Mietrecht bei Eigeneinbauten

Ich habe eine Frage zum Themer,Mietrecht.Wenn Jemand in eine Mietwohnung zieht und dort seine eigene Gasheizung u.Heizkörper einbaut.Wie sieht es aus wenn er auszieht,darf er sie wieder ausbauen?Und im Todesfall,seine Erben?Muß der Vermieter im Mietvertrag reinschreiben das die Heizung privat ist?Ich hoffe mir kann Jemand eine Auskunft geben!Und bedanke mich im vrraus!Mit Freundlichen Grüßen

Hallo

das hilft sicher weiter:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/einbau…

Gruß
Maja