Mietrecht bei einer haushälfte

moin moin … kurz und knackig.
wir sind hier damals ziehmlich schnell in die wohnung gezogen da wir in der alten wohnung keine kündigungfrist hatten … bei einzug haben wir mit dem vermieter unter zeugen abgemacht das wir in der wohnung nun auch keine kündigungsfrist haben werden … JETZT heißt es aufeinmal das wir eine 3 monatsfrist haben … kann man dagegen angehen ? desweiteren steht einem ein stellplatz zu? da wir hier aufm dorf wohnen in einer haushälfte können wir eigentlich nirgends parken …hier aufm hinterhof ist eine beton fläche …der vermieter sagt aber nun wir dürfen hier nicht parken sollen mit zwei autos auf einer engen auffahrt parken…steht da nicht ein richtiger stellplatz zu ? gartennutzung steht uns auch keine zu und terassennutzung vor unsere terssentür steht uns auch nicht zu…heizung geht nicht vernünftig durch die tür und fenster zieht und regnet es durch und unter unserem schlafzimmer ist ein stall wo nun die kälte nach oben zieht und der ganze raum kalt ist und der flur so die stall tür ist und an einigen stellen schwarzer schimmel… sehr viele sachen :smile:

Hallo,
hier ist ja einiges im Argen!?
Hier besteht nur ein mündlicher Mietvertrag und dieser regelt sich nach dem geltenden Mietrecht. D.h. die Wohnung muss sich in einem zum Wohnen geeigneten Zustand befinden; also treten Mängel auf, dann schriftlich anzeigen und ggf. die Miete mindern. Mängel sind schlechte Fenster, Schimmel, nicht ausreichende Heizleistung usw.
Nach geltendem Recht gilt auch die 3-Monats-Kündigungsfrist.
Beachten sollte man aber, zum Zeitpunkt der Anmietung hat man aber den baulichen Zustand, die Raumanordnung usw. gesehen, also kann man das nicht im Nachgang als Mangel bezeichnen, z.B. dass der Stall unter dem Schlafzimmer liegt.
Zu einer Wohnung gehört nicht zwangsläufig ein Stellplatz oder eine Gartennutzung, das müsste schon explizit vereinbart sein, ansonsten kann man es nicht verlangen.
Hier fehlt ganz klar ein schriftlicher Mietvertrag, in dem alles sauber und ordentlich geregelt ist, Wohnungsgröße, Beschreibung der Wohnung, Miete, Nebenkosten nach Kostenarten und -höhe, Nebengelass und und …
Versuchen Sie sich mit Ihrem Vermieter gütlich zu einigen und einen ordentlichen Mietvertrag abzuschließen und gehen Sie nicht so „blauäugig“ an so ein wichtiges Vorhaben!!

Gruß suver