Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage, ist Wohnflächenverordnung immer Pflicht für Berechnung Wohnungsgröße- auch bei preisfreien, frei finanziertem Wohnraum?
habe März Mietvertrag ohne Angabe von m², auch keine Vereinbarung über Berechnung Wohnfläche unterschrieben.
Bei Besichtigung fragte ich Vermieter nach Größe, er gab an ca. 70 m².
Diese 70m² werden auch bei der Nebenkostenabrechnung für Heizung und Warmwasser zugrundegelegt. Wenn ich für Schrägen, Höhen 1-2m 50% abziehe, zzgl. 2m² für nicht beheizten Abstellraum komme ich auf 61,5 m².
-hab Vermieter auch schon gefragt: wäre nicht so.
Kaltmiete wußte ich ja, aber bei Nebenkosten bin ich von wesentlich niedrigeren Kosten ausgegangen, weil ich Single, 1x dusche am Tag, 1x Waschmaschine pro Woche Heizkörper zu 80% auf Frosteinstellung, weil ich oft nicht zu Hause zudem unter mir beheizte Wohnung ist.
Da aber die Hälfte der Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser (einschließlich der Verkaufsräume des vermieters) nach m² umgelegt werden, komme ich bei Nebenkosten wesentlich höher als gedacht.
Kürzung Kaltmiete, oder und Nebenkosten?
Ich hoffe auf Info, Hilfe, weiß nicht so recht wie ich weiterverfahren soll, möchte auch kein großes Faß aufmachen, da im großen und ganzen sehr zufrieden mit Wohnung war, Lage top, war teilmöbiliert,
auch bis jetzt gutes Verhältniss mit Vermieter.