Habe Probleme mit meiner Mitbewohnerin und würde gern kündigen. Jetzt sagte mir jemand das ich gar nicht kündigen könnte bzw ich dann trotzdem weiter die Hälfte der miete zahlen müsse. Der Vermieter will keine wg mehr kann er verbieten das sie noch jemand anderes holt? Oder muss er dann die Hälfte der miete selber zahlen ? MfG
Gemeinsame Mietverträge können auch nur gemeinsam gekündigt werden.
Hallo,
wenn die WG-Teilnehmer mit im Mietvertrag stehen, daß heißt Du und Deine Mitbewohnerin im Mietvertrag stehen, kannst Du tatsächlich nicht einseitig kündigen.
Deine Kündigung wäre solange unwirksam, bis Deine Mitbewohnerin ebenfalls den Vertrag kündigt.
Natürlich kannst Du ausziehen und wenn der Mietvertrag nichts anderes vorsieht, kann die Mitbewohnerin auch jemand anderes in die Wohnung nehmen.
Du bleibst allerdings nach wie vor in der Haftung. Zahlt die neue WG z.B. nicht, kann der Vermieter auf Dich zukommen.
Deswegen sollte man sich vorher anschauen, mit wem man Verträge eingeht.
Das Schlüsselwort heißt „Gesamtschuldner“! Bedeutet, alle Beteiligten der Mieterseite handeln und haften gemeinsam als Ganzes. Ein einziger Teilmkann daraus nicht ausscheren!!!
Entweder kündigen alle, oder alle bleiben in der Haftung.
Es sei denn, der Vermieter läßt mit sich reden und schließt einer Änderung zu…
Tut mir leid für Dich, aber das sieht nicht gut aus…
LG Uwe
habt ihr gemeinsam in einem vertrag unterschrieben oder hat jeder von euch nen eigenen mietvertrag? wenn ihr beide zusammen unterschrieben habt, müsst ihr auch beide die kündigung unterschreiben.
Gemeinsame Mietverträge können auch nur gemeinsam gekündigt
werden.
aber kann er ihr verbieten das sie einen Ersatz für mich holt wenn er mich schriftlich rauslässt und von der "schuld entbindet?
Leider war es wie so oft in Beziehungen, es hat sich so entwickelt bzw sie. Aber kann der Vermieter einen ersatz für mich verbieten? Wenn er mich schriftlich rauslassen würde von der Haftung?
angaben unzureichend
Hi,
der Vermieter kann selbstverständlich selber entscheiden, was mit seiner Wohnung passiert.
Wenn er Dich aus dem Vertrag entläßt, sei froh!
Er muß keiner anderen Vermietung zustimmen. Es ist seine Wohnung und er wird ja nicht enteignet.
Es gibt inzwischen andere Rechtsauffassungen und Anwälte, die solche Prozesse führen.
Ich halte das Risiko für zu hoch und würde das Mandat nicht übernehmen.
Wenn der Vermieter nicht will - sollte das akzeptiert werden.
Gruß Uwe
Leider war es wie so oft in Beziehungen, es hat sich so
entwickelt bzw sie. Aber kann der Vermieter einen ersatz für
mich verbieten? Wenn er mich schriftlich rauslassen würde von
der Haftung?
Wer ist er, wer ist sie? Es müssen beide gemeinsam einen zuvor gemeinsam geschlossenen Vertrag kündigen. Einseitige Kündigungen braucht ein Vermieter nicht akzeptieren. Sollte eine Partei sich weigern die Kündigung zu unterschreiben, ist die Unterschrift ggf. gerichtlich zu erwirken. Sollte eine Partei ausziehen, ohne dass gemeinsam gekündigt wurde, kann der Vermieter auch die nicht mehr in der Whg. wohnenden in Regress nehmen.
Also ich möchte ausziehen und meine Mitbewohnerin nicht. Der Vermieter würde mich rauslassen aber er will nicht das sie wieder eine macht. Darf er das, also das sie nur alleine wohnen darf? Mfg
Hallo, ich bin bisher nicht aus einem Ihrer Sätze schlau geworden. Meine Zeit ist leider begrenzt. Schreib bitte so, dass die Sätze einen Sinn ergeben oder schreibt jemand anderen an.
Also ich möchte ausziehen und meine Mitbewohnerin nicht. Der
Vermieter würde mich rauslassen aber er will nicht das sie
wieder eine macht. Darf er das, also das sie nur alleine
wohnen darf? Mfg
Gemeinsame Mietverträge können auch nur gemeinsam gekündigt
werden.
Wollte wissen wenn der Vermieter mich rauslässt, kann er der verbleibenden Mieterin verbieten einen \eine neue Mieterin\Mieter sich in die Wohnung zu holen. Jemand sagte mir wenn er es verbietet muss dann der vermieter den Rest zahlen. Mfg
Maßgebend ist die Gestaltung des Mietvertrages. Ist eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet, so können diese das Mietverhältnis nur geminsam kündigen. Verweigert ein Mieter diese Zustimmung, so kann der andere darauf klagen.
Nochmal, rauslassen geht nicht. Es muss gemeinsam gekündigt werden. Dann muss mit dem verbliebenen Mieter, so er denn die Whg. weiter mieten möchte, ein neuer Vertrag gemacht werden.