Mietrecht: Berechtigte (?) Forderung nach Auszug?!

Liebe Sachverständige!
Ich suche hier Ihren Rat! Herzlichen Dank für eine Aufklärung:

Bei einem Mietshaus wurde kurz nach Beginn der Mietperiode (5 Jahre) beim Vermieter angefragt, ob ein Loch für den Ablufttrocker im Hauswirtschaftsraum nach Aussen erzeugt werden kann. Dem wurde seitens des Vermieters zugestimmt. Ob dabei Auflagen formuliert wurden, ist mir nicht bekannt.
Nachdem der Mietvertrag gekündigt wurde gab es eine Besichtigung des Mietshauses durch den Vermieter. Er hat sich nicht erfreut über die laienhafte Ausführung des Loches (in der Wand) gezeigt, jedoch keine Nachbesserung gefordert.
Während des Mietverhältnisses wurden die Pflichten des Vermieters eigentlich nie in Anspruch genommen. Der Vermieter zeigte und äusserte sich bei der Vorbesichtigung hoch erfreut über den hervorragenden Pflegezustand des Hauses und Gartens.
Beim Einzug mussten viele Bodenbeläge (insg. ca 100qm) durch den neuen Mieter ausgetauscht und entsorgt werden.

Auch beim tatsächlichen Übergabetermin wurde keine Forderung zur Nachbesserung des Loches für den Ablufttrockner gefordert. Im vorformulierten Übergabeprotokoll steht u.a. wörtlich…

"Bei der am … durchgeführten Haus - Abnahme des o.g. Objektes wurden die nachfolgenden Beanstandungen/ Mängel festgestellt.

  1. Kondenstrocknerloch im HWR (handschriftlich)

Die o.g. Mängel/ Beanstandungen werden bis spätestens ______ (ohne Datum!) beseitigt bzw. fertiggestellt."

Weiter Unten wird die Rückgabe der Kaution bestätigt (wurde direkt ausgezahlt) und ist formuliert…

„Hiermit wird das Objekt ordnungsgemäß übergeben.
Ort, Datum, Unterschrift Vermieter“

Mit einer Nebenkostenabrechnung 3,5 Monate nach Auszug wird u.a. eine Position
„Schließung/ Isolierung Loch HWR mit 120€“
in Rechnung gestellt…
Ist das Rechtens???

Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Henning

Stellt doch eine Gegenrechnung für eure wertverbessernden Leistungen und verrechnet den Betrag. :slight_smile:
Die habt ihr doch sicher mindestens fotografisch dokumentiert und auch noch Materialrechnungen?

Leider hilft mir DIESE Antwort leider gar nicht weiter… Ich hatte nur versucht, die Situation möglichst hilfreich zu beschreiben.
Danke trotzdem

Auch geduldete bauliche Veränderungen muss man zurückbauen, wenn man dazu aufgefordert wäre. (Auch wenn ein Kondenstrockner gar keinen Abluftkanal benötigt!).

Und beweisen, dass der vorgenommene Einbehalt eine ungerechtfertigte Bereicherung des VM darstellt.

Bliebe die Überlegung, ob sich für 120 EUR eine kostenträchtige, vorschüssige Klageerhebung tasächlich im Ergebnis lohnt.

G imager

Herzlichen Dank!
Nach meinem Verständnis ist der Mieter durch den Kommentar „Hiermit wird das Objekt ordnungsgemäß übergeben“ und keinerlei vorheriger Aufforderung durch den VM nach Nachbesserung/ Rückbau aus jeglicher Gewährleistung entlassen?!
Wie sieht das die Fachfrau/ der Fachmann?
Danke schön!

was genau bedeutet denn deiner meinung nach ein im protokoll vermerkter mangel wenn nicht die aufforderung, diesen zu beseitigen? meinst du , das wäre halt so 'ne lustige liste ohne bedeutung? weil grad die sonne scheint, schreiben wir’s mit auf?

  1. Das übergabeprotokoll ist vom Auszugstag/Übergabetag. Zu keiner Zeit -auch nicht bei der „Vor Besichtigung“ war davon die Rede, dass der Mieter irgendetwas nachbessere soll.
    Zudem besteht natürlich NACH Auszug für den Mieter keine Möglichkeit mehr, es nachzubessern.
  2. Auf dem Übrrgabeprotokoll sind ebenso „(1.) Kühlschrank Zubehör fehlt (und 2.) Spültischbatterie defekt“ aufgeführt. Auch dazu gab es keinen Termin zur Nachbesserung. Diese Positionen wurden nicht in Rechnung gestellt.

wozu auch selbstverständliches erklären?

deshalb soll er ja auch zahlen.
das gleiche wäre bei schlechten malerarbeiten doch auch der fall. was sollte hier denn anders sein?

ist doch schön für den ex-mieter. und daraus folgt nun deiner meinung nach, dass er weitere rechte genau hat?

der fall hier ist aber sowas von eindeutig. finde dich damit ab und zahle und gut. oder glaube, es besser zu wissen und warte auf den mahnbescheid und die klage. dein problem.

Herzlichen Dank fûr die eindeutige Stellungnahme!
Grüße!

Selbst wenn, was soll das bringen? Der Vermieter kann den ursprünglichen Zustand verlangen. Also die alten Böden, er muß neue nicht akzeptieren. Und dann käme es ja auch darauf an, wie lange die Böden schon liegen und wie der derzeitige Zustand ist.