Mietrecht bei möbliertem Wohnraum? Zeitmietvertrag

Hallo Wissende,

ich wollte mal fragen, wie eigentlich das Mietrecht bei möbliertem Wohnraum ist. Meinem laienhaften Verständnis nach vermietet man eine möblierte Wohnung tageweise bzw. monatsweise, muss sich aber nicht wirklich Sorgen machen, dass der Mieter nicht mehr auszieht. Weiter kann man nach meinem laienhaften Verständnis dem Mieter kündigen bzw. eben zum nächsten Monat nicht mehr verlängern.

Vermutlich ist das falsch.

Aber wie ist die Rechtslage? Macht es einen Unterschied, ob man tageweise oder monatsweise vermietet? Macht es einen Unterschied, ob man für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum vermietet?

Wie ist die rechtliche Lage für Mieter und Vermieter, wenn der Mieter möblierten Wohnraum bezieht, mit der Aussage, „einen Monat bleibe ich mindestens, wenn es mir gefällt auch länger, aber nach ca. 4-5 Monaten ziehe ich wieder aus“?

Vielleicht hat jemand einen Buchtipp, kann mir eine Website empfehlen etc. Ohne diesen Fall zu einem nicht fiktiven machen zu wollen, bin ich jedenfalls daran interessiert, die Rechtslage für beide Seiten zu verstehen, also aus Sicht des Mieters und des Vermieters.

Ich hoffe, ihr wisst was Hilfreiches :smile:

Schöne Grüße

Petra

Vielleicht bringt dir ja die Seite etwas:

http://www.berliner-mieterverein.de/presse/sonstiges…

Gruss HighQ