Liebe Sachverständige!
Ich suche hier Ihren Rat! Herzlichen Dank für eine Aufklärung:
Bei einem Mietshaus wurde kurz nach Beginn der Mietperiode (5 Jahre) beim Vermieter angefragt, ob ein Loch für den Ablufttrocker im Hauswirtschaftsraum nach Aussen erzeugt werden kann. Dem wurde seitens des Vermieters zugestimmt. Ob dabei Auflagen formuliert wurden, ist mir nicht bekannt.
Nachdem der Mietvertrag gekündigt wurde gab es eine Besichtigung des Mietshauses durch den Vermieter. Er hat sich nicht erfreut über die laienhafte Ausführung des Loches (in der Wand) gezeigt, jedoch keine Nachbesserung gefordert.
Während des Mietverhältnisses wurden die Pflichten des Vermieters eigentlich nie in Anspruch genommen. Der Vermieter zeigte und äusserte sich bei der Vorbesichtigung hoch erfreut über den hervorragenden Pflegezustand des Hauses und Gartens.
Beim Einzug mussten viele Bodenbeläge (insg. ca 100qm) durch den neuen Mieter ausgetauscht und entsorgt werden.
Auch beim tatsächlichen Übergabetermin wurde keine Forderung zur Nachbesserung des Loches für den Ablufttrockner gefordert. Im vorformulierten Übergabeprotokoll steht u.a. wörtlich…
"Bei der am … durchgeführten Haus - Abnahme des o.g. Objektes wurden die nachfolgenden Beanstandungen/ Mängel festgestellt.
- …
- …
- Kondenstrocknerloch im HWR (handschriftlich)
Die o.g. Mängel/ Beanstandungen werden bis spätestens ______ (ohne Datum!) beseitigt bzw. fertiggestellt."
Weiter Unten wird die Rückgabe der Kaution bestätigt (wurde direkt ausgezahlt) und ist formuliert…
„Hiermit wird das Objekt ordnungsgemäß übergeben.
Ort, Datum, Unterschrift Vermieter“
Mit einer Nebenkostenabrechnung 3,5 Monate nach Auszug wird u.a. eine Position
„Schließung/ Isolierung Loch HWR mit 120€“
in Rechnung gestellt…
Ist das Rechtens???
Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Henning