Mietrecht bei reinen Übernachtungen

Wenn eine Firma eine Wohnung zu reinen Übernachtungszwecken anmietet, wie verhält es sich dann mit der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer für den Mieter, die Firma will das ja sicher jeden Monat absetzen…?

Die Firma kann die Miete auch so als Kosten absetzen, aber keine Vorsteuer verrechnen wenn der Vermieter diese nicht ausweist.
Es gibt keine Pflicht an gewerbliche Mieter mit Mehrwertsteuer zu vermieten.
Die Mehrwertsteuer ist ein durchlaufender Posten. Also würde es auch nichts bringen wenn der Vermieter nun die Nettomiete zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und der Mieter diese dann wieder als Vorsteuer abzieht. Jedermann steht es aber frei eine Rechnung mit Mehrwertsteuer auszustellen. Er darf dann nur nicht vergessen diese Mehrwertsteuer auch ans Finanzamt abzuführen.

Das ist Steuer- und kein Mietrecht. Für die Firma wird sich diese Frage nicht stellen, denn dort wird ein Steuerberater tätig sein.