Mietrecht bei Trennung

Hey Leute,
ich habe ein Problem…
Mein Exfreund und ich wohnen seit Mai gemeinsam in einer Wohnung und haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Da ich noch Azubine bin und er schon ausgelernt haben wir abgesprochen, dass er die Kaution für die Wohnung zahlt. Bei gemeinsamen Anschaffungen haben wir abgesprochen, dass er das Geld erstmal auslegt und ich es zahle wenn ich mit meiner Ausbildung-also im Januar- fertig bin.

Nun hat er sich vor zwei Wochen bei mir getrennt, nachdem er sich eine andere gesucht hat. Er möchte nun, dass ich aus der Wohnung ausziehe und mir etwas anderes suche bzw. dass er auszieht und ich in der Wohnung bleibe. Da ich mein komplettes erspartes Geld in die Wohnung gesteckt habe kann ich mir keine neue Wohnung leisten, da ich die Kaution nicht aufbringen kann und da die Wohnung maximal 250 € im Monat kosten darf. Die Miete für die jetzige Wohnung zahlen wir jeweils zur Hälfte. Nun kann ich ihn auch nicht aus der Wohnung ausziehen lassen, da ich die Miete von knapp 500 Euro nicht alleine zahlen kann.

Also haben wir abgesprochen, dass ich bis zum Ende meiner Ausbildung-also im Januar- in der Wohnung mit ihm wohnen bleiben werde, da ich sonst auf der Straße stehe. Meine Eltern wohnen 170 km von mir entfernt, kann deswegen auch nicht dorthin ziehen. Nun hat er mir gesagt, dass er beim Anwalt war und ich die Hälfte der Kaution zahlen müsste (habe das Geld leider nicht) und das er gegen mich klagt damit ich ausziehe bzw. er ausziehen kann.

Er ist auch der Meinung, dass wenn er alleine die Wohnung kündigt ich mit ausziehen muss.

Jetzt meine Frage. Wie ist das geregelt? Ist er im Recht und habe ich bald kein Dach mehr über dem Kopf?

Hallo,

das ist eine knifflige Frage, zu der eigentlich nur ein Anwalt eine Antwort geben kann. Ich hoffe, dass die Vereinbarungen über die Kaution und die anteilsmäßige Rückzahlung der Anschaffungen, irgendwie schriftlich erscheinen … Sonst steht bei einer Trennung Aussage gegen Aussage.
Vielleicht kannst Du Dir Geld borgen, für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt und dann mit dem Rechtsanwalt über eine Zahlmöglichkeit handeln.
Ich wünsche viel Erfolg - Jacqueline

Hi!
Du findest im Internet haufenweise gute Hinweise zu dem Thema wenn du nach „mietvertrag trennung“ suchst.

In Stichworten:

  • Er kann die Kaution nicht einklagen, weil es nicht so vereinbart war. Das wird er auch nicht tun, da die Gerichtskosten in doppelter Höhe des Streitwertes vorausgezahlt werden müssen :smile:
  • Den Mietvertrag müssen immer beide kündigen, einer reicht nicht, wenn er also kündigt ist das gegenstandslos
  • Ihr beide haftet in voller Höhe gegenüber dem Vermieter. Das heißt, der Vermieter darf die volle Miete bei Euch beiden einfordern. Es spielt keine Rolle ob ihr beide oder nur einer von euch dort wohnt oder nicht. Das wird er bei dir nicht machen, da es bei einer Azubine wenig Aussicht auf Erfolg hat. Insofern wird dein Ex Probleme kriegen, nicht du.

Es ist also völlig egal, was er macht, es nützt nichts. Solange du nicht zustimmst - ich setze voraus, dass du 18 warst, als der Mietvertrag unterschrieben wurde, sonst wäre er auf deine Person bezogen u.U. nichtig!! - kann garnichts passieren.

Konzentriere dich auf eine gute Ausbildung und einen guten Abschluss und für den Rest lehne dich zurück, das ist mein Rat.

Wünsche viel Erfolg und würde mich freuen, davon nochmal zu lesen.

Hey,
klar war ich zu dem Zeitpunkt schon 18. Er ist also gültig.
Ich werde berichten wenn die Sache durch ist…
Habe im Internet auch schon gegooglet aber es ist ein wenig wiedersprüchlich zum Teil.

Danke auf jeden Fall für die schnelle Hilfe.

Hallo,

beide haben den Mietvertrag unterschrieben und haften Gesamtschuldnerisch.

Der Freund kann jetzt nicht einfach den Kautionsanteil verlangen, wenn das so nie abgesprochen war. Wenn er auszieht, sieht das eventuell anders aus.
Es gab vorab ja eine Absprache, die er nich so nach Gusto ändern kann.
Einer Klage würde ich erstmal gelassen entgegen sehen.
Solange beide in der Wohnung leben und beide ihrer aktuellen Verpflichtung, also Miete und Nebenkosten nachkommen, sehe ich keinen Klagegrund.
Der Freund kann dir die Wohnung selber auch nicht kündigen, wenn der Zeitpunkt der Zahlungen deinerseits fest standen.
Es macht auch keinen Sinn nun die Hälfte der Kaution zu bezahlen, wenn der Partner letztendlich in der Wohnung verbleibt. Dann rennst du nämlich hinter deinem Geld her, wenn du ausgezogen bist.

Solltest du die Wohnung übernehmen wollen, muß du ihn halt auszahlen.

Damit würde ich warten bis klar wird, wer die Wohnung übernimmt.

Der Ex- Freund kann die Wohnung nicht alleine kündigen, da es zwei Hauptmieter gibt, die nur gemeinsam kündigen müssen. Manche Vermieter sind so kulant und ändern den Mietvertrag beim Auszug eines Hauptmieters auf den verbliebenen Mieter als Hauptmieter ab. Wenn der Vermieter dies nicht anstrebt, haftet der Ausgezogenen immer noch, wenn der Zurückgebliebene in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Somit ist ein gemeinsamer Mietvertrag oftmals gut für den Vermieter, aber bei Trennnung einer Partnerschaft ein Ärgernis.
Das solltest du auch bedenken, wenn du ausziehen solltest! Die beste Lösung wäre, wenn beide kündigen.
Wenn du/er die Wohnung denoch möchtest mit dem Vermieter die Kündigung und Neuvertrag absprechen.

Allerdings muss man bedenken das der Vermieter weder einer Änderung des Mietvertrags, als einem bestehenden Fall zustimmen muss, noch bei einer gemeinsamen Kündigung einen der Vertragspartner allein als Mieter, wenn dieser die Wohnung allein nicht halten kann.

Deshalb vorher klären ob die Vorraussetzungen für BAB oder Wohngeld gegeben sind.
Dann gibt es später keine Überraschungen.

Ich rate dir nicht auszuziehen und als Hauptmieter eingetragen zu bleiben. Denn dann haftest du, wenn dein Freund seinen Verpflichtungen nicht nachkommt

Wenn du die Wohnung allein halten möchtest rate ich dir Ausbildungsbeihilfe So eine Art Bafög für Azubis) zu beantragen oder Wohngeld.
Auf dem zuständigen Amt wird man dir sicher weiter helfen können, da ich mich damit nicht so gut auskenne.

LG
tina

schau mal hier:
http://www.c-g-w.de/Familienrecht/Ehewohnung/Die-gem…

das klärt sicherlich vieles.

ansonsten schicke ich dir ganz viele grüße, denn so eine trennung ist schon alleine schwierig genug und wird durch so einen blöden mietschlamassel sicherlich nur noch unschöner… viel kraft dir!!!

mannheim13

Hallo Acceber,

leider muss ich dir in deinem besonderen Fall mitteilen, daß ich dir nicht weiterhelfen kann.

Suche bitte einen Fachanwalt für Mietrecht auf oder einen
Mieterverein, die dir gegen eine Gebühr eine fundierte, rechstverbindliche Auskunft geben können,

Viel Erfolg, bustobaer

Hey Acceber
Sorry aber hier kann dir nur ein Anwalt helfen.
ES gibt in den Ämtern kostenfreie Rechtsauskünfte.

k.A. Sorry

Wie ist das wenn beide gekündigt haben und der eine den anderen rausschmeißt und die schlösser austauscht.
Soll jetzt aber weiter die hälfte der miete zahlen…
Was kann man da machen???

LG