Hey Leute,
es gibt ein Problem…
Ein Paar-nicht verheiratet- wohnt seit Mai gemeinsam in einer Wohnung und beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Da sie noch Azubine ist und er schon ausgelernt haben sie abgesprochen, dass er die Kaution für die Wohnung zahlt. Bei gemeinsamen Anschaffungen haben sie abgesprochen, dass er das Geld erstmal auslegt und sie es zahlt wenn sie mit ihrer Ausbildung-also im Januar- fertig ist.
Nun hat er sich vor zwei Wochen von ihr getrennt, nachdem er sich eine andere gesucht hat. Er möchte nun, dass sie aus der Wohnung auszieht und sich etwas anderes sucht bzw. dass er auszieht und sie in der Wohnung bleibt. Da sie ihr komplettes erspartes Geld in die Wohnung gesteckt hat kann sie sich keine neue Wohnung leisten, da sie die Kaution nicht aufbringen kann und da die Wohnung maximal 250 € im Monat kosten darf. Die Miete für die jetzige Wohnung zahlen sie jeweils zur Hälfte. Nun kann sie ihn auch nicht aus der Wohnung ausziehen lassen, da sie die Miete von knapp 500 Euro nicht alleine zahlen kann.
Also haben sie abgesprochen, dass sie bis zum Ende ihrer Ausbildung-also im Januar- in der Wohnung mit ihm wohnen bleibt, da sie sonst auf der Straße steht. Ihre Eltern wohnen 170 km von ihr entfernt, sie kann deswegen auch nicht dorthin ziehen. Nun hat er ihr gesagt, dass er beim Anwalt war und sie die Hälfte der Kaution zahlen müsste (sie hat das Geld leider nicht) und das er gegen sie klagt damit sie auszieht bzw. er ausziehen kann.
Er ist auch der Meinung, dass wenn er alleine die Wohnung kündigt sie mit ausziehen muss.
Jetzt die Frage. Wie ist das geregelt? Ist er im Recht und hat sie bald kein Dach mehr über dem Kopf?
Ein Paar-nicht verheiratet- wohnt seit Mai gemeinsam in einer
Wohnung und beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Dann müssen sie dem VM gegenüber gemeinsam den Mietvertrag erfüllen und können nur gemeinsam kündigen.
abgesprochen, dass er die Kaution für die Wohnung zahlt.
Egal von welchem der beiden Mieter: sie muß vertragsgemäß den VM gezahlt werden oder sie wurde bereits gezahlt (Einzug im Mai).
Ob ein Mieter vom anderen anteilige Erstattung fordern kann hängt von den Vereinbarungen zwischen den beiden Mietern ab, derjenige der fordert müßte eine Vereinbarung darüber nachweisen können.
Wenn 2 Mieter einen Mietvertrag unterschreiben und einer zieht aus könnte der Vertrag allerdings auch im Einvernehmen mit dem Vermieter g e ä n d e r t werden.
zunächst ist festzuhalten, dass zwischenmenschliche Beziehungen und deren Auswirkungen auf Geld etc. nicht im Mietrecht geregelt werden.
Daher kann es hier nur bedingt zu einer Antwort herhalten.
Wie bereits ausgeführt sind immer alle Mieter die unterschrieben haben, gegenüber dem VM gesamtschuldnerisch haftbar, d.h. wenn der eine z.B. nicht zahlen kann, muss der andere herhalten.
Das ist in diesem Fall sozusagen auch geschehen, die solventere Mietpartei hat die Kaution gezahlt. Ein Anspruch untereinander den halben Anteil einzufordern kann sich aus dem Mietrecht nicht herleiten, ob eine solche Forderung überhaupt durchgesetzt werden kann muss an anderer Stelle geklärt werden.
Wenn eine der Vertragsparteien den Mietvertrag gerne kündigen will kann er dies - wie bereits gesagt - nicht alleine tun bzw. grundsätzlich nicht für eine Person, sondern es kann jeweils nur der gesamte Mietvertrag gekündigt werden.
Grundsätzlich kann die auszugswillige Partei vom Anderen die Auflösung des Mietvertrages (bzw. die Kündigung) verlangen. Weigert sich dieser, kann er die Zustimmung einklagen. Ein entsprechendes Urteil ersetzt dann diese Zustimmung.
Er ist auch der Meinung, dass wenn er alleine die Wohnung
kündigt sie mit ausziehen muss.
Er kann nicht alleine kündigen. Er kann ausziehen, bleibt aber haftbar z.B. auch für die Miete, die sie sich allein nicht leisten kann. Natürlich gegenüber dem VM nicht ihr gegenüber.
Weiteres wird nicht vom Mietrecht abgedeckt. Wie die Ex-Partner miteinander finanziell verbleiben ist Sache der Absprache, Vernunft und Organisation (hoffentlich).