Mietrecht bei Auszug: Mietkaution einbehalten

Hallo, ich habe ein Problem mit dem Vermieter meiner letzten Wohnung.

Er will mir die Kaution nicht raus geben und verlangt sogar das ich noch etwas nachzahle.

Zum einen will er knapp 250 Euro für drei defekte Jalousien haben die er ersetzt hat, wobei diese schon beim Einzug einen deutlich abgenutzten eindruck hatten und während meiner Mietzeit kaputt gegangen sind.

Dann möchte er noch für die 4 Dachfenster die in der Wohnung waren 300 Euro haben, weil er die Fensterrahmen nachstreichen ließ.
Die 300€ ergeben sich aus 50€ Materialkosten (Lack, Schleifpapier, etc.) und 250€ weil ein anderer Mieter die Fenster für ihn lackiert hat: 25 Stunden à 10,00€ (wobei ich mich frage wie man auf 25 Stunden Arbeitszeit kommt bei 4 Fenstern anschleifen und lackieren).
Diese Arbeiten wurden nicht mit mir abgesprochen, ich hätte das auch selber machen können und müsste nicht 250€ Lohn zahlen, zudem waren die Rahmen schon beim Einzug recht abgenutzt.

Und das beste: Obwohl ich Fristgerecht gekündigt habe, verlangt der Vermieter von mir ~90€ dafür das er auf einer Immobilienseite im Internet eine Anzeige für 3 Monate geschaltet hat.
Dazu hat er noch geschrieben das er aus Kulanz die Hälfte der Kosten von dieser Anzeige übernimt (d.h. er hat 180€ für die 3 Monate die die Anzeige lief gezahlt).

Ich frag mich jetzt ob das alles Rechtens ist, vor allem da die 300€ von den Fensterrenovierungsarbeiten meiner Ansicht nach zu hoch ist und ich nichtmal gefragt wurde ob ich es selber machen wolle, sondern einfach fremd vergeben wurde wodurch 250€ Lohn anfallen.

Und das mit der Anzeige kann einfach nicht sein das ich da was zahlen muss…geht mich doch nix an wo der ne Anzeige schaltet.

Hallo!

Das klingt reichlich verzwickt.

Da scheint es wohl eine krasse Schieflage in eurer Kommunikation nun zu geben.

Ich werde Dir so weit ich kann Deine Fragen beantworten.

Zum einen kann die Kaution laut Recht bis 6 Monate nach Auszug zurück gehalten werden. Dies ist für irgendwelche Schäden durch den Mieter generell so gedacht.

Allerdings muß Dir die Möglichkeit eingeräumt werden, Schäden selbst zu beheben.

Jetzt geht aus Deiner Anfrage nicht hervor, wie das mit der Schlüsselübergabe gelaufen ist. Ob diese Schäden, die der Vermieter reparieren ließ, da bemängelt worden sind. Und zwar von euch beiden gemeinsam. In diesem Zusammenhang wird dann auch geregelt, wie es mit der Schadensbeseitigung läuft. Wer was übernimmt; welche Frist und so weiter.

Was die Jalousie betrifft: Als Mieter bist Du verpflichtet, Schäden am besten schriftlich, dem Vermieter zu melden. Jalousien gehören zur Wohnung, sind also Sachen des Vermieters.
(Wobei ich jetzt auch nicht weiß, was unter defekt hier gemeint ist. Wenn es sich zum beispiel um nen ollen Rolladengurt handelt, würde ich den selbst auswechseln.) Einiges bezüglich Reparaturen ist auch im Mietvertrag geregelt. Sollte es. Wenn nicht, dann braucht es Dich gar nicht zu interessieren.

Dann die Sache mit dem Inserat: Das ist Bullshit!!! Die Kosten sind ganz klar Sache des Eigentümers.

In Deinem Fall zu etwas zu raten, ist schwierig. Ich weiß nicht, wie hoch die Kaution tatsächlich war. Ich kann mich allerdings dran erinnern, dass ich seit 20 Jahren auf 16 DM warte vom damaligen Vermieter.
Damals war ich sehr klamm und habe um jede Mark gekämpft. Hat mir viele Magenschmerzen eingebracht. Heute würde ich ganz klar die Kosten-Nutzen Frage stellen. Weil mir meine Gesundheit wichtiger ist.

Vermieter wie es dieser zu sein scheint, sind leider keine Seltenheit. Deshalb sichere ich mich immer ab. Schlüsselübergabe mit Zeugen. Und alle Mängel bei Einzug fotografieren.

Versuche es mit einer schriftlichen Aufforderung an Deinen Vermieter.

Wenn es nicht hilft, brauchst Du rechtlichen Beistand.

Ich wünsche Dir alles Gute.