dank: Mietrecht bei angegliedertem Parkplatz
Vielen Dank für die Antwort, schade, dass es dazu noch keine allgemeine Reglung gibt. Ich dachte, ich wohn´ hier - also darf ich. Hihi. Ich bin hier seit 01/11 neu, wissen Sie, man „erzieht“ mich hier grade. Motto: „Ich wohne schon seit 30 Jahren in diesem Haus, und Siiiie…“
Es erschwert die Kommunikation mit meinem nervigen NAchbar X, der gern § „gedruckte Paragraphen“ befolgt und den es am meisten nervt, dass ich einen Parkplatz nutzen lasse, aber nichts zahle (!!!), aber er zahlt(!!!) Sie erahnen evtl die Litanei dieser Sorte Nachbar.
Ich habe jetzt eine sehr höfliche Email formuliert, in dem ich meine Hausverwaltung nicht um Erlaubnis frage, sondern sie bitte, mir eine „schriftliche Erlaubnis zum Freunde dort parken lassen dürfen“ zuzusenden. Wenn das nicht klappt, dann muss ich wohl doch eine Erlaubnis anmieten.

Ich möchte Ihnen danken.