Mietrecht beratung kostenlos

Ich bin letztes jahr im november aus meiner wohnung in Frankfurt am main ausgezogen! Nun habe ich eine rechnung bekommen die die renovierungsarbeiten in meiner Wohnung erläutert!(ca 2400€!! für eine 1 zimmer wohnung!!!)
Jetzt die Frage … muss ich dafür aufkommen!? Ich habe auf meine Kaution verzichtet und damit meinte ich das die Renovierungskosten abgedeckt sein sollten!!
Und Muss ich den Fussboden sowie dieverse Türdichtungen bezahlen!?

Hallo,

erst einmal ist wichtig, was im Vertrag steht. Zweitens gibt es diverse Urteile bezüglich der Renovierung von Wohnraum.

Hier findest Du die aktuelle Rechtssprechung.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsr…

Meine Frage: Was willst Du?

Prinzipell musst Du nicht für die Renovierung aufkommen. Auch der Verzicht auf Deine Kaution ist nicht notwendig. Der Vermieter gibt hier klar zu verstehen: Ich will meinen Exmieter über den Tisch ziehen! Wenn es keine schriftliche Abmachung gibt, dass Du auf die Kaution verzichtest und dafür alle vermeintlichen Renovierungskosten abgegolten sind würde ich im Gegenzug die Kaution (mit 14 tägiger Frist) zurückfordern und nur nett auf die bestehende Rechtssprechung hinweisen.

Solche Leute verstehen nichts anderes.

PS. Ein Mahn und Vollstreckungsverfahren ist deutlich effektiver und billiger als ein Rehctsanwalt. Kannst Du beim Amtsgericht beantragen.

Ansonsten melde Dich gern nochmal…

Hallo wieder!^^

Zu deiner frage was ich will.
Also ich seh es einfach nicht ein noch zusätzlich so viel geld zu bezahlen für sachen wie zb fubodenspachteln oder türdichtungen etc!
Ich will es einfach nicht bezahlen!
Wie ich aus deinem link ja sehen kann muss ich es auch nicht! Aber ich finde es eine Bodenlose Frechheit das mein Vermieter das überhaupt probiert! Rein nach dem motto " könnte ja klappen!"

danke dir erstmal für deine Antwort!
lg susalie

Hallo, also wie gesagt, wenn Du nicht irgendwo schriftlich fixiert hast, dass Du auf Deine Kaution verzichtest, würde ich die jetzt einfordern.

Freundlicher Brief.

Lieber Herr Abzocker,

Vielen Dank für Ihren Brief vom Xxxxx. Allerdings könne Sie keine Reparaturen, die über Schönheitsreparaturen am Mietobjekt hinausgehen auf den Mieter umlegen. Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig unter anderem erhält er dafür den Mietzins. Und selbst bei den Schönheitsreparaturen, die man in begründeten Einzelfällen auf Mieter umlegen kann, gibt es eine detaillierte
und facettenreiche Rechtssprechung. (Verweis auf http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheitsr…). Die Wohnung wurde bei meinem Auszug in einem vertragsgemäßen Zustand übergeben, es besteht also kein Anspruch auf Reparturzahlungen.

In diesem Zusammenhang konnte ich bis jetzt den Eingang meiner Mietkaution nicht feststellen. Das ist Ihnen sicher entgangen. Nachdem die Sanierungsarbeiten nun abgeschlossen sind, dürfte dem aber nichts mehr im Wege stehen.

Ich fordere Sie auf mir meine Mieterkaution in Höhe von xyz Plus der darauf entfallenden Zinsen bis zum (14 Tage Frist) auf meine Konto XYZ zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn mans noch schärfer will:

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass ich nach Fristablauf den Rechtsweg bestreiten werde. (Aber nur schreiben, wenn Du entweder Rechtsschutzversichert bist oder den Klageweg wirklich gehen willst). Drohen ohne Konsequenz ist Quatsch…

Beste Grüße Holger aus HH

Hallo, meines Erachtens ist es mit der Abtretung der Kaution getan, ausser es sind gravierende Mängel zu beklagen, die aber eigentlich bei der Wohnungsübergabe aufgenommen werden hätten müssen. Empfehlung -Rechtsberatung. Gruß Dirk Ringehahn