Wenn ich gekündigt habe und den letzten Monat die Mietwohnung nicht mehr nutze, muß ich dann trotzdem für die Nebenkosten in voller Höhe aufkommen.
Ich zahle 160 DM Nebenkosten (33 m²), es wird aber nicht abgerechnet, d.h es erfolgen keine Nachzahlungen oder Rückerstattungen.
Danke für Infos!!!
als mieter bis du dafür verantwortlich die wohnung zu pflegen, d.h.: du kannst im winter nicht einfach die heizung abdrehen, sodaß von innen die eisblumen an der fenster sind, und die tapete sich wellt. du solltest dich mit dem vermieter gütlich einigen nur einen teil zu zahlen, denn wasser verbrauchst du ja nicht mehr.
cu kai
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es ist irrelevant, ob Du die Wohnung momentan noch nutzt. Maßgeblich ist einzig und allein der Zeitpunkt, zu dem die Wohnung gekündigt wurde; so lange kann der Vermieter die Zahlung der NK verlangen. Theoretisch muß der Vermieter doch auch davon austehen, daß Du die Wohnung bis zum Ende des Mietverhältnisses nutzt. Natürlich hast Du aber einen Anspruch auf eine ordentliche Abrechnung der NK.
Warum werden die Nebenkosten nicht am Ende des Jahres abgerechnet? Mhm, wenn das rechtens ist, handelt es sich doch wohl um verbrauchsunabhängige Nebenkosten!! Logisch! Würde ja auch kein Vermieter machen, der ggfs. eine Nachzahlung bei Mehrverbrauch verlangen könnte.
Folglich wird im Mietvertrag auch derartiges festgelegt sein (feste Nebenkosten), du hast also keinen Anspruch auf Minderung! Klar…du musst solange Mietzins und Nebenkosten bezahlen, wie der Mietvertrag vertraglich läuft.
Bei verbrauchsabhängigen Nebenkosten hast du natürlich ebenso wenig ein Recht auf Minderung. Durch die jährliche Abrechnung wird der tatsächliche Verbrauch ja mit der Pauschale verglichen und ggfs. rückerstattet.
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