Hallo Leute . Habe meinen Wohnsitz Nr 1in Hamburg da mein Mann und ich gerade in Trennung sind hat er die Wohnung für sich beansprucht und die Schlüssel ausgetauscht.in der Wohnung in Bremen stehen wir beide im Grundbuch . Mein zweiter Wohnsitz ist in Kiel in seinem Haus ,wo ich momentan auch schlafen kann.jetzt hat der sein Haus verkauft in Kiel und ich soll nun raus! Gibt’s da eine Kündigungsfrist? Haben leider keinen Mietvertrag weil das Haus meinem noch Ehemann gehörte!
NEIN
Hallo - dies ist ein Fall für den Fachanwalt, das kann nur im Rahmen einer offiziellen Rechtsberatung gekärt werden.
MfG USKO
Leider schreiben sie nicht, ob sie Miete zahlen. Wenn ja, gilt die 3-monatige Kündigungsfrist (auch wenn es keinen schriftlichen gibt). Kauf bricht Vertrag nicht und der neue Eigentümer übernimt alle rechte und Pflichten die aus einem MIetvertrag entstehen. Ansonsten kann er sie von heute auf morgen rausschmeissen.
JA-IN
hier gilt der mündliche Mietvertrag. Mündliche gelten wie schriftliche, sind eben nur schwer zu beweisen.
Somit beträgt die Kündigungsfrist lt. BGB 3-Monate.
Hallo Cohrs,
da du in der Wohnung/HAUS deines Mannes wohnst, ist ein mietvertrag in Schriftform nicht nötig, unter umständen sogar günstiger, weil viele passagen, die in mietverträgen aufgenommen sind, für dich von Vorteil sind, weil sie für dich nicht gelten, zum beispiel die durchführung von schönheitsreparaturen.im übrigen gilt der mündliche mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. eine kündigung ist jedoch frühestens zum ablauf eines jahres nach überlassung der wohnung zulässig.
deine situation ist aber insgesamt kompliziert, das beginnt mit der frage, ob ihr gütertrennung vereinbart habt, wenn nicht, dann hast du Anspruch auf die Hälfte der verkaufssumme, außerdem habt ihr eine gemeinsame immobilie in Bremen. das gleiche gilt gewiss auch für die gemeinsame hamburger wohnung, ich bin nicht sicher, ob dein Mann berechtigt war, dir durch den einbau neuer schlüssel den zutritt zu verweigern. damit du nicht benachteiligt wirst, solltest du auf jeden fall einen anwalt einschalten.
du hast wahrhaftig schon kummer genug gehabt, lass dir von einem Anwalt helfen, damit die dir zustehenden rechte gewahrt werden und lass dich zu nichts zwingen, was du nicht willst.
ich schreibe nur mit einer hand. das kleingeschriebene und die tippfhler verzeih bitte.
liebe grüße
ingrid = zwillingsjungfrau
PS mein rat ist keine rechtsberatung, das dürfen nur Rechtsanwälte. Ich darf eigene Erfahrungen von mitglied zu mitglied weitergeben.
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Tut mir Leid, aber das ist keine Frage fürs Mietrecht. Suchen Sie sich ganz schnell einen Scheidungsanwalt, bevor Ihr Nochehemann weiteres „Tafelsilber“ zu Geld macht.
Hallo Cohrs,
verstehe das Wohnverhältnis nicht richtig.
Grundsätzlich hat jeder Mieter 3 Monate Kündigungszeit.
Es sei denn, die Kündigung erfolgt fristlos, dann gibt es keine Frist, es sei denn die Kündigung ist rechtlich nicht begründet.
Gruß Fred
Sehr geehrte Wer-Weiß-Was-Nutzerin,
die Eigennutzung ist keine Miete, also lässt sich hier auch kein Mietvertrag einem Räumungsanspruch entgegensetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas W.
Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen, da es sich m. E. nicht um ein mietrechtliches Problem handelt.
MfG schoerschi
Hallo Cohrs,
gehen Sie zu einem guten Fachanwalt, da kann ich mit einer einfachen Antwort nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
hallo cohrs,
keine ahnung, da muss ich passen. ich denke, ohne mietvertrag gibt es auch keinen kündigungsschutz aus dem mietrecht. außer vielleicht über gewohnheitsrecht oder so. aber das ist echt ein fall für einen rechtsanwalt…
viel erfolg!
salomo
Hallo,
nein, eine Kündigungsfrist gibts da nicht. Im Kaufvertrag wird wohl vereinbart worden sein, wann das Haus geräumt und übergeben wird. Dieses Datum ist dann b indend.
Liebe Grüße
Stephanie
nein, da kann amn nichts machen. Wenn jedoch das Haus während der Ehe gekauft wurde und keine Gütertrennung vorlag, dann gehört ihnen die Hälfte davon. Auch müssen erlöse aus dem Verkauf geteilt werden.
Gruß
Hamburg/Bremen/Kiel… ?!?
Die Frage des behördlichen Wohnsitzes ist im Mietrecht (fast) egal. Bitte genauer beschreiben in welcher Wohnung Du Probleme hast und beschreibe für diese Wohnung die Vertragsverhältnisse. Wenn allerdings noch Trennungs- / Scheidungsprobleme dazukommen dann gehe besser gleich zu einem Rechtsanwalt.
VG
FvS
hallo,
da das haus ihm gehört und du auch keinen rechtsgültigen mietvertrag hast, wirst du wohl oder übel ausziehen müssen. ich sehe hier keine chance für dich.
mfg
murmeltier