Mietrecht bei Hausversteigerung

Ein Haus in dem 2 Parteien, eine zur Miete, eine vorerst zur Untermiete, wohnen, soll versteigert werden.

Folgender Sachverhalt:
Das Haus gehört einer Erbengemeinschaft, bestehend aus 2 Personen (Geschwister), die sich in keiner Weise „grün“ sind und von daher auch nur über Anwalt miteinander kommunizieren! Die eine Partei will verkaufen, die andere will das Haus (Elternhaus) nicht verkaufen.

Nun wurde von einer Person dieser Erbengemeinschaft eine Wertschätzung des Hauses vorgenommen und es wurde den Mietern mitgeteilt, dass das Haus zur Versteigerung gelangen soll, so dass die eine Partei, die das Haus verkaufen will, an ihr Geld kommt.

Ist dies rechtens und wie verhält es sich dann mit den bisherigen Mietern, wenn das Haus an einen Fremden und nicht an die 2. Partei, die das Haus behalten will (Elternhaus) oder ggfs. einen der Mieter versteigert wird.

MfG und schon vorab DANKE!

Sandra

Hi,

Der Mieter hat einen gültigen Mietvertrag (und der Untermieter ist auch genemigt?).

Der Ersteigerer übernimmt diesen Mietvertrag als Vermieter und kann nichts dran rumkritteln. Genauso wie bei einem Hausverkauf.

Also haben die Mieter erstmal nichts zu befürchten und müssen auch keinen neuen Mietvertrag unterschreiben.

Es kann höchstens passieren, daß der neue Eigentümer irgendwann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht, aber das steht auf nem anderen Blatt.

Gruß

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]