Mietrecht bei zwei wohnsitz

Hallo Leute . Habe meinen Wohnsitz Nr 1in Hamburg da mein Mann und ich gerade in Trennung sind hat er die Wohnung für sich beansprucht und die Schlüssel ausgetauscht.in der Wohnung in hamburg stehen wir beide im Grundbuch . Mein zweiter Wohnsitz ist in Kiel in seinem Haus ,wo ich momentan auch schlafen kann.jetzt hat der sein Haus verkauft in Kiel und ich soll nun raus! Gibt’s da eine Kündigungsfrist? Haben leider keinen Mietvertrag weil das Haus meinem noch Ehemann gehörte!

Guten Tag

Ich kann Ihnen nur etwas in Bezug auf das Schweizer Recht sagen:

Eine Kündigungsfrist gibt es nicht, da Sie mit dem Eigentümer des Hauses nicht in einem Mietverhältnis stehen. Soweit ersichtlich gibt es denn auch keinen (Rechts)Grund für Ihren Verbleib in diesem Haus, wie bspw. eine Wohnrecht. Anders sieht es mit der Wohnung aus. Da Sie dort im Grundbuch eingetragen sind, vermute ich, dass Sie (Mit)Eigentümerin sind. Als Eigentümerin stehen Ihnen dingliche Rechte zu, dazu gehört auch das Recht, in der Wohnung zu wohnen. Wenn Sie also gegen Ihren Willen aus der gemeinsamen Wohnung ausgesperrt werden, können Sie sich mit Erfolg dagegen wehren.

Bei einer Scheidung muss das Miteigentum nach güterrechtlichen Regeln aufgeteilt werden. Ohne weitere Angaben sind Sie dann zur Hälfte an der Wohnung beteiligt. Wenn Sie sich nicht einigen können, wer in der Wohnung bleiben darf, würde das ggf. ein Richter entscheiden. Sicher ist, dass Sie Anspruch auf die Hälfte haben bzw. dass Sie diese Hälfte allenfalls bar ausbezahlt bekämen, entweder nach einem Verkauf, oder wenn der andere Ehegatte dort wohnen bleibt, indem er Sie auszahlt.

Ich hoffe, Ihnen damit etwas weitergehlofen zu haben.

Freundliche Grüsse

Hallo,
beide Fragen sind eigentlich kein mietrechtliches Problem, sondern zivilrechtlich.
Trotzdem der Hinweis, dass Sie als Miteigentümer und noch Ehefrau jederzeit das Zutrittsrecht zur Wohnung in HH haben und eine einseitiges Zutrittsverbot unzulässig ist. Muss aber ggf. eingeklagt werden; auch mit einstweiliger Verfügung denkbar, wenn Wohnen in Kiel nicht mehr möglich.
In Kiel gibt es keine Kündigungsfrist, da unter Eheleuten bei Überlassung kein Mietverhältnis entsteht. Hier kann man es nur auf eine Klage ankommen lassen, wobei der Ehemann es schwer haben wird einen Klagegrund zu konstruieren, da seine Frau mit seiner Zustimmung das Haus bewohnt.
Aber hier kann ich nur professionelle Beratung empfehlen.
Gruß suver