Mietrecht bei Vollmöbilierung

hallo,

es ist so Vermieter V vermietet an X eine voll möbilierte wohnung,verlangt auch monatlich einen abschlag dafür.
Muss Mieter X die Möbel wieder instantsetzten oder ist das mit dem Abschlag getilgt.

Danke im Vorraus für Hilfreiche antworten. :smile:

hallo x :smile:,

ja, du musst die möbel wieder instand setzen, wenn du sie denn mutwillig oder durch nicht-gemäße ntuzung kaputt gemacht hast.

wenn sie auseinander fielen, weil alt und mürbe, dann natürlich nicht. dann entspricht das der vertragsgemässen nutzung und du bist raus aus der ersatzschuld.

viele grüße!
mannheim13

Wer Dinge beschädigt, der haftet dafür!

hallo,
ich weiß nicht recht, ich denke, für benutzung, abnutzung und normalen verschleiß zahlt man die miete, und für beschädigungen muss man extra aufkommen. ob es analog den schönheitsreparaturen dafür irgendwelche deckel gibt, weiß ich nicht. im zweifel gibt es dafür die hausratversicherungen.
viele grüße
salomo

Hallo,

eine normale Abnutzung ist mit der Miete/Abschlag bereits abgegolten.Gerade weil möblierte Wohnungen von der Mieter her, deutlich teurer gehandelt werden.

Ob nach stärkerer Abnutzung (oder Schäden) eine Instandsetzung oder Wertausgleich in Frage kommt, hängt auch vom Alter/Qualität sowie Anschaffungspreis der Möbel ab.

Viele Grüße
tina

Eigentlich logisch – nutze ich fremdes Eigentum und mache das kaputt muss ich die Reparatur bezahlen. BGB § 823 Verursacherprinzig BGB § 830

Hallo X,

für Beschädigungen durch den Mieter kommt dieser selbst auf.
Für normale Abnutzung oder Defekte ohne Verschulden des Mieters kommt der Vermieter auf.

Worum geht es genau?

Gruß

Hallo,

Also die Möbel sind im normalen Gebrauch mit inbegriffen.

Wer mutwillig etwas zerstört hat zu zahlen … was ist denn kaputt ?

Gruss

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht.
Bassauer

Hallo,
wenn man etwas kaputt macht, dann muss man dafür auch bezahlen. Der Abschlag ist nur für die Gebrauchsüberlassung, genau wie die Miete für die Wohnung.
Gruß
Udo

Hallo Gabberlie,

Was steht im Mietvertrag drin?

Ich weiß es nicht so genau, aber denke, dass es sich genau so verhält, wie mit der gemieteten Wohnung - Schäden die durch den Mieter entstanden sind, muß dieser auch wieder instand setzten.

MfG

petra0801

Hallo, dazu kann ich leider keine direkte Aussage machen.
Eklis64

Hallo, bei der Möblierung ist es so, wie bei allen gemieteten Sachen: das Mobiliar (und die Wohnung) ist grundsätzlich (!)in dem Zustand zurückzugeben, so wie es übernommen wurde. Eine geringe Abnutzung durch „normalen“ Gebrauch braucht jedoch nicht ersetzt zu werden. Ist ein Möbelstück jedoch durch mutwillige oder fahrlässige Handlung in seiner Funktionsweise eingeschränkt oder hat einen großen optischen Makel (z.B. Riesenschramme am Schrank oder Stuhl fehlt die Lehne usw.), dann muß dies vom Mieter ersetzt bzw. instand gesetzt werden. Alles, was vom Normalzustand abweicht (der Gesetzgeber sagt, „der Maßstab aller billig und gerecht denkenden Menschen“ ist anzulegen.- Was das im einzelnen heißt, darüber läßt sich trefflich streiten. Zu deutsch: es kommt immer auf den Einzelfall an, weswegen ich keine klare Antwort geben kann.- Gruß, Achim

Hallo,
diese Frage lässt sich nicht so ohne Weiteres beantworten. Wie wurde denn das mietvertraglich geregelt? Steht im Mietvertrag, dass die Wohnung möbliert vermietet wurde, steht dem Vermieter außerhalb des Mietspiegels noch ein Zuschlag für die Möbel zu. In der Regel liegt dieser monatlich zu leistende Betrag mit bis zu 11% des Preises der Neuanschaffung der Möbel.

Nun ist aber zu hinterfragen, wie alt die Möbel bereits bei Anmietung der Wohnung waren. Die Gerichte gehen i.d.R. von einer 10jährigen Nutzung aus. Sind die Möbel bereits älter, so hat der Vermieter m.E. die Instandhaltungspflicht. Du zahlst ja schließlich auch dafür das Nutzungsentgelt. Ist also dieser Schaden der natürlichen Abnutzung zuzuschreiben, haftet also der VM.

Zu einer ausführlicheren Beschreibung habe ich Dir einen Link eingefügt, in dem Du besonders den Punkt: „Instandhaltungsumfang“ lesen solltest.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/instandhaltungspfli…

Ich hoffe, Dir ist damit ein wenig geholfen.

ACHTUNG! Ich bin kein Rechtsanwalt und deshalb auch nicht berechtigt, Rechtsauskünfte zu geben. Meine Antworten sind daher reine Erfahrungs- und Recherchewerte. Deshalb kann ich keine Haftung für meine Aussagen übernehmen.

Hallo,

nach meiner Meinung muss der Mieter die Möbel
nicht instandsetzen, wenn es sich bei dem Abschlag
um Miete für die Möbel handelt und es sich um
Abnutzung durch normalen Gebrauch handelt.

Wenn es sich beim Abschlag aber um eine Abzahlung
für die Möbel handelt, gehen Sie ja irgendwann in
Dein Eigentum über, dann bist Du selbst für die
Instandsetzung verantwortlich.

Auch wenn die Möbel durch Dich beschädigt wurden,
musst Du dafür zahlen.

Ich bin aber kein Rechtsanwalt

Gruß

Vermietete Sachen sind einer Abnutzung unterworfen und laufen, je nach nach Fristen, vom Wert irgentwann gegen Null.
Sollte die Abnutzung über Gebühr statfinden oder die vermietete Sache wird durch Verschulden des Sachmieters unbrauchbar ist der Mieter der Sache, im Wert der Sache, bis zum Datum der Unbrauchbarkeit (des Wertablaufs), hafbar.
Bedeutet: Bodenbeläge sind nach 5 Jahren über die Miete abgegolten. Möbel nach 4-7 Jahren und Küchen, je nach Rechtsprechung, nach 5-10 Jahren.
Im Tenor heist das: der Vermieter kann bei beendigung des Mietverhälnisses, nach über 10 Jahren, möglicherweise, eine komplett geräumte Wohnung vorfinden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß Ulli P

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Naja, wenn die Möbel aufs Übliche verwohnt sind, ist das ja normal und mit dem Abschlag abgegolten. Wenn sie aber demoliert sind, kann der Vermieter schon Schadensersatz fordern. Die Möbel gehen ja durch die Abschlagszahlung nicht in das Eigentum des Mieters über.

Alles Gute

Micha